1518/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. September 2007 unter der Nr. 1562/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einsetzung von Andreas Wabl zum Klimaschutzbeauftragten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø         Welches Vertragsverhältnis besteht zwischen der Republik Österreich bzw. dem Bundeskanzleramt und Andreas Wabl und was ist Inhalt dieses Vertrages?

Mit Herrn Andreas WABL wurde ein Rahmenwerkvertrag mit folgendem Leistungsge-genstand abgeschlossen:

1.   Fachlich-inhaltliche Unterstützung des Bundeskanzlers im Präsidium des Klima-und Energiefonds.

Hierbei sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

       Erstellung von Expertisen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz.

       Prüfung und Analyse des Strategischen Planungsdokuments, der Richt-linien, des Jahresprogramms und des Evaluierungsberichtes des Klima-und Energiefonds.

      Prüfung und Analyse der vom Fonds geplanten Förderungs- und Auf-tragsvergaben.

      Vorbereitung und Nachbereitung der Präsidiumssitzungen.

      Vermittlung in Konfliktfällen.

      Kontakt mit den NGO, den Parteienvertretern, Bürgerinitiativen, Experten im In- und Ausland und evtl. Besuch relevanter Veranstaltungen.

      Koordination von Projekten im Zusammenhang mit dem Klimagipfel.

      Vorbereitung und Nachbereitung des Klimagipfels.


2. Im Falle der Bevollmächtigung durch den Herrn Bundeskanzler die Wahrneh-mung der Funktion als Mitglied im Präsidium gemäß § 6 Abs.1 Z 4 des Bundes-gesetzes über die Errichtung des Klima- und Energiefonds.

Zu den Fragen 2 bis 7:

Ø      Über welche Qualifikation verfügt Andreas Wabl, die ihn zum Experten im Bereich des Klimaschutzes macht?

Ø      Was ist der erlernte Beruf von Andreas Wabl, welche Ausbildungen hat er bisher genossen und welche beruflichen Tätigkeiten hat er bisher ausgeübt?

Ø      Welche Publikationen von Andreas Wabl im Bereich des Klimaschutzes liegen vor?

Ø      Wie wurden diese Publikationen von der Fachwelt beurteilt?

Ø      Welche Personen außer Andreas Wabl standen noch als mögliche Kandidaten für den Klimaschutzbeauftragten zur Auswahl?

Ø      Gab es eine öffentliche Ausschreibung für die wichtige Funktion des Klimaschutz-beauftragten?

Gemäß § 7 Abs. 5 des Klima- und Energiefondsgesetzes, BGBl. I Nr. 40/2007, hat das Präsidium des Klima- und Energiefonds als wichtigste inhaltliche Aufgabe die Be-schlussfassung und Veröffentlichung des strategischen Planungsdokuments der Richtlinien und des Jahresprogramms für den Fonds. Andreas Wabl befasst sich be-reits seit mehr als 20 Jahren mit den strategischen Fragen des Klimaschutzes, Stei-gerung der Energieeffizienz und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger. Von 1986 bis 1999 gehörte er dem Nationalrat an und war Vertreter im Landwirt-schafts-, Verkehrs- und außenpolitischen Ausschuss. Im Bereich der Landwirtschaft und des Verkehrs sind die angeführten Fragen von besonderer Bedeutung. Auch auf Grund dieser jahrzehntelangen Erfahrung erachte ich Andreas Wabl als besonders geeignet, mich im Präsidium des Klima- und Energiefonds zu vertreten. Auf Grund seiner Ausbildung an der Pädagogischen Akademie und seiner Ausbildung zum Medi-ator bringt er neben der fachlichen Kompetenz zusätzlich die Voraussetzungen mit, bei kontroversiellen Sichtweisen in den angesprochenen Fragen einen gemeinsamen Standpunkt herauszuarbeiten. Auch diese Kompetenz ist für die Tätigkeit im Präsidi-um des Klima- und Energiefonds nicht unbedeutend, da das Präsidium als Kollegial-organ zu gemeinsamen Entscheidungen zu finden hat.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Klima- und Energiefondsgesetzes habe ich und die dem Präsidium angehörenden Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie das Recht, persönliche Vertreter in das Präsidium zu entsenden. Eine Ausschreibung der Vertretung ist im Gesetz nicht vorgesehen. So haben ohne Ausschreibung ich Andreas Wabl und die übrigen Bundesminister ihren persönlichen Vertreter für das Präsidium des Klima- und Energiefonds bestellt.

Zu den Fragen 8 bis 11:

Ø      Verfügt Herr Wabl in der Funktion des Klimaschutzbeauftragten über eine Dienst-wohnung, einen Dienstwagen oder einen Chauffeur?

Ø      Wurden Herrn Wabl andere Vergütungen im Rahmen von Sachleistungen zuer-kannt?

Ø      In welcher Höhe kann Herr Wabl in der Funktion als Klimaschutzbeauftragter Rei-serechnungen, Barauslagen und Spesen pro Jahr in Rechnung stellen?

Ø      Welche jährlichen Kosten entstehen der Republik durch die Einsetzung von Herrn Andreas Wabl als Klimaschutzbeauftragten pro Jahr insgesamt?

Herrn Wabl stehen nach dem Vertrag neben einem Stundenentgelt von 70,- brutto exkl. USt. nur der Ersatz von Reisekosten nach der Reisegebührenvorschrift 1955 zu. Sachentgelte sind keine vorgesehen.

Der Vertrag ist bis 31. Juli 2008 befristet. Beim Abschluss des Vertrages wurde von 40 Stunden/Monat ausgegangen, was Gesamtkosten (exki. Reisekosten) in der Höhe von 33.600,- exkl. USt. im Jahr ergeben kann.

Der Vertrag mit Herrn Wabl ist ein Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage nur die tat-sächlich geleisteten Stunden abgegolten werden.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø      Was sind die genauen Aufgaben des Klimaschutzbeauftragten?

Ø        Wird Herr Wabl Ihnen, der Bundesregierung oder dem Parlament einen Klima-schutzbericht vorlegen?

Ø        Wird Herr Wabl konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele erar-beiten?

Die Aufgaben von Herrn Wabl ergeben sich aus dem Leistungsgegenstand des Rah-menvertrages, der in der Antwort zur Frage 1 wörtlich wieder gegeben wurde.

Zu Frage 15:

Ø        In welcher Form wird es eine Kooperation zwischen Herrn Wabl und dem für Klima-schutz zuständigen Minister Pröll geben?

Das Gremium und der Rahmen für die Zusammenarbeit sind in erster Linie durch das Klima- und Energiefondsgesetz vorgegeben. Die Zusammenarbeit wird daher vor-nehmlich im Präsidium des Klima- und Energiefonds und in den Vorbereitungssitzun-gen hierzu stattfinden.

Zu den Fragen 16 und 17:

Ø      Wird Herr Wabl auch am neuen Ökostromgesetz mitarbeiten?

Ø      In welcher Form wird es in Bezug auf das Ökostromgesetz eine Kooperation mit Minister Bartenstein geben?

Auf Ressortebene fällt die Ausarbeitung des Entwurfes eines neuen Ökostromgeset-zes vorrangig in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Selbstverständlich werden auch das Bundeskanzleramt und die ihm zur Verfügung stehenden Experten einer Einladung zur Mitwirkung an der Erstellung des Gesetzes-entwurfes folgen.

Auf politischer Ebene erfolgt die Zusammenarbeit im Bezug auf das neue Ökostrom-gesetz schließlich in der Bundesregierung bei der Beschlussfassung der Regierungs-vorlage.