1469/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.11.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0105 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 22. NOV. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen vom 25. September 2007, Nr. 1397/J,
betreffend Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997
für das Jahr 2006
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 25. September 2007, Nr. 1397/J, betreffend Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2006, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2006 wurden durch die Aufsichtsorgane des Bundesamtes für Ernährungssicherheit BAES insgesamt 257 Betriebskontrollen mit folgender Aufteilung auf die Bundesländer durchgeführt:
|
Bundesland |
Kontrollen |
|
Burgenland |
22 |
|
Kärnten |
17 |
|
Niederösterreich |
59 |
|
Oberösterreich |
57 |
|
Salzburg |
9 |
|
Steiermark |
63 |
|
Tirol |
8 |
|
Vorarlberg |
8 |
|
Wien |
14 |
Anzumerken ist, dass eine Gliederung nach Bundesländern keine Basis für die repräsentative Stichprobennahme ist. Sowohl in einer risikobasierten als auch einer repräsentiven Stichprobennahme ist die Gliederung nach politischen Regionen unerheblich.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2006 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES 29 Proben zugelassener Pflanzenschutzmittel in 12 Betrieben gezogen. Konkret wurden in Niederösterreich bei fünf Betrieben 13 Präparate, in Oberösterreich bei zwei Betrieben drei Präparate, in Wien bei zwei Betrieben zehn Präparate, in Salzburg bei einem Betrieb ein Präparat und in der Steiermark bei zwei Betrieben zwei Präparate beprobt. 2006 wurde bei der Analyse von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln 1 Abweichung (Wirkstoffgehalt zu gering) festgestellt. Proben von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln werden nicht analysiert, da die Verkehrsfähigkeit jedenfalls nicht gegeben ist. Eine vorläufige Beschlagnahme erfolgt in diesen Fällen durch das BAES generell.
Zu Frage 3:
Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben durch das BAES erfolgen ausschließlich bei begründetem Verdacht des In-Verkehr-Bringens von Pflanzenschutzmitteln durch den Landwirt.
Im Jahr 2006 wurden in landwirtschaftlichen Betrieben keine Proben durch Aufsichtsorgane des BAES gezogen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die chemischen Analysen von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln wurden 2006 in der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Standort Wien, durchgeführt. Im Jahr 2006 wurden 20 Pflanzenschutzmittel im Rahmen der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle einer physikalisch-chemischen Analyse unterzogen. Proben von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln werden nicht analysiert, da die Verkehrsfähigkeit jedenfalls nicht gegeben ist. Dies betrifft neun Proben für das Jahr 2006. Eine vorläufige Beschlagnahme erfolgt in diesen Fällen durch das BAES in jedem Fall.
Im Jahr 2006 waren 20 Proben amtlich. Ebenfalls 20 Proben von Pflanzenschutzmittel-Formulierungen aus Einsendungen privater Seite wurden im CC-RANA der AGES 2006 untersucht.
Zu Frage 6:
Durch die privaten Probenuntersuchungen wurden 2006 vom CC-RANA der AGES € 5.070,-- (inkl. MWSt.) eingenommen.
Generell zu den Fragen 7 bis 14 sowie zu Frage 41:
Es ist anzumerken, dass seitens der Bezirksverwaltungsbehörden gegenüber dem BAES keine Mitteilungspflicht bestand. Erst mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2007 wurde dem BAES im Pflanzenschutzmittelgesetz (PMG) 1997 idgF Parteistellung und Rechtsmittelbefugnis sowie Beschwerdelegitimation vor dem VwGH in Verwaltungsstrafverfahren eingeräumt.
Zu Frage 7:
Im Jahr 2004 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES 194 nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel vorläufig beschlagnahmt. Konkret wurden im Burgenland 18 Präparate, in Kärnten 17 Präparate, in Niederösterreich 60 Präparate, in Oberösterreich 14 Präparate, in Salzburg acht Präparate, in der Steiermark 28 Präparate, in Tirol 28 Präparate, in Vorarlberg zehn Präparate und in Wien elf Präparate vorläufig beschlagnahmt. Die vorläufigen Beschlagnahmen wurden seitens des BAES bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht.
Im Jahr 2005 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES 283 nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel vorläufig beschlagnahmt. Konkret wurden im Burgenland ein Präparat, in Kärnten 32 Präparate, in Niederösterreich 49 Präparate, in Oberösterreich 22 Präparate, in Salzburg acht Präparate, in der Steiermark 147 Präparate, in Tirol acht Präparate, in Vorarlberg 13 Präparate und in Wien drei Präparate vorläufig beschlagnahmt. Die vorläufigen Beschlagnahmen wurden seitens des BAES bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht.
Im Jahr 2006 wurden durch die Aufsichtsorgane des BAES 85 nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel vorläufig beschlagnahmt. Konkret wurden im Burgenland sechs Präparate, in Kärnten vier Präparate, in Niederösterreich drei Präparate, in Oberösterreich 38 Präparate, in der Steiermark 23 Präparate, in Tirol zwei Präparate, in Vorarlberg sieben Präparate und in Wien zwei Präparate vorläufig beschlagnahmt. Die vorläufigen Beschlagnahmen wurden seitens des BAES bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht.
Soweit bekannt gegeben wurde, ist der überwiegende Teil der Pflanzenschutzmittel beschlagnahmt und in weiterer Folge der Verfall derselben ausgesprochen worden.
Zu Frage 8:
Die Verstöße gegen die Bestimmungen des PMG 1997 idgF wurden seitens des BAES bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht.
Soweit bekannt gegeben wurde, wurden im Burgenland € 1.200,-, in Niederösterreich € 735,-, in Oberösterreich € 10.050,-, in der Steiermark € 4.765,- und in Wien € 150,- an Geldstrafen verhängt. Sonstige Sanktionen betreffen nicht Geldstrafen, sondern die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes (z.B. korrekte Kennzeichnung, Nachmeldung fehlender Anmeldungen gem. § 3 Abs. 4 des PMG 1997 idgF).
Zu Frage 9:
Im Jahr 2006 wurden 221 Anzeigen bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht, wobei davon auf das Burgenland sieben, auf Kärnten zehn, auf Niederösterreich zehn, auf Oberösterreich 79, auf Salzburg eine, auf die Steiermark 96, auf Tirol sechs, auf Vorarlberg sieben und auf Wien fünf Anzeigen entfielen.
Soweit bekannt gegeben wurde, wurden im Burgenland sieben Verwaltungsstrafverfahren, in Kärnten neun Verwaltungsstrafverfahren, in Niederösterreich acht Verwaltungsstrafverfahren, in Oberösterreich 75 Verwaltungsstrafverfahren, in Salzburg ein Verwaltungsstrafverfahren, in der Steiermark 62 Verwaltungsstrafverfahren, in Tirol und Vorarlberg je fünf Verwaltungsstrafverfahren sowie in Wien vier Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Zu den Fragen 10 bis 13:
Soweit bekannt gegeben wurde, wurden im Jahr 2006
- 35 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz abgeschlossen, wobei davon auf das Burgenland drei, auf Kärnten sieben, auf Niederösterreich drei, auf Oberösterreich 14, auf Salzburg ein, auf die Steiermark drei, auf Vorarlberg drei sowie auf Wien ein Verfahren entfielen.
- 35 Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz durch Einstellung abgeschlossen, wobei davon auf Niederösterreich ein Verfahren, auf Oberösterreich 15 sowie auf die Steiermark 19 Verfahren entfielen.
- ein Verwaltungsstrafverfahren wurde durch einen UVS (Steiermark) rechtskräftig entschieden. Der VwGH wurde mit keinem der gegenständlichen Verfahren befasst.
Zu Frage 14:
Soweit von den Bezirksverwaltungsbehörden bekannt gegeben wurde, wurden im Burgenland € 1.200,-, in Niederösterreich € 735,-, in Oberösterreich € 10.050,-, in der Steiermark € 4.765,- und in Wien € 150,- an Geldstrafen verhängt.
Zu Frage 15:
Im Jahr 2006 kam es im Rahmen des Vollzugs des PMG 1997 idgF zu zwei Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch. Beide Verfahren wurden eingestellt.
Zu Frage 16:
Die Kosten für die Pflanzenschutzmittel-Analysen betrugen für das Jahr 2006 ca. € 540,- pro Analyse.
Zu Frage 17:
Im Jahr 2006 wurden von den zuständigen Aufsichtsorganen des BAES Kontrollen und Probeziehungen sowohl im Großhandel als auch im Detailvertrieb durchgeführt, sodass sowohl hinsichtlich der regionalen Verteilung als auch bezüglich der Art der kontrollierten Betriebe ein möglichst repräsentativer Querschnitt erfasst wurde. Zudem wurden mit den nachfassenden und ad hoc - Kontrollen Elemente eines risikobasierten Kontrollplanes umgesetzt. Um dem Schutzziel des PMG 1997 idgF zu entsprechen, ist vorgesehen, an der bisherigen – bewährten – Kontrollstrategie festzuhalten, wobei jedoch der Kontrollplan für 2006 evaluiert wurde und die Ergebnisse als Planungsgrundlage für 2007 herangezogen worden sind.
Zu den Fragen 18 und 19:
Zur Vollziehung der amtlichen Pflanzenschutzmittelverkehrskontrolle im Jahr 2006 wurden 3,1 Vollzeitarbeitskräfte (VZK) laut Geschäftsplan des BAES, tatsächlich jedoch ca. 4,5 VZK eingesetzt. Aufgrund der aktuellen Kontrollsituation war dieser zusätzliche Einsatz von Personalressourcen erforderlich. Die Pflanzenschutzmittelkontrolle wurde im angefragten Zeitraum vom BAES Institut für Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung (Wien) und dem Institut Zentrum Kontrollorgane (Wien und Linz) vorgenommen wird.
Die Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer.
Zu Frage 20:
Gemäß Artikel 17 der Richtlinie 91/414/EWG gibt es zwar eine Berichtspflicht der Mitgliedstaaten über die Kontrolle im Vorjahr an die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission. Dieser Pflicht wird jedoch nicht von allen Mitgliedstaaten lückenlos nachgekommen.
Es ist anzumerken, dass in Österreich nur Analysen an Proben vorgenommen werden, welche nicht bereits durch einen anderen Gesetzesverstoß belangt werden. Die Analysenergebnisse rechtfertigen die Anzahl der Probenahmen.
Die Berichte Österreichs sind unter http://www.landnet.at/article/archive/5196 öffentlich einsehbar. Berichte über andere Mitgliedstaaten sind auf der Homepage des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU (FVO) http://ec.europa.eu/food/fvo/country_profiles_en.cfm publiziert.
Zu den Fragen 21 und 22:
1) Betriebskontrollplan 2007
Der Plan zur Kontrolle von Betrieben, die Pflanzenschutzmittel in Verkehr setzen, umfasst
für das Jahr 2007 folgende Mindestanzahl an Kontrollen:
Typ A Kontrollen 90
Typ B Kontrollen 22
Typ C Kontrollen mindestens 50 (Schätzung)
Typ A Kontrollen
Diese Kontrolle ist eine Lagerkontrolle, die gegebenenfalls von einem einzelnen Kontrollorgan durchgeführt werden kann und umfasst jene Betriebe, die im Jahr 2006 nicht kontrolliert worden sind.
Typ B Kontrollen
Diese Kontrolle ist eine nachfassende Lagerkontrolle und gegebenenfalls Buchhaltungskontrolle all jener Betriebe, die im Jahr 2006 Gegenstand einer Anzeige gemäß PMG 1997 idgF waren. Die Kontrolle kann/soll von einem Kontrollteam (2 Personen) durchgeführt werden.
Typ C Kontrollen
Diese Kontrolle ist eine Anlasskontrolle aufgrund bestimmter Verdachtsmomente (ad hoc-Kontrolle) und umfasst sowohl Lagerkontrolle als auch Buchhaltungskontrolle.
Die Kontrolle soll grundsätzlich nur von einem Kontrollteam (2 Personen) durchgeführt werden.
2)
Stichprobenkontrollplan 2007:
2.1 Stichproben bei Typ A Kontrollen
Im Zuge dieser Kontrollen sollen 60 Proben gezogen werden. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Pflanzenschutzmittel (Anteil mind. 50 %):
o Anmeldungen gemäß § 3 Abs. 4 des PMG 1997 idgF
o Produkte die als „ident mit einem in der BRD zugelassenen PSM“ bezeichnet werden
o Produkte, die Überklebungen aufweisen
2.2 Stichproben bei Typ B Kontrollen
Im Zuge dieser Kontrollen sollen 30 Proben gezogen werden. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Pflanzenschutzmittel (Anteil mind. 50 %):
o Anmeldungen gemäß § 3 Abs. 4 des PMG 1997 idgF
o Produkte die als „ident mit einem in der BRD zugelassenen PSM“ bezeichnet werden
o Produkte, die Überklebungen aufweisen
2.3 Stichproben bei Typ C Kontrollen
Im Zuge dieser Kontrollen sollen 30 Proben gezogen werden. Im Vordergrund stehen hierbei folgende Pflanzenschutzmittel (Anteil mind. 50 %):
o Anmeldungen gemäß § 3 Abs. 4 des PMG 1997 idgF
o Produkte die als „ident mit einem in der BRD zugelassenen PSM“ bezeichnet werden
o Produkte, die Überklebungen aufweisen
Zu den Fragen 23 und 24:
Importe aus Drittstaaten werden durch die Zollstellen kontrolliert, wobei der Importeur eine Bestätigung des BAES gemäß § 27 PMG 1997 idgF vorzuweisen hat - eine diesbezügliche Meldepflicht der stattgefundenen Kontrollen an das BAES bzw. BMLFUW ist nicht gegeben. Bei allfälligen weiteren Kontrollen im Handel wird seitens des BAES nicht weiter differenziert, ob das Pflanzenschutzmittel aus Drittländern importiert oder aus dem EU-Raum verbracht wurde.
