15/AB XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0104I/3/2006
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 52/J der Abgeordneten Mag. Dr. Elisabeth Hlavac, Genossinnen und Genossen wie folgt:
Frage 1:
Die Bestimmung des § 5 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 118/2004, besagt, dass es verboten ist, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
Insbesondere verstößt gegen Abs. 1, wer einem Tier durch Anwendung von Zwang Nahrung oder Stoffe einverleibt, sofern dies nicht aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist.
Das durch die Produktion von Gänse- und Entenstopfleber verursachte Tierleid durch das so genannte Schoppen von Geflügel ist demnach verboten.
Fragen 2 bis 4:
Die Einfuhr und auch die Durchfuhr von Geflügelfleisch aus Drittstaaten ist vollständig harmonisiert. Das heißt, die Einfuhrbedingungen und auch die Kontrollvorschriften sind für alle Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt.
Ein generelles Verbot des Importes aus Drittstaaten auf der Grundlage des Tierschutz- und Hygienerechts auf Europäischer Ebene ist unwahrscheinlich.
Das Verbringen der angeführten Produkten aus anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union kann nach nationalen Bestimmungen einzelstaatlich, d.h. durch einen Mitgliedstaat nicht untersagt werden. Hygienerechtlich besteht für
die Produktion von Gänse- bzw. Entenstopfleber eine eigene europaweit gültige Vorschrift, die von allen Mitgliedstaaten, gemäß den europäischen Verträgen zum gemeinsamen Binnenmarkt und dem damit verbunden freien Warenverkehr akzeptiert werden muss.
Die Produktion von Gänse- bzw. Entenstopfleber kann durch die Kaufentscheidung von jedem Einzelnen sehr wohl beeinflusst werden. Der hohe Anteil an Freilandeiern im Bereich des Frischeiersektors war kein Erfolg von Verboten anderer Produktionsweisen, sondern gelang durch entsprechende Bewusstseinsbildung und Information bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sodann ihr Kaufverhalten entscheidend angepasst haben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin