1492/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.11.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                           Wien, am 22. November 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0169-IK/1a/2007

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1451/J betreffend Evaluierung der Forschungspolitik, welche die Abgeordneten Michaela Sburny,    Kolleginnen und Kollegen am 26. September 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Gemeinsame Auftraggeber der Systemevaluierung sind das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die administrative Abwicklung erfolgt durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Alle drei in der Anfrage genannten Ministerien sind gleichberechtigt an der Erstellung der Ausschreibung zur Systemevaluierung beteiligt.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Gegenstand der Evaluierung soll die direkte und indirekte Förderung sowie die
Finanzierung von Institutionen sein. Folgende Instrumententypen kommen dabei in Betracht:

·        indirekte (steuerliche) Förderung

·        direkte Antragsförderung (bottom up)

·        direkte Technologieprogrammförderung (top down)

·        direkte Strukturprogrammförderung (top down)

·        direkte Institutionenfinanzierung

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Sofern diese Institutionen durch Förderinstrumente, die im Rahmen der System-evaluierung untersucht werden, gefördert werden, unterliegen sie durch die Evaluierung der Instrumente auch der Systemevaluierung. Schwerpunkt der Systemevaluierung sind jedoch die Förderinstrumente, nicht die Institutionen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Ja.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Nein, da eine praktische Umsetzung in diesem kurzen Zeitraum nicht möglich wäre.


Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Im Zuge der von der Bundesregierung geplanten Systemevaluierung soll das vorhandene Instrumentarium der Forschungsförderung und -finanzierung einer Neubewertung unterzogen werden.

 

Das Ziel einer „Portfolioevaluierung“ soll die Beurteilung der Problemrelevanz, Effektivität, Effizienz und Zielerreichung

·        der einzelnen Instrumententypen für sich (einschließlich der indirekten Förderung),

·        der Anzahl verfügbarer Instrumente,

·        der Zusammensetzung des Instrumentenportfolios und Verteilung der Instrumente und

·        der Abstimmung der Instrumente aufeinander und des Zusammenwirkens der Instrumente sein.

 

Die oben genannten Ziele der Systemevaluierung wurden von der interministeriellen Steuerungsgruppe beschlossen, welche zur Begleitung von Ausschreibung und Abwicklung des Projekts eingerichtet wurde. Darüber hinaus wurde einen zweite Gruppe eingerichtet, die die Akzeptanz und Qualität sicherstellt. Diese beiden Gruppen sind:

 

·        Steuerungsgruppe, bestehend aus je einer/m Vertreter/in von BMVIT, BMWA, BMWF, BMF und RFT; bei besonderem Bedarf sollten jeweils auch mehrere Vertreter/innen entsendet werden.

·        Beirat, bestehend aus den Mitgliedern der Steuerungsgruppe sowie aus Vertreter/inne/n von AK, ÖGB, WKÖ, IV, FWF, FFG. Weitere entsendungsberechtigte Organisationen sollen von der Steuerungsgruppe bestimmt werden.


Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Evaluierungsfragen, deren Antworten Vorschläge für zukünftige Optionen ergeben sollen, sind grundsätzlich auf zwei unterschiedlichen, jedoch voneinander abhängigen Ebenen zu stellen:

 

Instrumente einzeln betrachtet:

·        Besteht der mit dem Instrument ursprünglich angesprochene Bedarf noch?

·        Ist das Instrument dafür (noch) relevant?

·        Wird das Instrument effizient eingesetzt?

·        Ist das Instrument effektiv?

·        Werden (wurden) mit dem Instrument die geplanten Ziele erreicht?

 

Die Zusammensetzung des bestehenden Instrumentariums unterliegt einem Entwicklungsverlauf, der in der Regel zur Schaffung neuer Instrumente ohne eine damit zusammenhängende  Revision bestehender Instrumente führt. Vor der Bewertung des Gesamtportfolios ist daher als Grundlage eine Bewertung der Einzelkomponenten erforderlich.

 

Instrumente gemeinsam betrachtet:

·        Ist die Anzahl der vorhandenen Instrumente den angesprochenen Problemfeldern angemessen? Gibt es mehrere gleichartige oder einander überschneidende Instrumente? Sind mehrere Instrumente auf dasselbe Ziel bzw. auf dieselbe Zielgruppe gerichtet?

·        Entspricht die Zusammensetzung des Instrumentenportfolios der Verteilung der angesprochenen Zielfelder? Welche Ziele sind im Verhältnis zu den entsprechenden Instrumenten über- oder unterrepräsentiert? Kommt es zu Über- oder Unterkompensationen?

·        Wie wirken die Instrumente zusammen? Sind die Instrumente aufeinander abgestimmt oder gibt es Substitutionseffekte? Wirken die Anreize der einzelnen Instrumente einander verstärkend oder neutralisierend? Sind die Anreize kompa-tibel, wenn dieselbe Zielgruppe von mehreren Instrumenten angesprochen wird?

·        Wie verhalten sich die Nutzer gegenüber dem Instrumentenportfolio? Wie verteilen sich Nutzertypen auf Instrumententypen? Kommt es zu Mehrfachförderungen? Wie wirkt sich die Auswahl zwischen mehreren Instrumenten auf das Antragsverhalten aus? Kommt es zu einer Konkurrenz der Instrumente um die Antragsteller?

 

Die gemeinsame Betrachtung wird sich an der Entwicklung im Zeitverlauf sowie an internationalen Benchmarks orientieren. Als Ergebnis sind Informationen darüber zu erwarten, welche Instrumente nicht mehr oder nur in veränderter Form benötigt werden. Darüber hinaus soll ein Beitrag für die laufende Strategiediskussion (Forschungsdialog) geleistet werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

 

Die Beauftragung erfolgt unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Fristen eines EU-weiten zweistufigen Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekannt-machung. Die drei beteiligten Ressorts haben die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen gemeinsam erstellt.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Das ist ein Gegenstand der Ausschreibung.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Der RFT ist in den Prozess zur Umsetzung der Systemevaluierung im Rahmen der Steuerungsgruppe eingebunden.


Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Die Kooperation mit den übrigen Ressorts, insbesondere auch dem Bundes-ministerium für Finanzen, ist durch die Einrichtung der Steuerungsgruppe gewährleistet

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Im Rahmen dieser Evaluierung ist keine systemische Wirkungsanalyse geplant.

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Eine derartige Evaluierung wird im Sinne der Instrumentenevaluierung (indirekte Förderung) erfolgen.

 

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Die Frage nach der zu verwendenden Methodik wird Gegenstand des Verhand-lungsverfahrens im Zuge der Ausschreibung sein.

 

 

Antwort zu Punkt 20 der Anfrage:

 

Die Ausschreibung wird im Oberschwellenbereich durchgeführt.

 

 

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

Die Ausschreibung wurde in der zweiten Novemberwoche veröffentlicht. Erste     Zwischenergebnisse sollen im August 2008 vorliegen.

 

Antwort zu den Punkten 22 und 24 der Anfrage:

 

Jeglicher Veränderungsbedarf wird geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.

 

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Die Definition einer nationalen Forschungsstrategie ist eine politische Entscheidung, die von den Ergebnissen der Systemevaluierung, des Forschungsdialogs und den Empfehlungen des RFT gespeist wird.