1509/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.11.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag.a Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben
am 28. September 2007
unter der Nr. 1546/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Kandidatur Österreichs für
den UN-
Sicherheitsrat" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den
Vereinten Nationen (VN) hat sich Österreich seit seinem Beitritt im Jahr
1955 durch
seine Mitarbeit und Aktivitäten kontinuierlich ein sehr hohes Ansehen
erarbeitet. Zahlreiche
Initiativen
insbesondere in den Bereichen friedenserhaltende Operationen, Völkerrecht
und
Menschenrechte tragen auch eine österreichische Handschrift.
Die Strategie der
Bewerbung der österreichischen Kandidatur ist darauf ausgerichtet, durch
den weiteren Ausbau der österreichischen VN-Aktivitäten das Profil
Österreichs als aktiver
Mitgestalter der VN-Politik nachhaltig zu untermauern. Dazu lancieren wir auch
weiterhin
aktiv eigene Initiativen, die den Beitrag Österreichs besonders
hervorheben. Als Beispiele
wäre etwa die Streumunitionskonferenz im Dezember in Wien mit dem Ziel der
Schaffung
eines rechtlich bindenden völkerrechtlichen Vertrags zum Verbot solcher
Munition zu
erwähnen. Ebenso die österreichische
Initiative, die sich mit der Thematik des Sicherheitsrats
und der Rechtsstaatlichkeit beschäftigt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Bei den von
Ihnen genannten Ausgaben handelt es sich entweder um die Fortführung bzw.
Intensivierung
bereits bestehender Programme oder um freiwillige Beiträge zu
internationalen
Organisationen.
Die
für diese Programme und Projekte nötigen Mittel werden
gemäß ihrer budgetären
Widmung und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der
österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit
vergeben. Der Bereich Bildung ist dabei einer der insgesamt
sechs Schwerpunktsektoren der OEZA. Dieser
umfasst Maßnahmen, die vom
Grundbildungsbereich, wie er im zweiten Milleniumsziel festgeschrieben ist, bis
hin zur
universitären Bildung reichen.
Zu Frage 4:
Bundesminister a.D.
Abgeordneter Herbert Scheibner und Bundesminister a.D. Dr. Peter
Jankowitsch wurden von mir mit Zustimmung
der Bundesregierung im August 2005 zu
Sonderemissären bestellt und stehen dem Bundesministerium für
europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) anlassbezogen zur Verfügung.
Darüber hinaus
nützt auch der Afrika-Sonderbeauftragte
des BMeiA, Botschafter Dr. Georg Lennkh,
seine Kontakte für die österreichische Sicherheitsratskandidatur.
Die genannten
Personen informieren die zuständigen Stellen des BMeiA über ihre
Aktivitäten.
Ihre Tätigkeit ist integraler
Bestandteil der Aktivitäten des BMeiA für die Sicherheitsrats-
kandidatur, über die im Rahmen des regelmäßig stattfindenden
Austausches mit dem
Parlament berichtet wird.
Zu Frage 5:
Seit
Herbst 2004 hat die Österreichische Vertretung bei den Vereinten Nationen
in New York
in Zusammenarbeit mit
der New York University eine Serie von Panel-Veranstaltungen mit
international renommierten Persönlichkeiten abgehalten, bei denen einzelne
Aspekte des
Themas „Sicherheitsrat und
Rechtsstaatlichkeit“ erörtert wurden. Darüber hinaus fand im
August 2007 am Rande des Europäischen Forums Alpbach ein
zusammenfassendes Seminar
mit VN-Botschaftern und internationalen
Rechtsexperten statt.
Die
Ergebnisse der dreijährigen Panelserie und des Seminars wurden bei der
Veranstaltung
zum
Thema „The Security Council and the Rule of Law“ am 1. November in
New York
präsentiert und
sollen nunmehr veröffentlicht werden.
Zu Frage 6:
Herr
Staatssekretär Dr. Hans Winkler und ich stehen auch weiterhin im Rahmen
des
regelmäßig stattfindenden Austausches mit dem Parlament für
Diskussionen über die
österreichische
Sicherheitsratskandidatur und ihre inhaltlichen Konzepte zur Verfügung.
Zu Frage 7:
Personelle
Planungen sind derzeit noch im Gange, wobei insbesondere die Erfahrungen
vergleichbarer
Staaten geprüft werden. Ein Mehrbedarf wäre bei den
Budgetverhandlungen
2009/2010
zu berücksichtigen.