1500/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.11.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0092-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 1489/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Fichtenbauer, Werner Neubauer und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erste Freigänge in Garsten für „Kettensägenmörder““ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Freiheitsstrafen werden auf Lebensdauer (lebenslang) oder auf bestimmte Zeit (zeitliche Freiheitsstrafen) verhängt (§ 18 Abs. 1 StGB). Abgesehen vom Verbrechen des Völkermordes (§ 321 StGB) stellt die lebenslange Freiheitsstrafe stets die alternative Strafdrohung zu einer Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren dar (so insbesondere bei Mord, § 75 StGB). Eine vorzeitige Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist gemäß § 46 Abs. 5 StGB nach einer Strafdauer von fünfzehn Jahren zulässig, wobei in diese Frist die angerechnete Vorhaft einbezogen wird. Bei Entlassung aus lebenslanger Freiheitsstrafe ist ein strenger Maßstab anzulegen. Eine Entlassung ist nur zulässig, wenn es trotz der Schwere der Tat nicht der weiteren Vollstreckung bedarf, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken (also bei strenger Prüfung der generalpräventiven Wirkung), und wenn überdies aus den in Abs. 5 leg. cit. angeführten Kriterien anzunehmen ist, dass der Rechtsbrecher in der Freiheit keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde. Die im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2004 aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedingt entlassenen Personen (38) haben sich durchschnittlich 19,43 Jahre in Haft befunden.
Zu 2:
Daten ab dem Jahr 1975 sind nur insoweit in der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV) vorhanden, als der betreffende Insasse zum Stichtag 1. Jänner 2000 (Zeitpunkt der Einführung der IVV im österreichischen Strafvollzug und Nacherfassung jener Insassen, die sich zu dieser Zeit in Haft befunden haben) in Haft war.
Inklusive der mit 1. Jänner 2000 nacherfassten Personen wurden bis jetzt 234 Insassen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe im Strafvollzug angehalten; derzeit befinden sich noch 148 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug.
Zu 3:
Von den angeführten 234 Insassen wurden im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis dato 75 Personen vorzeitig entlassen.
Zu 4:
Die 75 aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe vorzeitig entlassenen Personen wurden durchschnittlich nach 16,35 Jahren entlassen.
Zu 5:
Von den vorzeitig entlassenen Personen sind 73 Männer und zwei Frauen.
Zu 6:
Von den vorzeitig entlassenen Personen besaßen zum Zeitpunkt der Entlassung 53 die österreichische, sieben die jugoslawische, jeweils zwei die bosnische, deutsche, italienische, türkische und ungarische und jeweils eine die jordanische, rumänische und slowenische Staatsbürgerschaft; zwei Personen waren staatenlos.
Zu 7 und 8:
Bei den jetzigen Entlassungen handelt es sich um Entscheidungen durch unabhängige Gerichte.
Zu 9:
Seit 1. Jänner 2000 sind insgesamt 11 Personen während der Verbüßung einer lebenslangen Haftstrafe im Strafvollzug verstorben, darunter eine Frau.
Zu 10:
Nach durchschnittlich 7,39 Jahren Gefängnisaufenthalt ist der Tod der 11 zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten und im Strafvollzug verstorbenen Insassen eingetreten. Zu den Todesursachen wurden keine statistischen Aufzeichnungen bzw. Nachtragungen (nach Einlangen von allfälligen Obduktionsgutachten) geführt.
Zu 11:
Die vorzeitig Entlassenen stammten aus den Justizanstalten Wien-Favoriten (6), Garsten (15), Innsbruck (3), Wien-Josefstadt (10), Graz-Karlau (10), Salzburg (2), Stein (27), Suben (1) und Schwarzau (1).
Zu 12:
Eine Auswertung aus der Integrierten Vollzugsverwaltung ergab, dass von allen seit 1. Jänner 2000 bedingt aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe entlassenen Personen sieben wieder in eine österreichische Justizanstalt eingeliefert wurden. Bei einem Insassen wurde 15 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen, ein Insasse befand sich für zwei Tage in Verwahrungshaft, bei den anderen Insassen betrugen die Haftstrafen zwischen einem Monat und sechs Jahren.
. November 2007
(Dr. Maria Berger)