151/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.02.2007
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien GZ 10.000/0201-III/4a/2006
Wien, 1. Februar 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 200/J-NR/2006 betreffend Entschädigung der Vorsitzenden der Bezirksschulräte, die die Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen am 15. Dezember 2006 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Die Besoldung der Bezirkshauptleute obliegt den Ländern. Zuwendungen der durch die Anfrage bezeichneten Art müssten daher landesgesetzlich geregelt sein. Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden dafür jedenfalls keine Mittel zur Verfügung gestellt.
Solche Geldflüsse hätten auch keine bundesgesetzliche Grundlage. § 20 Abs. 1 Bundes-Schulaufsichtsgesetz verpflichtet den Bund, den Sach- und Personalaufwand der Bezirksschulräte zu tragen. Die Besoldung der Bezirkshauptleute zählt nicht dazu. Auch ausführungsgesetzlich allenfalls vorgesehene Entschädigungen (z. B. Sitzungsgelder) für die Mitglieder der Kollegien der Bezirksschulräte gehen zu Lasten der Länder (§ 20 Abs. 2). Der Bezirkshauptmann ist als Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde Vorsitzender und damit Mitglied des Kollegiums (§ 14 Abs. 2 lit. a).
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.