1535/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28.09.2007 unter der Zl. 1558/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asyl und Kriminalität im Burgenland“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Eingangs ist festzuhalten, dass die kriminalpolizeilichen Statistiken lediglich Auskunft darüber geben, gegen wie viele Asylwerber in einem bestimmten Zeitraum als Tatverdächtige ermittelt wurde. Statistiken, die auch Rückschlüsse auf das Datum des Asylantrages oder auf eine Verurteilung zulassen würden, werden nicht geführt.

 

Im Burgenland wurde gegen 150 Asylwerber als Tatverdächtige im Jahr 2006 ermittelt.

Die Ermittlungen betrafen 28 strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, 5 strafbare Handlungen gegen die Freiheit, 76 strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen, keine strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit bzw. gegen den Geldverkehr, 25 sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB sowie 17 Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Entsprechende Statistiken werden im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit nicht geführt. Die Einzelprüfung sämtlicher Akten würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Statistiken lassen einen Rückschluss auf einen individuellen Akt und damit die Beauskunftung, welchen Status der Täter 2007 inne hat, nicht zu.