1533/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1070 Wien     

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Vilimsky und weitere Abgeordnete, haben am 27. September 2007 unter der Nr. 1484/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Islamisierung Österreichs und radikal-fundamentaler Islamismus in Österreich“ gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Fundamentalistisch motivierten Bedrohungsformen wurde und wird von den österreichischen Sicherheitsbehörden unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten konsequent begegnet. Daneben wurde in den vergangenen Jahren der Weg des Dialogs mit gemäßigten Kräften weiter fortgesetzt, um einer Radikalisierung entgegenzuwirken. Beispielsweise wurden mehrere nationale und internationale Veranstaltungen und Konferenzen zum Thema organisiert und abgehalten.

Dieser Weg der Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten einerseits und des Dialogs mit gemäßigten Kräften andererseits, wird auch in Zukunft fortgesetzt, um ein den konkreten Verhältnissen angepassten Vorgehen der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Integration eine Querschnittsmaterie ist, für die alle Gebietskörperschaften in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind. Konkrete Maßnahmen im Bereich der Integration lassen sich nicht konfessionell zuordnen. Im Rahmen der Aktivitäten des Bundesministeriums für Inneres werden sowohl im Bereich der Integration von Asylberechtigten als auch im Bereich der Integration von Migranten zahlreiche konkrete Schritte gesetzt. Stellvertretend für alle Projekte seien insbesondere Folgende hervorgehoben.

Das Bundesministerium für Inneres unterstützt seit vielen Jahren spezielle Deutschkursprojekte für Frauen und hat in den letzten Jahren Lern- und Aufgabenhilfe-Projekte an Volksschulen in sechs Bundesländern für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, initiiert.

 

In Integrationswohnhäusern des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) werden Asylberechtigte während des ersten Jahres nach Anerkennung professionell sozialarbeiterisch betreut. Teil des Integrationsprogramms ist der verpflichtende Besuch eines Deutschkurses, in welchem auch Normen und Werte der österreichischen Gesellschaft vermittelt werden.

 

Im Rahmen der mobilen Betreuung, werden Asylberechtigte durch den ÖIF während eines Zeitraums von drei Jahren vor Ort in ihrem Wohnumfeld betreut, wobei vor allem die Einbindung der Mehrheitsgesellschaft einen wesentlichen Bestandteil darstellt. Zusätzlich zum standardisierten Betreuungsangebot, werden Integrationsprojekte mit dem Fokus auf die Zielgruppen Jugendliche (Freizeitgestaltung, Sportprojekte), Frauen (Wissensvermittlung in Hinblick auf Rechte und Stellung der Frau in Österreich) und Männer (Gewaltprävention) durchgeführt. Zudem arbeitet die von der Bundesregierung eingesetzte Integrationsplattform unter der Vorsitzführung des Innenministeriums. Für die Zukunft ist insbesondere der Ausbau der mobilen Betreuung und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit geplant. Weitere konkrete Anknüpfungspunkte werden sich aus der bis Mitte 2008 von der Integrationsplattform der Bundesregierung zu erstellenden Integrationsstrategie für Österreich ergeben.