Zu Frage 25:
Erlass vom 29. März 2006, GZ BMLFUW-LE.4.3.2/0026-I/2/2006 (Vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäß § 11 PMG 1997);
Erlass vom 3. Mai 2006, GZ BMLFUW-LE.4.3.2/0031-I/2/2006 (In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln);
Erlass vom 26. Juli 2006, GZ BMLFUW-LE.4.3.2/0043-I/2/2006 (Pflanzenschutzmittel aus der Bundesrepublik Deutschland).
In der vorliegenden Anfrage finden sich keine Fragen 26 und 27.
Zu Frage 28:
Nach derzeitigem Stand wurden sämtliche geltende EU-Rechtsakte im Bereich des In-Verkehr-Bringens von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt und an die EU notifiziert.
Zu Frage 29:
Ein Vorschlag der EK zur Neufassung der Richtlinie 91/414/EWG in Form einer Verordnung wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Im Zuge dieser Neufassung soll auch die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln genauer formuliert und klare Vorgaben festgesetzt werden. Dies wird seitens des BMLFUW begrüßt.
Zu Frage 30:
Nein.
Zu Frage 31:
Die Vorkommnisse in der Steiermark wurden zum Anlass genommen, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit Parteistellung einschließlich Rechtsmittelbefugnis und Beschwerdemöglichkeit an den Verwaltungsgerichtshof im Rahmen von Verfahren, die von den Bezirksverwaltungsbehörden oder unabhängigen Verwaltungssenaten in den Ländern durchgeführt werden, einzuräumen (Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes durch BGBl. I Nr. 55/2007).
Zu Frage 32:
Grundsätzlich werden die Regelungen in diesem Bereich als ausreichend erachtet.
Zu Frage 33:
Eine diesbezügliche Novellierung erscheint nicht erforderlich.
Zu Frage 34:
Im Bereich der amtlichen Kontrolle des In-Verkehr-Bringens von Pflanzenschutzmitteln gab es 2006 bis zum Datum der Anfragebeantwortung keine speziellen internationalen bzw. EU-Überwachungsprojekte.
Zu Frage 35:
Richtlinie 91/414/EWG über das In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln;
Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des In-Verkehr-Bringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen;
Richtlinie 1999/45/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen.
Zu Frage 36:
Der letzte EU-Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU (FVO) zur Kontrolle der Vollziehung des PMG fand vom 28. bis 30. November 2006 statt.
Zu Frage 37:
Die konkreten Ergebnisse sind auf der Homepage des Lebensmittel- und Veterinäramtes der EU (FVO) http://ec.europa.eu/food/fvo/country_profiles_en.cfm publiziert [Dokument: DG SANCO/8283/2006-CP Final (Country Profile of Austria)].
Zu Frage 38:
Das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU (FVO) hat betreffend der Bewertung der Systeme zur Kontrolle des In-Verkehr-Bringens und der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich noch keinen Termin bekannt gegeben.
Zu Frage 39:
Im Jahr 2006 wurden 22 Pflanzenschutzmittel (PSM) neu zugelassen. Konkret sieht die Aufschlüsselung nach Wirkstoffen wie folgt aus:
1 PSM Zeta-Cypermethrin
1 PSM Napropamide
1 PSM Nicosulfuron
1 PSM Prochloraz
1 PSM Blumenwanze [Orius laevigatus]
1 PSM Chlorthalonil
1 PSM Thiamethoxam
1 PSM Kali-Seife
2 PSM Metamitron
1 PSM Schlupfwespe [Aphidius ervi]
1 PSM Tebuconazole
1 PSM Oxyfluorfen
1 PSM Pilzmycel [Metarhizium anisopliae]
1 PSM Mandipropamid
1 PSM Pyraflufen-ethyl
1 PSM Azoxystrobin + Folpet
1 PSM Mancozeb + Zoxamide
1 PSM Mesotrione + Terbuthylazin
1 PSM Eisen-II-Sulfat + Eisen-III-Sulfat
1 PSM Folpet + Mandipropamid
1 PSM Isoxadifen-ethyl (Safener) + Tembotrione
Zu Frage 40:
Im Rahmen der Pflanzenschutzmittelkontrolle konnte festgestellt werden, dass Händler, die aufgrund ihrer Betriebsgröße einen maßgeblichen Anteil am In-Verkehr-Bringen von Pflanzenschutzmitteln aufweisen, zum Teil größere Mengen Pflanzenschutzmittel entgegen den Bestimmungen des PMG 1997 idgF in Verkehr gebracht haben. Entsprechende Schritte wurden durch das BAES eingeleitet, die jeweiligen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Der Bundesminister: