1516/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.11.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0151-I/A/3/2007

Wien, am      26. November 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1524/J der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Haubner wie folgt:

 

Fragen 1 bis 7:

Zu den von mir im Zeitraum 11. Jänner bis 7. März 2007 durchgeführten Aus­landsdienstreisen verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 482/J; die von mir absolvierten Auslandsdienstreisen ab dem 8. März 2007 bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet. Die Reisen dienten grundsätzlich der Erfüllung der mit dem Amt verbundenen politischen Aufgaben, Näheres ist der Tabelle zu entnehmen.

 

Datum

Reiseziel

Veranstaltung

Begleitung

12. – 13.3.

Bremen

Ministerkonferenz „Partnerschaft und Verantwortung ge­meinsam gegen HIV/AIDS“

1 K-MA

 

23.3.

Budapest

Arbeitstreffen mit dem ungar. Gesundheits­minister

1 K-MA

2 BMGFJ-MA

26. – 27.3.

Barcelona

World Health Care Congress Europe 2007

1 K-MA

 

12. – 13.5.

Shanghai

Bilaterale Arbeitsge­spräche,  Kongress

1 K-MA

14.5.

Genf

60. WHA

2 K-MA


30. – 31.5.

Brüssel

Tagung des Rates „Be­schäftigung, Soziales, Gesundheit und Kon­sumentenschutz“

2 K-MA

2 BMGFJ-MA

26.6.

Brüssel

Pharmaforum auf Mi­nisterebene

2 K-MA

17.9.

Berlin

Offizieller Besuch

Bilaterale Arbeitsge­spräche

2 K-MA

2 Medien

19. - 25.9.

USA

Offizieller Besuch

Bilaterale Arbeitsge­spräche

2 K-MA

1 Medien

 

Frage 8 (a bis g):

Auf Grundlage der vorliegenden Abrechnungen:

Die Gesamtkosten für die zu den Fragen 1 bis 7 angeführten Auslandsdienstrei­sen beliefen sich auf € 40.846,22.

Davon entfielen für meine Person Kosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) in Höhe von € 16.760,23. Auf die mich begleitenden Kabinettsmitarbeiter/innen entfielen Kosten (inkl. Rei­semittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) in Höhe von € 19.791,63. Für die an diesen Auslandsdienstreisen teilnehmenden weiteren Bediensteten meines Ressorts entstanden Kosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Über­nachtungskosten) in Höhe von € 3.812,24. Die Kosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) für sonstige an diesen Reisen teilnehmende Personen betrugen € 482,12.

 

Frage 9:

Hinsichtlich der Frage nach einer allfälligen Refundierung durch die EU ist grund­sätzlich festzuhalten, dass die Europäische Kommission einen vom Dienstreisen­den anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort leistet. Seit 1. Jänner 2004 wird auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertre­ters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hin jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Ra­tes als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt.

 

Fragen 10 bis 12:

Nein.


Fragen 13 bis 16:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1528/J.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin