1510/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und
Kollegen,
haben am 28.
September 2007 unter der Nr. 1555/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ,,FRONTEX"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend
ist festzuhalten, dass Fragen betreffend die Europäische Agentur für
die operative
Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) federführend vom Bundesministerium
für Inneres behandelt werden. Die
Anfrage beantworte ich daher beruhend auf Informationen
des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 1:
Derzeit verfügt FRONTEX über 136 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zu Frage 2:
Eine
detaillierte Beschreibung der von FRONTEX durchgeführten Projekte wird
alljährlich
im Jahresbericht
veröffentlicht, der auch im Internet (siehe www.frontex.europa.eu) abrufbar
ist.
Zu Frage 3:
FRONTEX organisierte nach den
vorliegenden Informationen - zum Teil auch mit
österreichischer Unterstützung - eine Reihe von
Trainingsveranstaltungen:
•
Schulung im Erkennen von gestohlenen Kraftfahrzeugen in der Slowakei
und Ungarn
(österreichische
Trainer, insgesamt 12 Wochen)
•
Schulung im
Erkennen von ge- bzw. verfälschten Dokumenten (Entwicklung einer
Trainings-CD durch österreichische Beamte)
•
Entwicklung
eines EU-Trainingstages (jeder Grenzpolizist in der EU soll einen Tag im
Jahr eine spezielle Schulung zu EU-Recht,
FRONTEX-Angelegenheiten und
spezifischen Schwerpunkten wie Dokumentenfälschung, Profiling etc.
erhalten)
• Helikopterpilotenausbildung für gemeinsame Einsätze
• Training für Rückführungsbeamte (mit österreichischen Trainern)
•
Mid Level
Ausbildung (4-wöchige Schulungskurse für Grenzpolizisten der
mittleren
Führungsebene - bisher haben 2
österreichische Beamte teilgenommen)
•
Weiterentwicklung
eines gemeinsamen Lehrplanes für Grenzpolizeien in den EU-
Mitgliedstaaten
•
Entwicklung
eines Trainingskonzeptes für die Ausbildung der RABIT-Teams (Rapid
Border Intervention Teams)
Zu Frage 4:
Die
Operation Nautilus gegen illegale Einwanderung aus Nordafrika nach Malta fand
in
diesem
Jahr in den Zeiträumen 25. Juni bis 27. Juli sowie 10. September bis 14.
Oktober statt.
Zweck
der Operation war die Stärkung der Kontrolle der Behörden im
zentralen
Mittelmeerraum durch
die Verwendung technischer Mittel mehrerer Mitgliedstaaten sowie die
Unterstützung der maltesischen
Behörden in ihren Interviews mit Migrantinnen und
Migranten. Die Pause zwischen 28. Juli und 9. September war laut FRONTEX
für die
Vorbereitung der zweiten Phase von Nautilus erforderlich.
Zu Frage 5:
Die Bekämpfung
der illegalen Migration ist eine der Prioritäten der EU, dem entsprechend
wird auch dem Thema der europäischen Grenzsicherheit im Rat der
Europäischen Union
entsprechender Stellenwert eingeräumt.
FRONTEX betreffende Fragen werden dabei auf
Ebene des Rates der
Europäischen Union in der Formation Justiz und Inneres behandelt. Die
Federführung liegt daher beim Bundesministerium für Inneres.
Die
Verantwortung für die Überwachung und Kontrolle der
EU-Außengrenzen bzw. der
Schengen-Binnengrenzen
tragen weiterhin die Mitgliedstaaten und nicht FRONTEX. Die
Agentur ist ausschließlich für die Unterstützung der
Mitgliedstaaten zur Koordination der
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zuständig. Seit Bestehen der Agentur
wurden Budget und
Personalstand von der Europäischen Kommission jährlich erheblich
erhöht, um den
Anforderungen an eine effiziente Aufgabenerfüllung zu entsprechen.
Zu Frage 6:
Derzeit bestehen diesbezüglich keine Vorhaben.
Zu Frage 7:
Die Verbesserung der
Sicherung der EU-Außengrenzen - auch im internationalen Vergleich -
ist ein ständiges Anliegen der EU und
ihrer Mitgliedstaaten. Australien befindet sich in einer
von Europa unterschiedlichen Lage, da es keine unmittelbaren Nachbarstaaten und
keine
Binnengrenzen gibt.