1496/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.11.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/121-PMVD/2007 23. November 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. September 2007 unter der Nr. 1420/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "angekündigten Stellenabbau" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die aufgabenmäßige und strukturelle Neuausrichtung des österreichischen Bundesheeres bringt eine erhebliche Reduzierung an Verbänden, Dienststellen und Infrastruktur mit sich. Dies impliziert, dass das Personal unter Berücksichtigung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in großem Umfang von bisherigen Arbeitsplätzen abzuberufen und auf neue Arbeitsplätze in der vorgesehenen Zielstruktur einzuteilen bzw. in Ermangelung von entsprechenden Arbeitsplätzen zeitweise „über Stand“ zu führen ist. Mit der Umsetzung des ressortinternen Projektes „Personalüberhangmanagement“ als Fördermaßnahme sollen darüber hinaus Voraussetzungen geschaffen werden, um das „Personal über Stand“ während des Reformprozesses strukturiert einzusetzen und in weiterer Folge auf systemisierte Arbeitsplätze einzuteilen. Zur Umsetzung dieses Projektes soll es eine Aufbau- sowie Ablauforganisation geben, die die Erfassung des nicht einteilbaren Personals und in weiterer Folge die Evidenthaltung und Betreuung dieses Personals sicherstellt, wobei das Prinzip der zentralen Steuerung und dezentralen Betreuung angewendet werden soll. Ich kann jedoch in diesem Zusammenhang versichern, dass eine Kündigung von provisorischen Beamten und von Vertragsbediensteten nicht vorgesehen ist. Der Personalabbau soll ausschließlich durch natürliche Abgänge herbeigeführt werden.
Zu 3:
Damit im Rahmen der Streitkräfteentwicklung die erforderlichen Fähigkeiten erreicht werden können, sind vor allem im Personalbereich umfassende Maßnahmen zu treffen, da der derzeitige Personalstand, vor allem in qualitativer Hinsicht nicht überall auf die Anforderungen der Zielstruktur ausgerichtet ist. Um vor allem die Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung im Bereich der Truppe zu erhöhen, ist das Zahlenverhältnis zwischen Grundorganisation und Truppe auf ein Verhältnis von 1:1 zu verbessern. Damit soll eine Umschichtung des freiwerdenden Personals in Richtung Truppe bewirkt werden, um eine entsprechende Personalverdichtung herbeiführen zu können.
Zu 4:
Im Bundesland Salzburg wird es im Vergleich mit dem derzeitigen Personalstand mit Abschluss der Einnahme der Zielstruktur zu einer Steigerung des Personalstandes um voraussichtlich 7 % kommen.
Zu 5:
Am Standort Schwarzenberg-Kaserne in Wals-Siezenheim wird es im Vergleich zu dem derzeitigen Personalstand mit Abschluss der Einnahme der Zielstruktur zu einer Steigerung des Personalstandes um voraussichtlich 25 % bzw. am Standort Strucker-Kaserne in Tamsweg zu einer Reduktion des Personalstandes um voraussichtlich 35 % (d. h. um etwa 30 Bedienstete) kommen.
Zu 6 bis 12:
Wie ich bereits vorstehend ausgeführt habe, bedingt die aufgabenmäßige und strukturelle Neuausrichtung des österreichischen Bundesheeres eine erhebliche Reduzierung an Verbänden, Dienststellen und Infrastruktur. Mit dieser Bundesheerreform soll das Bundesheer effizienter, moderner, zeitgemäßer und an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Der damit verbundene Personalabbau und die Personalumschichtung zur Truppe soll sozialverträglich im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und selbstverständlich unter Einbindung der Personalvertretung durchgeführt werden. So sollen vor allem Personaleinsparungen durch natürliche Abgänge und Nichtnachbesetzung freier Arbeitsplätze sowie Umschichtungen innerhalb des Heeres erfolgen. Ein eigens dafür geschaffenes Sozialpaket sieht für Bedienstete Prämien vor, wenn sie von der Verwaltung in die Truppe wechseln, sich Umschulungen unterziehen oder im Zuge der Reform größere Distanzen zum neuen Dienstort zurücklegen müssen. Darüber hinaus ist für Bedienstete, die auf Grund der Reform nicht sofort einen gleichwertigen oder höherwertigen Arbeitsplatz in der neuen Organisation bekommen, die Fortzahlung der Funktionszulage für die Dauer von sechs Jahren (§ 113e in Verbindung mit § 113h Gehaltsgesetz [GehG]) mit einer anschließenden „Fallschirmregelung“ von weiteren drei Jahren, sowie bestimmter Nebengebühren und der Truppendienstzulage auf sechs Jahre vorgesehen. Im Hinblick darauf, dass nach derzeitigem Planungsstand umfangreiche Realisierungsmaßnahmen über den im §113h GehG normierten Zeitpunkt hinaus durchzuführen sein werden, besteht demzufolge der Bedarf, die sozialen Begleitmaßnahmen über den 1. Juli 2008 hinaus zu verlängern. Ich habe daher bereits im Rahmen der 2. Dienstrechts-Novelle 2007 veranlasst, dass der §113h GehG dahingehend abgeändert wird, dass der Zeitraum der Inanspruchnahme der sozialen Begleitmaßnahmen bis zum 1. Juli 2009 möglich ist.