1507/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.11.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 28. September 2007 unter der Nr. 1540/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Vermittlungsersuchen von Ex-Vizekanzler
Gorbach" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Bis zur Veröffentlichung von Medienberichten über ein Schreiben von Vizekanzler a.D.
Hubert Gorbach an seinen ehemaligen britischen Amtskollegen hatte ich keine Kenntnis
über diese Angelegenheit. Die Weiterleitung von Schreiben österreichischer
Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kunst, Kultur oder Wissenschaft an bestimmte
Adressaten im Ausland ist eine Routinetätigkeit, die von den Botschaften und
Konsulaten - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - eigenständig durchgeführt wird.

Die Entscheidung, ob ein Schreiben weitergeleitet wird, liegt bei der Botschaft. Ich habe
daher auch im Falle des Schreibens von Vizekanzler a.D. Hubert Gorbach keine
Anweisungen erteilt.

 

Vizekanzler a.D. Hubert Gorbach hat sich, nach den mir vorliegenden Informationen,
mit dem Ersuchen um Weiterleitung von bereits adressierten Schreiben an die
Österreichischen Botschaften in London, Moskau und Wilna gewandt. Zwei dieser
Botschaften haben die Schreiben an die Adressaten weitergeleitet, eine hat das
Schreiben an den Absender, das Büro von Vizekanzler a.D. Hubert Gorbach,
zurückgeschickt.

Zu Frage 6:

Laut Auskunft der angeschriebenen Botschaften hat Vizekanzler a.D. Hubert Gorbach
seine Schreiben auf Amtsbriefpapier seines ehemaligen Ressorts unter Hinzufügung der
Buchstaben „a.D.“ sowohl nach den Bezeichnungen „Vizekanzler und
,,Bundesminister“ verfasst. Weiters war in den Schreiben die Adresse des ehemaligen
Ressorts durchgestrichen und um die persönliche Adresse ergänzt.