1498/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.11.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/123-PMVD/2007                                                                                 23. November 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kainz, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. September 2007 unter der Nr. 1452/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "völlig desolate Liegenschaft des Bundesheeres in der Gemeinde Blumau-Neurisshof" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Einleitend möchte ich anmerken, dass das besagte Grundstück „alte Schlosserei“ nicht in Mitten eines Siedlungsgebietes liegt. Die ehemalige „alte Schlosserei“ liegt angrenzend an das Siedlungsgebiet BLUMAU und ist bereits seit Jahren in einem entsprechend schlechten baulichen Zustand.

Zu 2 und 3:

Mein Ressort ist bestrebt, Konflikt- und Problembereiche mit an Übungsplätzen angrenzenden Anrainern grundsätzlich zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem auch das Vorhandensein von Puffer- und Lärmkorridoren als Zwischengelände.

Eine Verwertung des betreffenden Grundstückes durch mein Ressort kann daher nur unter den Prämissen erfolgen, dass einerseits die Korridorwirkung zum Übungsplatz erhalten bleibt und andererseits im Zuge eines gemeinsamen raumordnerischen Verfahrens unter Anwendung geeigneter Planungselemente und Widmungsmöglichkeiten bei der Gemeinde die Funktion auch als „Korridor“ erhalten bleibt.

Eine geeignete Flächenwidmungs- und Bebauungsmöglichkeit sowie Bedachtnahme auf mögliche Lärmparameter zum angrenzenden Siedlungsgebiet sollten daher mitbedacht werden, zumal eine geeignete Verwertung zur Erlösaufbringung für den Bund/BMLV auch die Problemstellung der Ruine beseitigen könnte.

Zu 4 und 5:

Ein Abriss des Gebäudes durch mein Ressort ist aus budgetären Gründen derzeit nicht vorgesehen, allerdings könnte im Zuge einer geeigneten Verwertung im Sinne der Punkte 2 und 3 auch diese Problemstellung beseitigt werden.