1497/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.11.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/122-PMVD/2007                                                                                 23. November 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde haben am 26. September 2007 unter der Nr. 1428/J an mich eine schriftliche parlamen­tarische Anfrage betreffend "klimafreundliche Fahrzeuge im Bundesdienst" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 15:

Da eine detaillierte Beantwortung dieser Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Daten des Österreichischen Bundesheeres zuließe, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung von einer Beantwortung Abstand nehme.


Zu 16 bis 19:

In meinem Ressort werden umweltschutzrelevante Aspekte selbstverständlich sowohl bei der Anschaffung als auch bei der Verwendung von Fahrzeugen weitestgehend berück­sichtigt, sofern es mit der Aufgabenerfüllung im Interesse der militärischen Landesver­teidigung vereinbar ist.

Zu 20:

Bei meinem Dienstkraftfahrzeug handelt es sich um einen Wagen der handelsüblichen Marke Audi, Typ 4E, Modell 4E206LA4, mit einem Hubraum von 2.967 ccm, einer Leistung von 171 kW und einem CO²-Ausstoß von 231 g/km. Die Jahreskilometerleistung dieses Fahrzeuges liegt bei rund 104.000 km. Im Zeitpunkt der Beschaffung, im Mai 2005, betrugen die Anschaffungskosten 63.500,00 € (inkl. NOVA und USt).

Zu 21:

Im Falle einer Neuanschaffung wäre dies denkbar, sofern dabei auch die Prinzipien der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt werden.

Zu 22 bis 24:

Im Hinblick darauf, dass diese Fragen keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung betreffen, verweise ich diesbezüglich zu­ständigkeitshalber auf die Ausführungen des Bundesministers für Finanzen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1424/J. Im Übrigen darf ich festhalten, dass ich auch weiterhin bemüht sein werde, nur jene Fahrten durchzuführen, die unbedingt erforderlich sind.