1517/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.11.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF
PRÖLL

Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0109 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. NOV. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Peter Westenthaler,
Kolleginnen und Kollegen vom 27. September 2007, Nr. 1530/J
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen vom 27. September 2007, Nr. 1530/J, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1, 2 und 8 b:
Die Auslandsaufenthalte im Sinne der Anfrage, deren Zweck und die daraus resultierenden Kosten, die meine Person betreffen, sind der untenstehenden Aufstellung zu entnehmen.
Die Durchführung der angeführten Auslandsaufenthalte dient der Vertretung der Interessen Österreichs bzw. deren Staatsbürger auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie Umwelt. Die Durchsetzung der österreichischen Ziele wurde in vollem Umfang in diesen Bereichen erfüllt.

Zu den Fragen 3 und 8c:
Die Anzahl der mitreisenden Mitglieder meines Kabinetts und die daraus entstandenen Kosten sind, sofern eine Rechnungslegung erfolgt ist, aus der folgenden Tabelle ersichtlich.

Zu den Fragen 4 und 8 d:
Bei den unten angeführten Auslandsaufenthalten wurde ich von Beamten meines Ressorts begleitet. Die Kosten hiefür sind ebenfalls der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen.

Zu den Fragen 5, 7, 8 e und g:
Bei der Durchführung meiner Auslandsdienstreisen wurde ich weder von Beamten anderer Ressorts noch von Mitgliedern meiner Familie begleitet.
Zu den Fragen 6 und 8 f:
Anzahl und Kosten für Medienvertreter, die in Begleitung meiner Delegation an den Auslandsdienstreisen teilgenommen haben, sind nachfolgender Aufstellung zu entnehmen.

Zu den Fragen 8 a bis g:
In Summe betragen die Kosten der Auslandsdienstreisen € 62.426,82.
Zu Frage 9:
Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004 auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen wird. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts erfolgt. Darüber hinaus leistet die Europäische Kommission einen vom Dienstreisenden anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Ich habe mich in keinem Fall auf Einladung und Kosten von Privatpersonen oder Firmen im Ausland aufgehalten.
Zu den Fragen 13 bis 16:
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1580/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Der Bundesminister: