1536/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0146-I/A/3/2007

Wien, am      26. November  2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1464/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Zunächst wird festgehalten, dass sich die Anfrage einerseits auf nach dem Bäderhygienegesetz genehmigte und damit in meinen Ressortbereich fallende Anlagen bezieht, andererseits auf gewerbliche Bäder, die nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen.

 

Bei nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen erfolgt die behördliche Kontrolle nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes bzw. der Bäderhygieneverordnung.

 

Bäder, wie auch Whirlpools, Saunanlagen, Warmluft- und Dampfbäder und Kleinbadeteiche, die im Rahmen einer der Gewerbeordnung unterliegenden Tätigkeit betrieben werden, sind genehmigungspflichtige Betriebsanlagen im Sinne  des § 74 der Gewerbeordnung 1994. Die bäderhygienerechtlichen Hygienevorschriften (III. Abschnitt des Bäderhygienegesetzes sowie die Bäderhygieneverordnung) gelten auch für diese Bäder und Einrichtungen als Vorschriften zum Schutz der Gesundheit der Kunden im Sinne des § 82 Abs. 1 der GewO 1994 (vgl. § 1 Abs. 3 BHygG). Sowohl die Genehmigung als auch die behördliche Kontrolle dieser Bäder erfolgen nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung.

 

Soweit in den an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend gerichteten Beantwortungen durch die Bundesländer bzw. die AGES Wien, Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene, undifferenziert auch auf gewerbliche Bäder Bezug genommen wurde, sind die diesbezüglichen Ausführungen auch in der nachfolgenden Beantwortung enthalten.

 

Die einzelnen Stellungnahmen der Länder zeigten auch deutliche Unterschiede hinsichtlich der Überprüfungsintervalle auf, die Zweifel entstehen lassen, ob die vorgeschriebenen Überprüfungen eingehalten wurden. Ein dazu in Auftrag gegebener Bericht der LandessanitätsdirektorInnen wird bei der nächsten Konferenz der leitenden SanitätsbeamtInnen erstattet werden.

 

Frage 1:

Kärnten:

 

Bezirk

Genehmigte Anlagen nach dem BHygG
Stichtag 31.12.2006

Klagenfurt-Stadt

9

Villach-Stadt

(19 nach GewO in Verbindung mit BHygG)

Feldkirchen

35

Hermagor

53

Klagenfurt-Land

0

Spittal/Drau

5

St. Veit an der Glan

(15 nach GewO in Verbindung mit BHygG)

Villach-Land

6

Völkermarkt

2 (und 33 nach GewO in Verbindung mit BHygG)

Wolfsberg

3

 

Tirol:

(Anmerkung: die Bezirke werden in den Aufstellungen wie folgt abgekürzt: I – Innsbruck, IL – Innsbruck-Land, IM – Imst, KB – Kitzbühel, KU – Kufstein, LA - Landeck, LZ – Lienz, RE – Reutte und SZ – Schwaz.)

 

Mit 31.12.2006 gab es in Tirol 89 nach dem Bäderhygienegesetz genehmigte Anlagen:


 

Bezirk           I        IL             IM           KB          KU       LA       LZ       RE        SZ         Gesamt

BHygG         2      10             14           30           6          15         0        1          11               89

 

Anzumerken ist, dass in der Aufstellung der Gesamtzahl der nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen auch Sauna-Anlagen, Warmluft- und Dampfbäder enthalten sind, welche nach § 9 Abs. 1 BhygG periodisch wiederkehrend an Ort und Stelle zu überprüfen sind.

 

Burgenland:

Bezirk Neusiedl/See                             22

Bezirk Eisenstadt/Umgebung               18

Bezirk Mattersburg                                       12

Bezirk Oberpullendorf                            9

Bezirk Oberwart                                  12

Bezirk Güssing                                      1

Bezirk Jennersdorf                                0*

Magistrat Eisenstadt                              3

Magistrat Rust                                       1**

 * Im Bezirk Jennersdorf ist ein wasserrechtlich genehmigter Badesee (in Königsdorf), aber keine Anlage, die nach dem Bäderhygienegesetz genehmigt ist, vorhanden.

** Anlagen, die nach der Gewerbeordnung vom Magistrat Rust genehmigt sind, wurden nicht berücksichtigt. Auch hier gab es keine Erkrankungen.

 

Wien:

Es gab in Wien mit Stichtag 31. Dezember 2006 insgesamt 443 nach dem Bäderhygienegesetz genehmigte Anlagen.

 

Vorarlberg:

Bezirk

Anlagen

Bludenz

14

Bregenz

10

Dornbirn

8

Feldkirch

27

Vorarlberg gesamt

59

 

Steiermark:

 

Bruck an der Mur

3

Deutschlandsberg

6 genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz (Hietlbad, Schwanberg, Kleinbadeteich Rauchhof, Lehrschwimmbecken der Hauptschule Stainz und Lehrschwimmbecken der Volksschule Lannach)

Feldbach

10

Fürstenfeld

1 (Badeteich Großsteinbach)

Graz-Umgebung

5

Hartberg

9

Judenburg

4 Hallenbäder sowie 3 Freibäder nach den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes genehmigt

Knittelfeld

2

Leibnitz

--

Leoben

Mit Stichtag 31.12.2006 13 genehmigte Bäder, genehmigt nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 unter materieller Anwendung des Bäderhygienegesetzes

Liezen

21

Bad Aussee

10

Gröbming

1

Murau

18

Mürzzuschlag

Zum Stichtag 31.12.2006 3 bewilligte Anlagen
sowie eine Errichtungsbewilligung
nach dem Bäderhygienegesetz.

Radkersburg

Leermeldung

Voitsberg

6

Weiz

15

Magistrat Graz

10

 

Oberösterreich:

Politischer Bezirk Braunau am Inn                          

22

 

Politischer Bezirk Schärding

10 genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz

 

Politischer Bezirk Gmunden

17 genehmigte Anlage nach dem Bäderhygienegesetz mit Stichtag 31.12.2006

 

Politischer Bezirk Wels-Land

Es gibt 6 nach dem Bäderhygienegesetz genehmigte Anlagen

 

Politischer Bezirk Freistadt

16 Anlagen

 

Politischer Bezirk Eferding

6 genehmigte Anlagen

3 Freibäder, 3 Hallenbäder

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Im Verwaltungsbezirk Steyr Stadt gibt es 2 Hallenbäder (Städtisches Hallenbad Haratzmüllerstraße bzw. Hallenbad der Caritas-Jugendheim Steyr-Gleink) sowie 2 Freibäder (Städtisches Freibad Haratzmüllerstraße, bzw. die Schwimmschule – Schwimmschulstraße)

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

25

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

1 Anlage

 

Politischer Bezirk Rohrbach

Mit Stichtag 31.12.2006 13 nach dem Bäderhygienegesetz genehmigte Anlagen

 

Politischer Bezirk Perg

21 genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

10 genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz

 

Politischer Bezirk Linz- Stadt

Im Bereich des Magistrates der Landeshauptstadt Linz mit Stichtag 31.12.2006 28 Bäder, 27 Saunen und 2 Oberflächengewässer (Seen) genehmigt

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

7 Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

14 genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

32 genehmigte Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz

 

Politischer Bezirk Steyr-Land

18 genehmigte Anlagen

 

Politischer Bezirk Linz- Land

In Linz-Land gibt es 18 Einrichtungen, die nach dem Bäderhygienegesetz genehmigt sind.

 

Niederösterreich:

 

Politischer Bezirk                               Zahl der Anlagen

Amstetten                                        43

Baden                                              10

Bruck/Leitha                                     0

Gänserndorf                                     8

Gmünd                                             13

Hollabrunn                                        10

Horn                                                2

Korneuburg                                      5

Krems                                              6

Lilienfeld                                           17

Melk                                                 12

Mistelbach                                        11

Mödling                                            25

Neunkirchen                                     1

Scheibbs                                           3

St. Pölten                                         5

Tulln                                                 8

Waidhofen/Thaya                              4

Wien-Umgebung                               29

Wiener Neustadt                               5

Zwettl                                              14

Mag. d-Stadt Krems                          6
Mag. d. Landeshauptstadt St. Pölten  7

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs  4

Magistrat der Wiener Neustadt          8

 

Salzburg:

Nachstehend die Anlagenzahlen aus dem Jahr 2005, da die Erhebung des Standes 31.12.2006 zum Zeitpunkt der Erstellung der Anfragebeantwortung nicht abgeschlossen war:

Magistrat Salzburg                                                   35

Bezirkshauptmannschaft Zell am See                      230

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg                           37

Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg.                  251

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung           54

Bezirkshauptmannschaft Hallein                                23

Summe                                                                630

 

Frage 2:

Kärnten:

Bezirk

Behördliche Kontrollen nach dem BHygG 2006

Anmerkungen

Klagenfurt-Stadt

13

Vor Beginn der Badesaison wurden 13 kommissionelle Überprüfungen nach den Bestimmungen der GewO und des BHygG durchgeführt.

Villach-Stadt

0

Die regulär 1-mal jährlich durchgeführte Eigenkontrolle wurde anhand der von den Betreibern vorgelegten wasserhygienischen Gutachten überprüft.

Feldkirchen

28

 

Hermagor

52

 

Klagenfurt-Land

0

 

Spittal/Drau

1-mal jährlich

Zusätzlich zur Überprüfung der von den Betreibern beizubringenden wasserhygienischen Gutachten.

St. Veit an der Glan

11

 

Villach-Land

4

2 Anlagen wurden erst 2006 mit Bescheid genehmigt.

Völkermarkt

10

Aufgrund der gesetzlichen Eigenkontrolle wurden von 35 Bäderbetreibern wasserhygienische Gutachten vorgelegt. Bei 10 der 35 Gutachten wurde die Badewasserqualität beanstandet.

Wolfsberg

3

 

 

Tirol:

Im Jahr 2006 wurden in Tirol 45 der nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen überprüft:

 

Bezirk      I      IL      IM      KB     KU      LA      LZ      RE      SZ     Gesamt

BhygG     1     10     14       6       6        3        0        1        4        45            

 

Zur Diskrepanz zwischen der Anzahl der nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen und der Anzahl der Kontrollen wird angemerkt, dass – wie unter Punkt 1 angeführt - in der Aufstellung der Gesamtzahl der nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen auch Sauna-Anlagen, Warmluft- und Dampfbäder enthalten sind, welche nach § 9 Abs. 1 BHygG periodisch wiederkehrend an Ort und Stelle zu überprüfen sind.

Die Anzahl der gemeldeten Überprüfungen wird zum Anlass genommen, im Jahr 2008 eine besondere Schwerpunktaktion betreffend die Überwachung von Anlagen, welche nach dem Bäderhygienegesetz genehmigt sind, zu setzen.

2006 wurden bei den Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz keine bzw. allenfalls geringfügige Mängel (z.B. mangelhafte Führung des Betriebestagebuches, Mängel in der hygienischen Betriebsführung ...) festgestellt, welche an Ort und Stelle behoben wurden.

 

Burgenland:

Kontrollen nach § 9 (1) Bäderhygienegesetz wurden im Jahr 2006 nicht von allen Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt bzw. wurden Sachverständige der Biologischen Station Illmitz nicht zu allen Verhandlungen geladen.

In der Anlage wird die Anzahl der durchgeführten Kontrollen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bezirken dargestellt:

 

 

2006

Bezirk Neusiedl/See

0

Bezirk Eisenstadt/Umgebung

5*

Bezirk Mattersburg

12

Bezirk Oberpullendorf

9

Bezirk Oberwart

12

Bezirk Güssing

1

Bezirk Jennersdorf

0

Magistrat Eisenstadt

3

Magistrat Rust

0

 

* Im Bezirk Eisenstadt/Umgebung werden behördliche Kontrollen an gewerblich betriebenen Freibädern, Hallenbädern sowie Saunaanlagen alle 3 Jahre durchgeführt, gewerblich betriebene Bäder an Oberflächengewässer werden alle 5 Jahre und Bäder, die (ausschließlich) dem Bäderhygienegesetz unterliegen, jährlich überprüft.

 


Wien:

Im Jahr 2006 wurden 220 Kontrollen durchgeführt (jährliche Überprüfungen erfolgen bei den Badeanlagen, für die das Bäderhygienegesetz jährliche Überprüfungsintervalle vorsieht).

 

Vorarlberg:

Bezirk

Kontrollen

Bludenz

14

Bregenz

10

Dornbirn

8

Feldkirch

17

Vorarlberg gesamt

49

 

Steiermark:

Bruck an der Mur

2

Deutschlandsberg

6

Feldbach

Bei Kleinbadeteichen alle 14 Tage, bei anderen Bädern einmal in der Saison.

Fürstenfeld

1

Graz-Umgebung

5

Hartberg

14

Judenburg

Die angeführten Bäder werden jährlich einmal von der Behörde besichtigt und kontrolliert.

Knittelfeld

2

Leibnitz

Im Bezirk Leibnitz wurden alle Anlagen (Bäder und Seen) einmal im Jahr 2006 überprüft.

Leoben

Sämtliche Anlagen werden 1x jährlich einer Kontrolle nach dem Bäderhygienegesetz unterzogen.

Liezen

21 Überprüfungen im Jahr 2006

Bad Aussee

10

Gröbming

1

Murau

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, welcher gemäß § 9 Bäderhygienegesetz 1983 i.d.g.F. eine jährliche Überprüfung oa. Anlagen vorsieht, werden diese einmal im Jahr unter Beiziehung der erforderlichen Amtssachverständigen (Amtsarzt, Sicherheitstechniker für Bäder, Maschinentechniker, Bautechniker uU. Chemotechniker) einer Kontrolle unterzogen.

Mürzzuschlag

Bei diesen Anlagen gab es im Jahr 2006 3 Überprüfungen nach dem Bäderhygienegesetz (pro Anlage eine Überprüfung) sowie eine Verhandlung samt Ortsaugenschein hinsichtlich der Errichtungsbewilligung.

Radkersburg

Leermeldung

Voitsberg

Jede Anlage wird jährlich unangemeldet überprüft.

Weiz

2

Magistrat Graz

6

 

Oberösterreich:

Politischer Bezirk Braunau am Inn

36

 

Politischer Bezirk Schärding

All diese Anlagen sind im Jahr 2006 einmal gemäß § 9 Abs. 1 des Bäderhygienegesetzes überprüft worden. Dabei wurden lediglich geringfügige Mängel festgestellt, welche keinen Anlass zu behördlichen Maßnahmen gegeben haben. Davon abgesehen wurde aber sämtlichen Anlagenbetreibern vorgeschrieben, für die in den Bädern vorhandenen Ansaugöffnungen die Haarfangsicherheit gemäß ÖNORM EN 13451 Teil 3 durch Attest nachzuweisen.

Eine behördliche Untersuchung der Wasserqualität ist im Jahr 2006 nicht erfolgt, weil die Inhaber solcher Anlagen ohnehin gemäß § 14 Abs. 2 des Bäderhygienegesetzes verpflichtet sind, einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten über die Beschaffenheit des Beckenwassers bzw. Wassers des Kleinbadeteiches sowie über die Beschaffenheit des Wasch- und Brausewassers, wenn dieses nicht aus einer öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird, durch einen Sachverständigen der Hygiene einzuholen.

 

Politischer Bezirk Gmunden

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 13 Überprüfungen durchgeführt.

 

Politischer Bezirk Wels-Land

Von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land wurde im Jahr 2006 jede Anlage einmal überprüft. Insgesamt erfolgten somit im Jahr 2006 sechs Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz.

 

Politischer Bezirk Freistadt

18 Kontrollen

 

Politischer Bezirk Eferding

Kontrollen im Jahr 2006: insgesamt 6

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Die Hallenbäder wurden am 12.2.2007 bzw. die Freibäder am 13.7.2007 durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde unter Beiziehung der Amtsärztin einer Kontrolle unterzogen.

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

25

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

1 Kontrolle

 

Politischer Bezirk Rohrbach

Im Jahr 2006 12 Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz durch die Bezirksverwaltungsbehörde  (bzw. durch den/die

Amtssachverständigen selbständig)

 

Politischer Bezirk Perg

Bei den bewilligten Anlagen 34 Kontrollen

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

10 behördliche Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz

 

Politischer Bezirk Linz- Stadt

2006                                                      159 Kontrollen


 

Grundsätzlich werden alle Bäder und Saunaanlagen 1x pro Jahr überprüft. Nachkontrollen ergaben sich, wenn entweder die Wasseruntersuchungsbefunde nicht in Ordnung waren oder hygienische oder bauliche Mängel festgestellt wurden. Es erfolgten Informationen und Beratungen der Betriebe in allen Hygienebereichen, aber auch bei der Optimierung der Wasserqualität bei diesen hohen Temperaturen. Die Beratungen waren ohne persönliche Anwesenheit vor Ort nicht möglich. Weiters wurden Kontrollen bzw. Beratungen bei Neu-bzw. Umbauten, teilweise bereits in der Planungsphase, durchgeführt.

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

Durchgeführte Kontrollen 2006:

Überprüfung aller Bäder durch den chemisch-technischen ASV sowie den Amtsarzt als medizinischer ASV vor Ort.

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

Ich verweise auf die beigeschlossene Tabelle 1.

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

Insgesamt 7 Kontrollen nach dem Bäderhygienegesetz durch die Bezirksverwaltungsbehörde Vöcklabruck.

 

Politischer Bezirk Steyr-Land

Überprüfung der Anlagen 1x jährlich von der Behörde mit einem Amtssachverständigen für Hygiene (Amtsarzt) und einem Amtssachverständigen für Chemie.

 

Politischer Bezirk Linz-Land

27 Kontrollen durch Behörde, technischen Amtssachverständigen und/oder Amtsärztin.

 

Niederösterreich:

Politischer Bezirk                       2006

Amstetten                                26

Baden                                      12

Bruck/Leitha                             jährlich d. Amtsarzt und DI Kunte

Gänserndorf                             6

Gmünd                                     5

Hollabrunn                                7

Horn                                        2

Korneuburg                              5

Krems                                      6

Lilienfeld                                   10

Melk                                         6

Mistelbach                                9

Mödling                                    16

Neunkirchen                             1

Scheibbs                                   Keine

St. Pölten                                 5


 

Tulln                                         8

Waidhofen/Thaya                      1

Wien-Umgebung                       29

Wiener Neustadt                       6

Zwettl                                      14

Mag. der Stadt Krems               6

Mag. der LHStadt St. Pölten      11

Mag. der Stadt Waidhofen/Ybbs 4

Mag. Wiener Neustadt               8

 

Salzburg:

Magistrat Salzburg                                                     1

Bezirkshauptmannschaft Zell am See                      44

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg                            4

Bezirkshauptmannschaft St. Johann/Pg.                  53

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung          15

Bezirkshauptmannschaft Hallein                                 0

Summe                                                                 117

 

Frage 3:

Ich weise darauf hin, dass Auskünfte in Zusammenhang mit Legionellen gesondert zu den legionellenspezifischen Fragen wiedergegeben werden.

 

Kärnten:

 

Bezirk

Mängel/Beanstandungen durch die Behörde 2006

Klagenfurt-Stadt

keine

Villach-Stadt

Hallenbäder und Freibeckenbäder:

geringe Schäden an Nebeneinrichtungen

Feldkirchen

keine

Hermagor

Beckenbäder:
vereinzelt Mängel in der technischen Ausstattung der Aufbereitungsanlage (Filtergröße, Förderstromleistung)
vereinzelt Mängel bei den Durchströmungsverhältnissen
teilweise mangelhafte Betriebsführung

Klagenfurt-Land

---

Spittal/Drau

Hallenbäder, Freibeckenbäder, Whirlpools:
Chlorgehalt (frei, gebunden, gesamt) nicht entsprechend
Frischwasserzugabe zu gering
Betriebstagebuchführung mangelhaft
Aufbereitungsanlage fehlerhaft
Filtersandwechsel zu selten
Messbestecke defekt/veraltet

St. Veit an der Glan

Freibeckenbäder:
zu klein dimensionierte Filteranlagen

Förderstrommessgeräte fehlten

schlecht gewartete Filteranlagen (Filtersand nicht ausrei­chend oft erneuert)

schlecht gewartete Chemikaliendosieranlagen

sicherheitstechnische Mängel an den Dosieranlagen

fehlende Auffangwannen für die verwendeten und gelagerten Chemikalien

fehlende Kennzeichnungen betreffend das Chemikalienlager

fehlende Entlüftungen im Bereich des Technikraumes und des Chemikalienlagers

Betriebstagebuch nicht bzw. unvollständig geführt

mangelnde Sachkenntnis des für die Betreuung des Bades Zuständigen

mangelhaft gewartete und kalibrierte Messgeräte der Betrei­ber zur Durchführung der erforderlichen Vorortmessungen

fehlende Desinfektionspläne

Die angeführten Mängel wurden durch die Betreiber großteils behoben.

Villach-Land

Mängel bei der Betriebsführung

Völkermarkt

Hallenbäder (3) und Freibeckenbäder (7):

zu wenig oder zu viel freies Chlor

zu viel gebundenes Chlor

zu wenig Frischwasser

Wolfsberg

keine

 

Tirol:

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 

Burgenland:

 

Bezirk Neusiedl/See

keine Überprüfungen durchgeführt

 

Bezirk Eisenstadt/Umgebung

Mängel: fehlende Nachweise

Bezirk Mattersburg

Keine gravierenden Mängel

Bezirk Oberpullendorf

Kleinere Mängel (Stolperfallen) vor Ort behoben

Bezirk Oberwart

Fallweise Auflagen des Bewilligungsbescheides nicht eingehalten

Bezirk Güssing

keine Mängel

Bezirk Jennersdorf

keine Mängel

Magistrat Eisenstadt

keine Mängel

Magistrat Rust

keine Mängel

 


 

Wien:

Bei den Überprüfungen wurden teilweise Mängel festgestellt, die sofort behoben wurden oder bei Nachkontrollen beseitigt waren.

Bei den Mängeln handelt es sich beispielsweise um fehlende Beschilderung betreffend die Wassertiefe, fehlende Badeordnung oder Nichtvorliegen eines aktuellen Elektrobefundes.

Beispiele für Mängel, aufgeschlüsselt nach Art der Bäder:

Hallenbäder:

Fehlende Überprüfungsbefunde, mangelhafte Schutzausrüstung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Freibäder:

Fehlen eines aktuellen Elektrobefundes, mangelhafte Ausstattung des Erste-Hilfe-Kastens

Saunaanlagen:

Es konnte kein aktueller Elektrobefund vorgelegt werden.

 

Vorarlberg:

Bezirk Bludenz:

Von der zuständigen Amtsärztin wurde darauf hingewiesen, dass die Untersuchungen der Badewässer von Freibädern, Hallenbädern, Whirlpools und Whirlwannen oft nicht entsprechende chemische und/oder bakteriologische Befunde zeigten. Bei Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung erfolgt eine innerbetriebliche Sperre bzw behördliche Schließung. Bei geringen Abweichungen werden die notwendigen Maßnahmen angeordnet und auf die Notwendigkeit der genauen Eigenkontrolle wird hingewiesen. Die Kontrollen der Nebenanlagen zeigten sowohl bei den Frei- als auch bei den Hallenbädern gelegentlich hygienische Missstände (z.B. mangelnde Reinigung, Schwarzfärbung der Saunabretter). Weiters wurden teilweise bauliche Mängel, wie fehlende Fliesen an Wänden und Böden, Abnutzungserscheinungen, Altbestände und Feuchtigkeitsschäden erhoben und auf deren Beseitigung hingewirkt.

 

Bezirk Bregenz:

Es traten nur vereinzelt chemisch-technische Mängel auf. Bakteriologische Mängel wurden hingegen nicht festgestellt.

 

Bezirk Dornbirn:

Zum überwiegenden Teil sind die Mängel nicht gravierend, betreffen hauptsäch­lich Mängel in der Reinigung bzw Desinfektion. Bei zwei Bädern wurde ein Mangel bezüglich der Frischwasserzufuhr sowie bei ebenfalls zwei Bädern ein Mangel bei der Qualität des Wassers (auch bakterielle Belastung) festgestellt. Gelegentliche Mängel betreffen technische Details (Flockungsmittelzusatz, Gehalt an gebundenem Chlor, Füllung von Filter mit Filtermaterial, Eichung der Betriebs­elektroden usw).

 

Bezirk Feldkirch:

Im Bereich der Hallenbäder und Freibeckenbäder wurden folgende Maßnahmen gesetzt:

Optimierung des Flockungsmittelzusatzes (viermal), richtige Durchführung der Chlormessung (zweimal), mittelfristige Verbesserung der Anströmung zum Filter (zweimal), mittelfristiger Einbau eines Förderstrommessgerätes (zweimal), verbesserte Reinigung des Beckenbodens, Entfernung von Rostflecken, pH-Wert-Optimierung, Erhöhung der Füllwasserzufuhr, Vermeidung des Eindringens von Reinigungsmitteln in das System, Reinigung des Filterschauglases, Nacheichung der Betriebselektrode, Versperrbarkeit des Chemikalienlagerraumes, vollständige Betriebstagebuchführung, Reduktion des Gehaltes an freiem Chlor, mittelfristiger Einbau von Probenahmehähnen und Versehen des Filters mit einem Filterschauglas, Anweisung zur Vermeidung von Unfallverletzungen.

 

Bei einem Bad an einem Oberflächengewässer wurde eine Schlammentfernung nach Hochwasser zur Erzeugung ausreichender Sichttiefe angeordnet.

 

Steiermark:

 

Bruck an der Mur

Keine

Deutschlandsberg

Keine nennenswerten Mängel (z.B. lockere oder fehlende Fliesen)

Feldbach

Keine Beanstandungen

Fürstenfeld

Mangel bezüglich der Ausstattung des Erste-Hilfe-Raumes

Graz-Umgebung

Mängel in der Oberflächengestaltung der Barfußbereiche (Stolpergefahr); zum Teil lagen laut Bescheidauflagen vorzulegende Bescheinigungen nicht vor. In einem Fall wurde konsenswidrigerweise keine Chlorierung des Kinderbeckens vorgenommen.

Hartberg

Zu viel Einbringung organischen Materials im Badebereich; Vorhandensein von Holzliegen;

Bemängelung der Sanitäranlagen;.

Erste Hilfe-Einrichtung mangelhaft;.

Umkleidekabinen von außen absperrbar;.

fehlende Kennzeichnung eines Nichtschwimmerbereichs

Judenburg

Mängel betrafen die maschinen- und bautechnischen Einrichtungen (Chlorgasanlage, Türen); soweit Mängel festgestellt wurden, wurde deren Behebung aufgetragen.

Knittelfeld

Leermeldung

Leibnitz

Zum Teil fehlende Umzäunungen.

Leoben

Teilweise geringfügige bauliche Mängel, wobei der jeweilige Betreiber umgehend beauftragt wurde, diese in einer angemessenen Frist zu beheben und der Behörde eine schriftliche Mängelbehebung vorzulegen. In manchen Fällen Fehlen div. Ausbildungs- bzw. Befähigungsnachweise des Personals; diese werden vom Betreiber nachgereicht.

Liezen

Keine wesentlichen Mängel.

Bad Aussee

Keine wesentlichen Mängel.

 

Gröbming

Fehlende Bescheinigungen, die ausstehenden Bescheinigungen wurden jedoch bereits erledigt.

Murau

Bedingt durch die wiederkehrenden jährlichen Überprüfungen beschränken sich die Beanstandungen grundsätzlich auf kleinere Mängel, wie z.B. kleinere bauliche Mängel etc.

Mürzzuschlag

Bei den Überprüfungen nach dem Bäderhygienegesetz wurden folgende Mängel festgestellt bzw. folgende Beanstandungen durch die Behörde ausgesprochen:
Kleinbadeteich der Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KEG der Marktgemeinde Krieglach in 8670 Krieglach:
Verlegung des Erste-Hilfe-Raumes ohne behördliche Genehmigung vom bewilligten Standort in das  Badegelände des Badeteiches; unsauberer und unhygienischer Eindruck der WC-Anlagen (kein WC-Papier in den Sitzzellen, keine Einmalhandtücher bei den Waschgelegenheiten). Für die Kinderspielgeräte konnte kein Prüfgutachten vorgelegt werden; am Tag der Überprüfung konnten für die elektrischen Anlagen kein aktuelles Elektroattest und kein aktuelles Blitzschutzattest vorgelegt werden; kein leicht zu reinigender Bodenbelag im Bademeister- und Erste-Hilfe-Raum.
Hallenbad der Landesberufsschule des Landes Steiermark  in 8662 Mitterdorf im Mürztal:
Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass nicht alle Auflagenpunkte des Genehmigungsbescheides erfüllt werden:
  a) Für die augenscheinlich eingebauten Brandschutzklappen konnte keine entsprechende Prüf-
zeugnisse vorgelegt werden.
  b) Eine Einbaubescheinigung, aus welcher hervorgeht, dass alle Gläser im Bereich des Schwimm-
bades und den dazugehörigen Nebenanlagen, welche sich zwischen Fußbodenoberkante und 1,10m darüber befinden, aus Sicherheitsglas hergestellt wurden, konnte nicht vorgelegt werden.
  c) Ein Brandschutzkonzept konnte nicht vorgelegt werden.
  d) Eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Zustand der Elektroanlage des Hallenbades konnte nicht vorgelegt werden.
- Weiters wurde bemängelt, dass
  a) im Betriebstagebuch Eintragungen für gebundenes Chlor sowie den Badebesuch fehlten und
  b) ein wasserhygienisches Gutachten nicht vorgelegt werden konnte.
Der maschinenbautechnische Amtssachverständige schlug im Zuge der Überprüfung vor, dass auf der Tür zum Lagerraum ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Chemikalienlagerraum“ angebracht werden sollte.
Freibad der Stadtgemeinde Kindberg in 8650 Kindberg:
Fehlende Bescheinigung über die Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage; geringfügige Mängel im Bereich des Nichtschwimmerbeckens (kleine Stellen des freiliegenden Blechrandes der Überlaufrinne); im Bereich des Chlorbereiches wurde festgestellt, dass die Eingangstür, welche selbstschließend auszuführend ist und mit einer Feststellungseinrichtung zu versehen ist, nicht funktionsfähig war.
Es wurde angeregt, dass in regelmäßigen Abständen Übungen mit der örtlichen Feuerwehr abzuhalten sind, um bei einem Chlorgasgebrechen effiziente Sofortmaßnahmen einsetzen zu können.
Die Natriumthiosulfatlösung für die Neutralisationslösung war nicht ordnungsgemäß in einer Auffangwanne aufgestellt (Fehlen einer Auffangwanne)

Radkersburg

Leermeldung

Voitsberg

Keine

Weiz

Keine

Magistrat Graz

Keine

 

Oberösterreich:

Politischer Bezirk Braunau am Inn

 

Jahr

Freibad

Hallenbad

2006

Haarfangprüfung für/bei Ansaugstellen in Becken wurde nicht durchgeführt bzw. Attest der Behörde nicht vorgelegt; brauchbare Sichtverglasung für Chlorgasraum besteht nicht – somit ungenügende Einsichtmöglichkeit in den Chlorgasraum gegeben; verfärbte und versprödete Abdeckelemente

Drucksteigerungspumpe wird für die Chlorgas- und Fließwasserleitung als Regelstellglied für die automatische Chlorregelung herangezogen

 

Politischer Bezirk Schärding

Es wird auf Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 

Politischer Bezirk Gmunden

Technische Mängel, z.B. Mängel an der Wasseraufbereitungsanlage, vereinzelt Sicherheitsmängel bei gewissen Badeeinrichtungen (Rutschen, Leitern, Bodenbeläge, Kanten, Befliesung, etc.), fehlende oder mangelhafte Erste-Hilfe-Einrichtungen, fehlende oder mangelhafte Notrufeinrichtungen, hygienische Mängel bei den Toiletten. In diesen Fällen wird von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden unter Fristsetzung die Reparatur bzw. Instandsetzung vorgeschrieben und überprüft.

Folgende Mängel wurden bei den im Jahr 2006 durchgeführten Kontrollen festgestellt:

-            fehlende Revision des Filtermaterials (bei einer Anlage)

-            feuchte Mauer einer Toilettenanlage mit leichten Schimmelbefall (bei einer    Anlage)

-            fehlende Rutschhemmung bei einer Einstiegshilfe (bei einer Anlage)

Die Behebung der Mängel wurde jeweils umgehend aufgetragen und wird bei Fertigstellung von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land kontrolliert.

 

Politischer Bezirk Freistadt

Mängel: Haarfangsicherheit, zu geringer Desinfektionsmittelzusatz.

 

Politischer Bezirk Eferding

Mängel nur geringfügig.

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Es wurden keine Mängel festgestellt.

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

Keine signifikanten Mängel.

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

Keine Mängel.

 

Politischer Bezirk Rohrbach

Bei diesen Kontrollen wurden zum Großteil eher geringfügige (technische) Mängel festgestellt.

 

Politischer Bezirk Perg

Mängel bzw. Beanstandungen

Hallenbäder:

-          massive Abnützungen und Verschleißerscheinungen durch das Alter bei der Wasseraufbereitungsanlage

-          Probleme mit der automatischen Mess- und Regeltechnik für Chlor- und pH-Werte

-          Fehlen eines Notruftelefons

-          Untersuchung des Beckenwassers auf Legionellen  (Wassertemperatur im Becken 33 °)

Freibäder:

-          Sanitäranlagen – sanierungsbedürftig

-          Nachweis der Haarfangsicherheit der Ansaugstellen

-          dürftiger Inhalt des Erste-Hilfe-Koffers

-          Beschriftung der Wassertiefen im Bereich des Beckenumganges teilweise nicht mehr einwandfrei leserlich

-          bei der Überprüfung lag das wasserhygienische Gutachten noch nicht vor

-          Fehlen der Blindabdeckungen für die Befestigungsöffnungen der Schwimmbadleinen

-          leicht erhöhter Eisengehalt des Beckenwassers

-          Saunaanlagen ohne Beaufsichtigung

-          Veralterung der Solarien

-          Kleinbadeteiche - erhöhter Gesamtphosphor im Füllwasser

-          fehlende Eintragungen im Betriebstagebuch

-          defekte Solardusche

-          Bäder an Oberflächengewässern: schadhafte Bretter im Bereich der Tribüne

-          Beanstandung hinsichtlich Sichttiefe und mikrobiologischer Werte (§ 9a BHygG)

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

Bei den künstlichen Freibädern gab es folgende Mängel bzw. Beanstandungen:

Großzügigere Spülung der Kinderrutsche ist notwendig, Erste Hilfe-Liege ist frei von Gegenständen zu halten, Kantenschutz an den Ecken des Sportbeckens ist erforderlich, Toilettenabwurf in den Toiletten ist zu ergänzen.

Den Bäderbetreibern wurde der Auftrag erteilt, diese festgestellten Mängel zu beheben bzw. entsprechende Nachweise vorzulegen. Eine Kontrolle der Aufträge erfolgt bei der nächsten Überprüfung.


 

Politischer Bezirk Linz- Stadt

Hygienische Mängel:

2006                                                      2 nicht entsprochen

 

Schimmelpilz in einem der Saunaanlage angeschlossenen Ruheraum; Betrieb einer Wäscheschleuder

Bauliche Mängel:

2006                                                      6 nicht entsprochen

 

Defekte Fliesen und fehlende Verfugungen im Bereich von Duschanlagen; Risse und Unebenheiten an Beckenböden und Wänden; schadhafte Deckeldichtungen bei Wasserentnahmestellen

 

Mangelhafte Wasserqualität:

2006                                                      4 nicht entsprochen

 

Chemische Parameter entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben; Gehalt an gebundenem Chlor war zu hoch; zu hoher Anteil an Aluminium in der Wasserprobe

 

Sonstige Mängel:

2006                                                      2 nicht entsprochen

 

Regel- und Messtechnik war nicht den Bestimmungen entsprechend eingestellt; fehlende Erste-Hilfe-Ausrüstung.

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

Festgestellte Mängel:

Keine, die die Hygiene betroffen hätten.

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

s. Tabelle 1

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

Folgende Mängel wurden im Jahr 2006 bei der Freibadanlage Kieneck in Seefeld festgestellt: Eine Analyse des Schwimmbeckenwassers ergab zu niedrige Chlorwerte. Als Ursache wurde vom Betreiber der Ausfall der Schnecke bei der Dosieranlage angegeben, weshalb eine händische Nachjustierung erfolgen mußte. Aus dem Betriebstagebuch war zu entnehmen, dass bereits 2x die Anlage ausgefallen war, was vom Betreiber bzw. Pächter auf Druckprobleme zurückgeführt wurden. Nach Wiederinbetriebnahme der Dosierung haben sich jeweils wieder normale Werte eingestellt, allerdings erfolgten die vorgeschriebenen Messungen nicht in der erforderlichen Anzahl. Es wurde daher angeordnet, dass jedenfalls 3mal täglich Beprobungen vorzunehmen sind. Im mittleren Teil der Wasserrutsche war die Dichtung zwischen den einzelnen Bauteilen bereits schadhaft, sodass Wasser in den Untergrund auslief. Eine entsprechende Sanierung wurde angeordnet. Das Unterdruckmanometer im Bereich der Umwälzpumpen war defekt. Eine entsprechende Instandsetzung wurde angeordnet.


 

Politischer Bezirk Steyr-Land

Freibäder:

-          Austausch Filtermaterial, Mehrschichtfilter

-          Funktion Rückspülgebläse

-          Nachweis Betriebssicherheit der Ansaugstellen (Haarfangsicherheit)

-          Austausch von Rinnenabdeckrosten

-          Erste-Hilfe-Kästen/Neubefüllung bzw. Austausch

Hallenbäder und Sauna: 

-          Notrufeinrichtungen

-          Rinnenabdeckroste

-          Whirlwannen Bestimmungen der ÖNORM M6222 vom 1.3.2006

-          Filtermaterial / Mehrschichtfilter

 

Politischer Bezirk Linz- Land

1x geringerMangel bei der Erste-Hilfe-Ausrüstung (wurde während der Kontrolle noch behoben), 2x wegen mangelnder Aufsicht (allerdings war eine zuständige Person immer erreichbar, wenn auch nur telefonisch), 3x Reinigungsprobleme, 1x Verletzungsgefahren, 2x wurden die innerbetrieblichen Kontrollen bemängelt und 3x gab es technische Mängel.

 

Niederösterreich:

 

Politischer Bezirk

2006

Amstetten

---

Baden

Erste Hilfe Kästen – Überprüfung durch Arzt

Bruck/Leitha

Freibad Bruck an der Leitha:

Der Untersuchungsbericht der NUA-Umweltanalytik GmbH ergab folgendes Untersuchungsergebnis:

Im Erlebnisbecken, Mehrzweckbecken und Kinderbecken ist der Gehalt an freiem wirksamem Chlor im pH-Bereich von 6,5 bis 7,4 auf mindestens 0,3 mg/l (maximal 2,0 mg/l) anzuheben.

Im Whirlpool ist der Gehalt an freiem, wirksamen Chlor im ph-Bereich von 6,5 bis 7,4 auf mindestens 0,6 mg/l (maximal 2,0 mg/l) anzuheben

Freibad Hainburg an der Donau:

Der Untersuchungsbericht der NUA-Umweltanalytik GmbH ergab folgendes Untersuchungsergebnis:

In chemischer Hinsicht ist der Desinfektionsmittelgehalt im Beckenwasser in den Bereich von 2,0 bis maximal 0,3 mg/l freies wirksames Chlor abzusenken.

Freibad Prellenkirchen:

Der Untersuchungsbericht der NUA-Umweltanalytik GmbH ergab folgendes Untersuchungsergebnis:

In chemischer Hinsicht sind  die Desinfektionsmittelgehalte in den Beckenwässern, Erlebnisteil und Plantschbecken bei den gegebenen ph-Werten in den Bereich von 0,5 bis 2,0 mg/l freies wirksames Chlor anzuheben.

Freibad Göttlesbrunn:

Der Untersuchungsbericht der NUA-Umweltanalytik GmbH ergab folgendes Untersuchungsergebnis:

der Desinfektionsmittelgehalt im Kinderbecken wäre laut oben angeführter Verordnung auf zumindest 2,0 bis maximal 0,3 mg/l freies wirksames Chlor anzuheben.

Gänserndorf

Hallenbäder inkl. Saunabereiche

Unterkonstruktionen der Bänke im Umkleidebereich in einigen Bereichen bereits stark angerostet, dieser hygienische Missstand ist zu beheben. Fehlen der Angabe der Wassertiefe beim Saunatauchbecken im Freiluftbereich und beim Saunatauchbecken im Hallenbereich; aus sicherheitstechnischen Gründen ist daher jeweils im Nahbereich des einzelnen Tauchbeckens die entsprechende Wassertiefe gut sichtbar auszuhändigen.

Einstiegsleitern in das Hallenschwimmbecken und beim Einstieg in das Tauchbecken in ihrer jeweils obersten Auftrittsleiste in der Oberfläche nicht rutschhemmend ausgeführt; aus sicherheitstechnischen Überlegungen sind die jeweils obersten Auftrittsflächen rutschhemmend auszuführen. Derzeit fehlt ein Notruf in der Saunakabine; der im Saunabereich bereitgehaltene erste-Hilfe-Kasten (ÖNORM Z1020 Typ 1) ist nachweislich jährlich auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen, ebenso sind abgelaufene Verbandsmaterialien zu entfernen und durch neue zu ergänzen

Gmünd

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Hollabrunn

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Horn

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Korneuburg

Freizeitanlage der Österr. Nationalbank: Empfehlung zur Ergebnis-Verifizierung der dgf. Legionellen-Prophylaxe

Freizeitanlage „Badeteich Seeschlacht“ Langenzersdorf:                                    nicht rutschfeste Fußboden-Verfliesung in WCs

Frei- und Hallenbad Korneuburg-Bisamberg („Berndl-Bad“): Einbau einer Mess- und Regeltechnik für eine effiziente Chlor-Einstellung bei kapazitätsmäßig normgrenzwertiger Dimensionierung der Chlorgasdosieranlage bei Außenbecken

Krems

---

Lilienfeld

Mangelnde Lagerung der Chemikalien, fehlende Schutzausrüstung f. Bedienstete, Nichtvorliegen von Nachweisen bzw. Attesten, etc. Die Betreiber wurden aufgefordert, die Mängel unverzüglich zu beheben, der Behörde darüber schriftlich zu berichten und die fehlenden Nachweise nachzureichen.

Melk

Bei zwei Kleinbadeteichen Verkeimungen in Kinderbereichen vorhanden. Wurden nachträglich mit Pumpanlagen ausgestattet. Bei Badeteichanlage samt Wasserspielgarten und Breitwasser-Rutschbahn wiesen die Befunde Verkeimungen im Wasserspielgarten und Breitwasserrutsche auf bzw. lagen nicht alle Befunde vor. Vom Amtsarzt wurde der Betrieb daher untersagt.

Mistelbach

---

Mödling

Nach wie vor gesperrter Kinderbadeteich

Neunkirchen

 

Scheibbs

---

St. Pölten

---

Tulln

---

Waidhofen/Thaya

---

Wien-Umgebung

Betrifft Hallenbäder im Jahr 2006:

Ausbessern von Fliesen und Verfugungen, Sanierung von abgenützten Einrichtungsgegenständen, Verbesserung und Erneuerung von Beschilderungen, Verbesserung der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Aufforderung zur Intensivierung von Messungen bei Über- oder Unterschreitungen der zu überprüfenden chemischen Parameter und Durchführung der dabei zu treffenden Maßnahmen.

Wiener Neustadt

---

Zwettl

Bei Badeteichen: Erste-Hilfe-Ausrüstung, Erste-Hilfe-Raum, regelmäßiges Entleeren des Teiches notwendig, Rettungszille, Sichttiefe, Freidusche, Einstiegstreppe, Hinweis auf Erste Hilfe

Magistrat der Stadt Krems

---

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

Aqua City: Whirlpool Nachweis von Legionellen pneumophila Serogruppe 2-14 im Aufbereiteten Wasser und nach Filter (Im Beckenwasser keine Legionellen)

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

---

Magistrat der Stadt Wiener Neustadt

Legionellen in zwei Whirlpools; baulicher Zustand eines Hallenbades desolat

 

Salzburg:

Im Bereich der Hotelbäder handelt es sich vor allem um die Mängel „ungenehmigte Anlage“, „kein Betriebstagebuch“, „kein Desinfektionsmittelgehalt im Beckenwasser“, zu gering dimensionierte Aufbereitungsanlage“, „zu ungenau geführtes Betriebstagebuch“, „keine Flockungsmitteldosierung“, etc.

Im Bereich der kommunalen Badeanlagen sind im Hinblick auf die Betriebsführung seltener Mängel zu verzeichnen. Bei älteren kommunalen Badeanlagen sind meist Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wasseraufbereitungstechnik zu setzen.

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 118 Bäder überprüft, wobei 42 Bäder schwere Mängel, 31 Bäder mittelschwere Mängel, 26 Bäder leichte Mängel und 18 Bäder keine Mängel aufwiesen.

 

Frage 4:

Zu den folgenden Ausführungen ist festzuhalten, dass nach Bäderhygienerecht im Rahmen der behördlichen Kontrolle nur dann eine Wasserprobe zu entnehmen ist, wenn ein begründeter Anlass zur Vermutung eines Mangels besteht. Die Beantwortung mit „ja“ bezieht sich daher nur auf die vorgeschriebenen Überprüfungen vor Ort, bedeutet aber nicht zwingendermaßen, dass damit auch eine amtliche Wasserprobe verbunden ist.

 


Kärnten:

 

Bezirk

Untersuchung der Wasserqualität von „Anlagen nach dem BHygG“ durch Vor-Ort-Besichtigung/-Messungen/Probenahmen 2006

Klagenfurt-Stadt

---

 

Villach-Stadt

nein

 

Feldkirchen

ja

 

Hermagor

ja

Die Wasserqualität von Bädern wurde durch Besichtigung und Messung an Ort und Stelle untersucht. Bei jeder behördlichen Kontrolle wurde eine Wasserprobe entnommen.

Klagenfurt-Land

---

Keine Anlagen nach dem BHygG, nur nach GewO.

Spittal/Drau

ja

Die Entnahme von Wasserproben war nicht erforderlich.

St. Veit an der Glan

ja

Die Entnahme von Wasserproben bei den Beckenbädern war nicht erforderlich.

Villach-Land

ja

Die Entnahme von Wasserproben war nicht erforderlich.

Völkermarkt

ja

Die Entnahme von Wasserproben war nicht erforderlich.

Wolfsberg

ja

 

 

Tirol:

Die Überprüfungen wurden in Form eines Ortsaugenscheines durchgeführt. Dabei wurde eine Beurteilung der Einrichtung vorgenommen, Einsicht in die Aufzeichnungen (Betriebstagebuch) sowie die vom jeweiligen Betreiber eingeholten wasserhygienischen Gutachten gemäß § 14 Abs. 2 BhygG genommen und die Einhaltung allfälliger behördlicher Auflagen überprüft. Es wurden vor Ort Messungen des Badewassers in chemisch-physikalischer Hinsicht vorgenommen, wobei der pH-Wert sowie die Konzentration an freiem und gebundenem Chlor gemessen wurden.

 

Burgenland:

Bei allen burgenländischen Bädern, die eine Genehmigung nach dem Bäderhygienegesetz oder der Gewerbeordnung haben und der Biologischen Station Illmitz bekannt sind, wurden Untersuchungen der Beckenwasserqualität vorgenommen.

Ausgenommen sind die 20 Bäder an Oberflächengewässer, die in der Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 29.7.1997, LGBl. Nr. 45/1997 genannt sind. Diese werden gemäß dem Bäderhygienegesetz mindestens 5 Mal pro Badesaison durch die AGES Wien bzw. Graz untersucht.

 

Wien:

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen vor Ort wird Einsicht in die vom Betriebsinhaber vorzulegenden wasserhygienischen Gutachten genommen. Diesen Gutachten, welche den detaillierten Anforderungen der Bäderhygieneverordnung – BhygV, BGBl. II Nr. 420/1998 i.d.g.F., zu entsprechen haben, liegt bereits eine Probeentnahme des jeweiligen Beckenwassers sowie des Wasch- und Brausewassers zu Grunde, weshalb eine zusätzliche Probeentnahme durch die Bezirksverwaltungsbehörde bei der Überprüfung nicht vorgesehen ist.

 

Vorarlberg:

Ja, derartige Beprobungen wurden bei jeder Prüfung durchgeführt.

 

Steiermark:

 

Bruck an der Mur

Ja

Deutschlandsberg

Im Zuge der behördlichen Kontrollen vor Ort sind, da Wasserqualitätsmängel augenscheinlich nicht feststellbar gewesen sind, keine Entnahmen bzw. Untersuchungen von Wasserproben durchgeführt worden. Sehr wohl sind bei den Überprüfungen jeweils die aktuellen bzw. auch die vorjährigen von den Betreibern zu erbringenden Wasseruntersuchungsbefunde eingefordert bzw. überprüft worden.

Feldbach

Ja

Fürstenfeld

7 Proben pro Saison

Graz-Umgebung

Ja

Hartberg

Probenziehung nein, Besichtigung ja und Einsichtnahme in die Wasserbefunde.

Judenburg

Im Rahmen der Kontrollen wurden die Prüfbefunde über die Wasserproben jeweils von der ASV für Humanmedizin geprüft und beurteilt. Eine gesonderte Entnahme von Wasserproben wurde nicht veranlasst.

Knittelfeld

Leermeldung

Leibnitz

Hygieneinstitut u. AGES

Leoben

Die Wasserqualität der Anlagen wird periodisch vom Betreiber untersucht bzw. gemessen und die Ergebnisprotokolle werden der Behörde zwecks Prüfung vorgelegt.

Liezen

Die Besichtigung der Anlagen wird im Rahmen der jährlichen Kontrolle durch die Behörde durchgeführt. Messungen werden durch die Anlagenbetreiber durchgeführt und von der Behörde kontrolliert.

Bad Aussee

Ja

Gröbming

Nein

Murau

Einerseits wird der jährliche Badewasseruntersuchungsbericht im Zuge der Überprüfung gemäß § 9 Bäderhygienegesetz 1983 i.d.g.F., der Behörde vorgelegt bzw. nachgereicht, andererseits wird die Wasserqualität auch durch den Gesundheitsaufseher stichprobenartig kontrolliert. Zum Ergebnis der Badewasseruntersuchung wird seitens des Amtsarztes eine abschließende Stellungnahme eingeholt.

Mürzzuschlag

Im Jahr 2006 wurden bei 2 von den 3 bewilligten Anlagen Wasserproben durchgeführt.

Radkersburg

Leermeldung

Voitsberg

Ja

Weiz

Ja

Magistrat Graz

Ja

 

Oberösterreich:

 

Politischer Bezirk Braunau am Inn

Ja.

 

Politischer Bezirk Schärding

Es wird auf Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 

Politischer Bezirk Gmunden

Bei insgesamt 8 Badeanlagen wurde ein wasserhygienisches Gutachten eingefordert.

 

Politischer Bezirk Wels-Land

Bei den im Jahr 2006 durchgeführten Kontrollen wurden (bis auf eine Ausnahme – siehe Punkt 8) an Ort und Stelle keine Entnahmen bzw. Untersuchungen von Wasserproben durchgeführt. Allerdings wird von den Gemeinden bzw. vom Betreiber der nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Anlagen im Rahmen der von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land durchgeführten Kontrollen immer ein aktueller Wasseruntersuchungsbefund (nicht älter als 1 Monat und bei mittlerem bis vollem Badebetrieb) von einem beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vorgelegt. Bei diesen Wasserproben kam es im Jahr 2006 zu keinen Beanstandungen der Wasserqualität.

 

Politischer Bezirk Freistadt

Wasserqualität wurde untersucht.

 

Politischer Bezirk Eferding

Ja, die Überprüfungen erfolgen teilweise durch die Amtsärztin, Messungen werden teilweise vor Ort durch den Sachverständigendienst des Amtes der OÖ. Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, vorgenommen. Die Probenziehung erfolgt jährlich durch vom Betreiber beauftragte Institute (zB AGES). Beurteilung nach der Bäderhygieneverordnung, bei der Überprüfung liegt der Befund meistens bereits vor. Im Berichtszeitraum waren keine Wasserproben zu beanstanden.

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Es wurde jeweils auch die Wasserqualität vor Ort überprüft bzw. auch entsprechende Proben zu Analyse entnommen.

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

Ja.

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

Ja.

 


Politischer Bezirk Rohrbach

Wasserhygienische Gutachten werden von den Betreibern eingeholt und die Vorlage derselben wird in der Regel verlangt. Amtswegige Untersuchungen der Wasserqualität wurden nicht durchgeführt.

 

Politischer Bezirk Perg

Begründete Bedenken hinsichtlich der Wasserqualität von Bädern und Kleinbadeteichen haben sich im Zuge der jährlichen Kontrolle gemäß § 9 BHG nicht ergeben. Somit waren seitens der Amtssachverständigen auch keine Probennahmen im Sinne der §§ 46 und 51 Bäderhygieneverordnung erforderlich.

Jedoch fanden bei den Bädern an Oberflächengewässern 15 Besichtigungen und Probennahmen zur Prüfung der Wasserqualität statt (§ 9a Bäderhygienegesetz).

Die Wasserqualität bei Anlagen nach der Gewerbeordnung wurde nicht überprüft.

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

Es wurde 2006 in allen Bädern eine Badewasseruntersuchung gemäß Bäderhygieneverordnung durchgeführt. Dabei sind jeweils von allen Becken (wie Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken, Planschbecken) Wasserproben entnommen worden. Bei einem Badegewässer wurde einmal die geforderte Sichttiefe unterschritten.

 

Politischer Bezirk Linz- Stadt

Entsprechende Kontrollen gem. Bäderhygienegesetz wurden auch 2006 durchgeführt. Die Kontrollen umfassten die Besichtigung der Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen, Messung von Temperatur, pH-Wert sowie freiem und gebundenem Chlor vor Ort und anschließende Untersuchung der Wasserproben in einer autorisierten Untersuchungsanstalt.

Die Kontrollen umfassten zudem alle weiteren Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung, wie insbesondere Kontrolle der Betriebstagebücher, der verwendeten Aufbereitungsanlagen und Wartungsnachweise, der Nebeneinrichtungen und Nachweise der Erste-Hilfe-Kurse. Die Überprüfung erfolgte mittels detaillierter Checklisten. Wasserproben wurden mindestens einmal pro Betrieb entnommen. Einige Betriebe sind mit mehreren Becken ausgestattet. Die Wasserproben wurden je nach Typ des Bades aus verschiedenen Bereichen der Becken entnommen (Beckenwasser, aufbereitetes Wasser, Füllwasser).

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

Überprüfung der Wasserqualität in Anlagen durch

a)  Besichtigung und Messung vor Ort: durch den chemisch-technischen ASV

b)    Überprüfung der Wasserqualität durch Entnahme und Untersuchung von Wasserproben: die Wassergutachten wurden von den Betreibern eingeholt

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

Ja, s. Tabelle 1.

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

Die Anlagen werden jährlich durch den chemotechnischen Amtssachverständigen hinsichtlich der Wasserqualität durch Besichtigung und Messungen an Ort und Stelle sowie durch die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben überprüft.

 

Politischer Bezirk Steyr-Land

Nein. Eine Vorlage von Wasseruntersuchungsprüfberichten durch jeweilig beauftragte Fremdüberwachungsfirmen der Anlagenbetreiber hat 1x jährlich gemäß § 14 Abs. Bäderhygienegesetz zu erfolgen und wird auch von den Anlagenbetreibern eingehalten.

 

Politischer Bezirk Linz- Land

Wasserproben wurden 1x vom technischen Sachverständigen, sonst von autorisierten Untersuchungsanstalten durchgeführt.

 

Niederösterreich:

 

Politischer Bezirk

 

Amstetten

Nein

Baden

1x jährlich

Bruck/Leitha

Jährliche Untersuchung v. Untersuchungsanstalt

Gänserndorf

Nein

Gmünd

Ja

Hollabrunn

Ja, ausgenommen Freibäder Pulkau u. Hardegg

Horn

5x jährlich

Korneuburg

nein (Befunde NUA)

 

Krems

Ja

Lilienfeld

Nein, Untersuchungsberichte eingesehen

Melk

6 Ortsaugenscheine, keine Wasserproben u. Messungen

 

 

Mistelbach

Nein

Mödling

Von befugten Instituten kontrolliert

Neunkirchen

Nein, jährliche Kontrolle der Untersuchungsbefunde

Scheibbs

Nein

St. Pölten

Nein

Tulln

Nur von Untersuchungsanstalten

Waidhofen/Thaya

Ja

Wien-Umgebung

Tägliche Messungen chemischer Parameter d. Bademeister, jährliche Kontrollen d. Institute

Wiener Neustadt

6

Zwettl

Jährliche Kontrolle

Magistrat der Stadt Krems

Ja

Magistrat der Landeshauptstadt

St. Pölten

Durch Prüfstellen

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

Ja

Magistrat d. Stadt Wiener Neustadt

Ja

 

Salzburg:

Im Zuge der Überprüfung der Badeanlagen durch den Sachverständigendienst werden ausschließlich der Gehalt an freiem Chlor, gebundenem Chlor sowie der pH-Wert in den Beckenwässern gemessen. Eine detailliertere Beckenwasseruntersuchung erfolgt im Rahmen des einmal jährlich vom Betreiber gemäß § 14 Abs. 2 des Bäderhygienegesetzes einzuholenden wasserhygienischen Gutachtens, welches einen detaillierteren chemisch-physikalischen und bakteriologischen Befund beinhaltet. In das wasserhygienische Gutachten wird vom behördlichen Sachverständigendienst im Zuge der Überprüfung Einsicht genommen.

 

Fragen 5 bis 8:

Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen hinsichtlich gewerblicher Betriebsanlagen.

 

Frage 9:

Dazu verweise ich auf die beigeschlossenen Erlässe zum Bäderhygienegesetz/zur Bäderhygieneverordnung, im Übrigen kommt mir keine Zuständigkeit für gewerbliche Betriebsanlagen zu.

 

Frage 10:

Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass diese Frage nur insoweit beantwortet werden kann, als sie in meinen Zuständigkeitsbereich fällt.

 

Hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise sind zu nennen:

 

Kärnten:

Bezirk

Kontrolle der Bezirksverwaltungsbehörde konkret

Klagenfurt-Stadt

Hinsichtlich der Hallenbäder schreibt das Bäderhygienegesetz eine jährliche Kontrolle vor, die über eine kommissionelle Überprüfung erfolgt.

Für Bäder an Oberflächengewässern ist eine periodische Überprüfung gesetzlich vorgesehen und  diese Verpflichtung wurde durch die Behörde in den letzten Jahren fast jährlich ebenfalls durch kommissionelle Überprüfungen abgedeckt (z.B. Einsicht in Betriebstagebücher, Vorlage von vorgeschriebenen Attesten, Durchführung eines Ortsaugenscheines).

Villach-Stadt

Bei Nichtvorlage des wasserhygienischen Gutachtens seitens des Betreibers oder bei mehrmalig festgestellter mangelhafter Qualität des Badewassers wird eine Überprüfung nach § 338 GewO 1994 vorgenommen.

Feldkirchen

Einschau in das Betriebstagebuch und Ortsaugenschein. Wasserkontrolle vor Ort.

Hermagor

Einschau in das Betriebstagebuch und Ortsaugenschein.

Klagenfurt-Land

---

Spittal/Drau

Besichtigung der gesamten Anlage auf Hygienemängel. Einsicht in das Betriebstagebuch. Durchführung von Vor-Ort-Messungen (Chlor, pH-Wert, Leitfähigkeit).Überprüfung der technischen Anlage, der Chemikalienlagerung und der Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel.

St. Veit an der Glan

Die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung wird im Rahmen der sanitären Aufsicht mittels Ortsaugenscheines, Vorortmessungen und durch die Überprüfung der innerbetrieblichen Aufzeichnungen (Betriebstagebuch) jährlich unangemeldet überwacht.

Villach-Land

In den Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz wird die Einhaltung der Bestimmung der Bäderhygieneverordnung durch jährliche Kontrolle an Ort und Stelle mit Vorortmessung des Wassers und Einsicht­nahme in die Betriebstagebücher überprüft. Gewerberechtlich genehmigte Bäder werden nur im Auftrag der Gewerbebehörde überprüft, wobei der Vorgang an Ort und Stelle dann der gleiche ist.

Völkermarkt

Es werden Messungen vor Ort durchgeführt, die Zugabe von Frischwasser (Mindestmenge 30 Liter pro Badegast und Tag) wird mittels vorhandener Wasseruhr oder nach den Eintragungen im Betriebstagebuch überprüft. Die Leitfähigkeit des Badewassers wird mit einem Leitfähigkeitsmessgerät gemessen, wobei der Anteil des Frischwassers im Badewasser abgeleitet werden kann. Es wird auch das Vorhandensein von Überprüfungsprotokollen kontrolliert.

Wolfsberg

Ortsaugenschein

 

Tirol:

Im Rahmen der Kontrollen wird beispielsweise Einschau in das Betriebstagebuch sowie die Prüfberichte und das wasserhygienische Gutachten nach § 14 Abs. 2 BHygG genommen, die technischen Anlagen überprüft sowie die von den Badegästen zugänglichen Bereiche aus hygienischer Sicht beurteilt.

 

Burgenland:

Die Kontrolle erfolgt gemäß § 46 (1) Bäderhygiene-Verordnung durch Beurteilung offensichtlicher Unfallgefahren und durch Einsicht in die Aufzeichnungen der innerbetrieblichen Kontrollen (Überprüfungsprotokolle) und der wasserhygienischen Gutachten. Die Kontrollen werden im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörden durch Bedienstete der Biologischen Station Illmitz (= Sachverständige des Amtes der Bgld. Landesregierung) durchgeführt.

Je nach Anfrage durch den jeweiligen Verhandlungsleiter erfolgte auch die

Überprüfung behördlicher Auflagen.

 


Wien:

Die Überprüfung der Einhaltung der Bäderhygieneverordnung erfolgt – abhängig von der Anlagenart – durch kommissionelle Überprüfungen durch die Magistratischen Bezirksämter im Beisein von medizinischen und technischen Amtssachverständigen und eines Vertreters des Arbeitsinspektorates oder durch Amtssachverständige im Auftrag der Magistratischen Bezirksämter. Die Badeanlage wird vor Ort besichtigt und es wird in Gutachten, Befunde und Betriebstagebücher Einsicht genommen. Festgestellte Mängel werden zur Behebung vorgeschrieben und deren Behebung im Zuge einer Nachkontrolle überprüft.

 

Vorarlberg:

Die Kontrolle findet durch den jährlichen Lokalaugenschein der Amtsärztin bzw des Amtsarztes zusammen mit einem Vertreter des Umweltinstitutes statt. Hiebei wird eine Begehung durchgeführt sowie ein Gespräch mit dem Betreiber geführt. Es wird Einsicht in die Aufzeichnungen (sämtliche Protokolle, Überprüfungsberichte, Betriebstagebücher usw) genommen und eine Plausibilitätskontrolle dieser Aufzeichnungen vorgenommen. Weiters werden Wasserproben gezogen und die Wasserbefunde (pH-Wert, freies und gebundenes Chlor und Leitfähigkeit) vor Ort gemessen. Die Besichtigung und Kontrolle der Nebenanlagen wird von der zuständigen Amtsärztin bzw vom zuständigen Amtsarzt wahrgenommen.

 

Steiermark:

 

Bruck an der Mur

Ortsaugenschein unter Beiziehung von entsprechenden Sachverständigen.

Deutschlandsberg

Überprüfung vor Ort mit Amtssachverständigen, Kontrolle von Überprüfungsberichten (Betriebstagebuch, Elektro-Atteste, Bestätigung der Funktionsfähigkeit der Chlorgasanlage, Badewasserbefunde, etc...), Verfassen von Überprüfungsprotokollen, erforderlichenfalls Mängelbehebungsaufträge und Nachkontrollen. 

Feldbach

Durch Kontrolle des Betriebstagebuches sowie Überprüfungsprotokollen.

Fürstenfeld

---

Graz-Umgebung

Einsichtnahme in Betriebstagebücher, Ortsaugenschein mit Rundgang

Hartberg

Gemäß Bäderhygienegesetz einmal jährlich unangekündigt, die restlichen Bäder gemäß Auftrag unter Einsichtnahme in das Betriebstagebuch und der Wassergutachten.

Judenburg

Wie bereits angeführt, erfolgt jeweils eine örtliche Überprüfung unter Beziehung der Sachverständigen für Bautechnik und Brandschutz, für Maschinentechnik und für Humanmedizin. Neben der örtlichen Besichtigung wird bei diesen Überprüfungen auch in die vorzulegenden Aufzeichnungen Einsicht genommen. Anlagen, die im Rahmen eines Gewerbebetriebes genutzt werden, werden nach dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht behandelt.

Knittelfeld

Die Überprüfungen erfolgten durch Ortsaugenscheine der Amtsärztin.

Leibnitz

Durch Betriebstagebücher und Überprüfung der Hygiene.

Leoben

Bei der jährlichen Überprüfung der Anlagen hinsichtlich Bäderhygiene werden ein bautechnischer, ein sicherheitstechnischer und ein chemisch-technischer ASV sowie die Amtsärztin beigezogen.

Liezen

Im Rahmen der jährlichen Kontrolle werden die Anlagen augenscheinlich überprüft und wird Einsichtnahme in die Betriebstagebücher und Wasserbefunde genommen.

Bad Aussee

Durch Einsichtnahme in die Überprüfungsprotokolle und Betriebstagebücher.

Gröbming

Durch stichprobenartige Einsichtnahme in das Betriebstagebuch. Verpflichtung des Bademeisters zur Eintragung.

Murau

Es erfolgt die Einsichtnahme in das Betriebstagebuch. Anhand der aufliegenden Protokolle der Betreiber werden insbesonders folgende Bereiche kontrolliert: Frischwasserzufuhr, der pH-Wert, Zusetzung von gebundenem und ungebundenem Chlor etc.

Mürzzuschlag

Die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygiene-Verordnung wird durch Durchsicht der Bestätigungen über die gesetzeskonforme Errichtung der Anlagen sowie durch Durchsicht der Überprüfungsprotokolle durch die jeweils zuständigen Amtssachverständigen kontrolliert.

Radkersburg

Leermeldung

Voitsberg

Kontrolle des Betriebstagebuches (Frischwasserzusatz, Aufzeichnungen über pH-Wert und Chlorgehalt im Badewasser, Anzahl der Badegäste, Filterspülung etc.) Überprüfung Erste-Hilfe-Raum bzw. Erste-Hilfe-Kasten, pH-Wert und Chlormessung vor Ort.

Weiz

keine

Magistrat Graz

Überprüfung der Bescheidauflagen vor Ort, Übermittlung der Wasseruntersuchungsbefunde durch den Betreiber.

 

Oberösterreich:

Politischer Bezirk Braunau am Inn

Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch ein Organ des Amtes der Oö. Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, kontrolliert. Außerdem werden von der Bezirksverwaltungsbehörde die Bäder an Oberflächengewässern gemäß dem Bäderhygienegesetz periodisch wiederkehrend überprüft.

 

Politischer Bezirk Schärding

Keine konkreten Angaben, im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen.

 

Politischer Bezirk Gmunden

Bei Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz wird einmal jährlich durch den Amtssachverständigen beim Amt der Oö. Landesregierung in Hallenbädern und Freibadeanlagen eine Überprüfung nach § 9 Bäderhygienegesetz durchgeführt. Im Zuge dieser Überprüfung muss ein jeweils gültiges wasserhygienisches Gutachten vorgelegt werden. Sollte ein solches nicht vorgewiesen werden können, wird dieses von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden unter Fristsetzung eingefordert. Weiters wird überprüft, ob der Betreiber geeignete Schritte zur Verhinderung der Erkrankung von Badebesuchern durch Legionellen durchgeführt hat. Bei Badeanlagen an Oberflächengewässern werden in der Badesaison monatlich von der Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Kompetenzzentrum Hydroanalytik) Wasserproben entnommen, die Prüfberichte dann der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vorgelegt und diese an das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung weitergeleitet.

 

Politischer Bezirk Wels-Land

Die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung wird von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land durch jährliche Überprüfungen, welche gemeinsam mit dem Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land und einen Amtssachverständigen für Chemie erfolgen, kontrolliert. Weiters sind der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land jährlich aktuelle Wassergutachten (nicht älter als 1 Monat; bei mittlerem bis vollem Badebetrieb; getrennt zwischen Kinderbecken und Freischwimmerbecken) vorzulegen.

 

Politischer Bezirk Freistadt

Kontrolle durch Vorhandensein der Überprüfungsberichte.

 

Politischer Bezirk Eferding

Kontrollen der Anlagen nach Bäderhygienegesetz: durch Sachverständige des Amtes, Kontrollen der Anlagen nach Gewerbeordnung: Vorlage der Prüfberichte (Wasserbefunde) durch den Inhaber der Anlage an die Behörde.

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Die Unterlagen und Aufzeichnungen werden im Zuge der jährlichen Lokalaugenscheine durch die Behördenorgane eingesehen.

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

Überprüfung samt Lokalaugenschein durch BH und/oder ASV.

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

Kontrolle des Betriebsbuches und der Protokolle.

 

Politischer Bezirk Rohrbach

Die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygiene-Verordnung wird bei Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz durch in der Regel lückenlose jährliche Überprüfungen an Ort und Stelle durch den/die Amtssachverständigen und Einsicht in die Überprüfungsprotokolle kontrolliert. Anlagen nach der Gewerbeordnung werden fallweise kontrolliert.

 

Politischer Bezirk Perg

Die Überprüfung gem. § 9 (1) BHG wurden über Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Perg vom chemisch technischen Amtssachverständigen sowie der Amtssachverständigen für Hygiene jeweils selbständig durchgeführt. Sie umfasst eine augenscheinliche Beurteilung und Kontrolle der Anlagen einschließlich der zum Badebetrieb gehörenden Nebeneinrichtungen und der technischen Anlagen. Weiters wird in die innerbetrieblichen Aufzeichnungen (z.B. Sichttiefe, Wassertemperatur), in Prüfprotokoll (wie z.B. über die Fachwartung der Chlorgasanlage) und in aufliegende wasserhygienische Gutachten Einsicht genommen.

Anlagen nach der Gewerbeordnung werden nicht überprüft.

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

Die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung wird durch jährliche Überprüfung der Bäder durch einen technischen Amtssachverständigen und durch die Amtsärztin sichergestellt. Bei auftretenden Mängeln werden entsprechende Mängelbehebungsaufträge von der Bezirksverwaltungsbehörde erteilt. Zudem werden die Ergebnisse der jährlichen Badewasseruntersuchung gemäß Bäderhygieneverordnung angefordert bzw. darin Einschau genommen.

 

Politischer Bezirk Linz- Stadt

Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

Die Eurotherme als der eigentliche gewerbliche Badebetrieb wird auch von einem externen Gutachter in hygienischer Hinsicht überprüft und beurteilt.

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

Annähernd regelmäßige jährliche Jahr Überprüfung durch chemotechnischen Amtssachverständigen; jedes 2. Jahr kommissionelle Überprüfung der Bezirksverwaltungsbehörde unter Beiziehung des chemotechnischen und des hygienischen Sachverständigen.

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

Es wird ein Lokalaugenschein vor Ort durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert.

 

Politischer Bezirk Steyr-Land

1x jährlich durch die Überprüfung der Behörde durch Einsicht in die Aufzeichnungen des Betriebsbuches der jeweiligen Anlagen.

 

Politischer Bezirk Linz- Land

In den nach dem Bäderhygienegesetz genehmigten Betrieben wird 1x im Jahr bzw. in der Saison unangemeldet von der Amtsärztin ein Lokalaugenschein durchgeführt, die innerbetrieblichen Kontrollen werden dabei stichprobenartig überprüft. Der technische Amtssachverständige überprüft die technischen Einrichtungen und ebenfalls die Aufzeichnungen der innerbetrieblichen Kontrollen, fallweise erfolgen kommissionelle Überprüfungen. Die Wasseruntersuchungsergebnisse werden in der Regel von den Betreibern vorgelegt und von der Amtsärztin beurteilt.

 

Niederösterreich:

 

Politischer Bezirk

 

Amstetten

Überprüfungen vor Ort m. Techniker

Baden

Einsicht in Betriebstagebuch

Bruck/Leitha

Bei der jährlich stattfindenden Überprüfung der Freibäder Überprüfung des Überprüfungsprotokolls u. Betriebstagebuchs; Kontrollen bezüglich Hygiene und allgemeine Sauberkeit durch Amtsarzt

Gänserndorf

Kommissionelle Überprüfungen

Gmünd

Jährliche Wassergutachten, alle 2-3 Jahre Begutachten durch Amtsarzt

Hollabrunn

Einsicht in Betriebstagebuch

Horn

Besichtigung durch Amtsarzt

Korneuburg

üblicherweise einmal jährlich Visitation samt Niederschrift

Krems

Betriebstagebuch

Lilienfeld

Überprüfung u. Besichtigung vor Ort

Melk

Wasseruntersuchungsbefunde werden überprüft, kommissionelle Überprüfung durch Sachverständigen

Mistelbach

Anlagenlagenabteilung plus ASV für Bädertechnik

Mödling

Begehung mit DI Kunte

Neunkirchen

Befragung, durch Sichtkontrolle der Geräte, Einsicht in Aufzeichnungen

Scheibbs

Jährliche kommissionelle Überprüfung u. Einsicht in Betriebstagebuch, Kontrolle d. Untersuchungsbefunde

St. Pölten

Vorortkontrollen

Tulln

Internes Überprüfungsprotokoll u. vorgelegte Aufzeichnungen

Waidhofen/Thaya

Jährliche Wassergutachten, alle 2-3 Jahre Begutachtung durch Amtsarzt

Wien-Umgebung

Regelmäßige Kontrolle durch Labor, Kontrolle d. Betriebstagebuch, Amtssachverständige für Bädertechnik

Wiener Neustadt

Jährliche Kontrolle sämtlicher Unterlagen

Zwettl

Einsicht in Betriebstagebuch

Magistrat der Stadt Krems

Betriebstagebuch

Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten

Vorlage d. Untersuchungsbefunde, Betriebsbücher, Lokalaugenschein

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

Wird kontrolliert

Magistrat der Wiener Neustadt

Lokalaugenschein, Einsicht in Betriebstagebuch, Befunde

 

Salzburg:

Die Einhaltung der Bestimmungen der Bäderhygieneverordnung wird durch die Überprüfung der Badeanlagen durch den behördlichen Sachverständigendienst überprüft.

 

Frage 11:

Die Beantwortung dieser Frage ist mir nur möglich, so weit sie meinen Zuständigkeitsbereich betrifft:

 

Diesbezüglich liegen kaum konkrete Daten vor, da die häufigsten Infektionen, wie Pilzerkrankungen oder Trichomonaden wie auch weitere mit Bädern/Badewasser assoziierte Erkrankungen, wie z.B. Harnwegsinfektionen, Hauterkrankungen/Hautpilze, Außenohr- oder Mittelohrentzündungen, Augeninfektionen, Erkrankungen des Verdauungstraktes oder Warzen nicht meldepflichtig sind.

 

Kärnten:

Es sind keine Meldungen über Erkrankungen von Besuchern und Besucherinnen bekannt geworden.

 


Tirol:

2006 sind keine Meldungen über Erkrankungen von Bäderbesucherinnen und Bäderbesuchern bekannt geworden, es waren keine Sofortmaßnahmen erforderlich und es wurden keine Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz erstattet.

 

Burgenland:

Im Badesee Ritzing wurden vereinzelt Hautausschläge verursacht durch Zerkarien festgestellt.

 

Wien:

Der Bezirksverwaltungsbehörde sind im Jahr 2006 keine Erkrankungen gemeldet worden.

 

Vorarlberg:

Im Jahr 2006 sind keine Erkrankungen bekannt geworden.

 

Steiermark:

Im Jahr 2006 sind keine Erkrankungen bekannt geworden.

 

Oberösterreich:

In Oberösterreich wurden in keinem Bezirk Erkrankungen von Besuchern und Besucherinnen bekannt.

 

Niederösterreich:

Es gab keine Meldungen über Erkrankungen der Besucher und Besucherinnen in Niederösterreich.

 

Salzburg:

Im Land Salzburg wurden 2006 keine konkreten Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Besuch von Bädern bekannt.

 

Frage 12:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass in den folgenden Ausführungen nicht auf Legionellen und damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen eingegangen wird, da diese Thematik in den Fragen 14 und 15 behandelt wird.

 

Kärnten:

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

 

Tirol:

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

 

Burgenland:

Keine.

 

Wien:

Es waren im Jahr 2006 keine behördlichen Sofortmaßnahmen nach dem Bäderhygienegesetz durchzuführen. Es wurde eine Anzeige wegen Verstoß gegen § 14 Bäderhygienegesetz erstattet. Da ein entsprechendes Badewassergutachten fristgerecht nachgereicht werden konnte, wurde das Verfahren eingestellt.

 


Vorarlberg:

Im Jahr 2006 wurde ein Hallenbad als Sofortmaßnahme geschlossen; Anzeigen wurden nicht erstattet.

 

Steiermark:

 

Bruck an der Mur

Keine

Deutschlandsberg

Im Jahre 2006 wurden keine Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz erstattet.

Feldbach

Keine

Fürstenfeld

Keine

Graz-Umgebung

Keine

Hartberg

Behebung der festgestellten Mängel, keine Anzeigen

Judenburg

Es waren weder Sofortmaßnahmen notwendig, noch wurden Anzeigen erstattet.

Knittelfeld

Leermeldung

Leibnitz

Keine Anzeigen

Leoben

Es wurde seitens der BH Leoben eine Strafverfügung gegen einen verantwortlichen Beauftragten einer Badeanlage wegen § 16 Abs. 3 Z 2 Bäderhygienegesetz erlassen. Straftatbestand bildete ein festgestellter erhöhter Gehalt an freiem Chlor im Badewasser (§ 4 Z 2 lit. C Bäderhygiene-VO)

Liezen

Keine Sofortmaßnahmen und keine Anzeigen im Jahr 2006

Bad Aussee

Leermeldung

Gröbming

Leermeldung

Murau

Keine

Mürzzuschlag

Leermeldung

Radkersburg

Leermeldung

Voitsberg

Keine

Weiz

Keine

Magistrat Graz

Keine

 

Oberösterreich:

Politischer Bezirk Braunau am Inn

Es wurden keine Anzeigen erstattet.

 

Politischer Bezirk Schärding

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Gmunden

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Wels-Land

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Freistadt

Keine.

 

Politischer Bezirk Eferding

Es wurden im Jahr 2006 keine Anzeigen erstattet.

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

Keine.

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

Keine.

 

Politischer Bezirk Rohrbach

2006 erfolgten keine Anzeigen und Sofortmaßnahmen nach dem Bäderhygienegesetz.

 

Politischer Bezirk Perg

Keine.

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

Keine.

 

Politischer Bezirk Linz- Stadt

Bei Feststellung von Mängeln wurden die Betreiber schriftlich aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Bei den anschließend durchgeführten Nachkontrollen waren diese umgesetzt. Die Erstattung von Anzeigen war daher nicht notwendig.

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

Keine.

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

Es wurden keine Anzeigen erstattet.

Als Sofortmaßnahmen wurde aufgrund des Nachweises der Legionellen in der Herrendusche des Hallenbades Gallneukirchen sofortige thermische Desinfektion angeordnet, wobei die thermische Behandlung das ganze Warmwassersystem von der Warmwasseraufbereitung bis zum Endauslass an der Dusche zu erfassen hatte.

Weiters wurde von allen Badbetreibern bezüglich Vermeidung von Unfällen bei Beckenwasseransaugöffnungen (Erlass d. BMfGF vom 03.05.2004, GZ: 93.191/9-I/B/8/04) eine schriftliche Bestätigung des Herstellers/der Lieferfirma, dass die Ansaugöffnungen und anschließenden Rohrleitungen in Bezug auf die Strömungsgeschwindigkeiten der ÖNORM EN 13451 entsprechen bzw. einer entsprechenden Überprüfung (Haarfangprüfung) verlangt.

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

Es ergeht die Aufforderung zur unverzüglichen Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen und entsprechende Vorlage eines Ausführungsberichtes.

Es wurden keine Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz erstattet.

 

Politischer Bezirk Steyr-Land

Keine.

Politischer Bezirk Linz- Land

Keine Sofortmaßnahmen durch die Behörde oder Anzeigen.

 

Niederösterreich:

Es wurden keine Anzeigen erstattet, im Magistrat der Stadt Wiener Neustadt blieb ein Whirlpool gesperrt, ein Whirlpool wurde saniert und in einem desolaten Hallenbad wurde die Überprüfung und Sanierung eingeleitet.

 

Salzburg:

Im Land Salzburg wurden 2006 keine Anzeigen nach dem Bäderhygienegesetz erstattet.

 

Frage 13:

Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen hinsichtlich gewerblicher Betriebsanlagen.

 

Frage 14: 

Es wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgenden Angaben nicht zwischen Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz und gewerblichen Betriebsanlagen differenzieren.

 

Kärnten:  

Bezirk

Legionellen-Fälle 2006

Bäderschließungen

Klagenfurt-Stadt

keine

keine

Villach-Stadt

keine

keine

Feldkirchen

keine

keine

Hermagor

keine

keine

Klagenfurt-Land

keine

keine

Spittal/Drau

keine

keine

St. Veit an der Glan

1 Nachweis,
keine Erkrankungen von Bäderbesuchern bekannt

keine

Villach-Land

1 Nachweis,
keine Erkrankungen

keine

Völkermarkt

keine

keine

Wolfsberg

keine

keine

 

Tirol:

In keinem Tiroler Bezirk trat 2006 ein Legionellen-Fall (Erkrankung) im Zusammenhang mit einem Bad auf.

Lediglich in zwei Hotels im Bezirk Landeck wurden Legionellen nachgewiesen. Die Ursache hiefür war eine zu niedrige Betriebstemperatur des Boilerwassers.

 

Burgenland:

Die Biologische Station Illmitz hat im Jahr 2006 in 6 Badeanlagen Legionellen im Beckenwasser nachgewiesen.

 

Im Jahr 2006 gab es in zwei Fällen Nachuntersuchungen wegen Legionellenerkrankungen (Bezirk Neusiedl am See). In beiden Fällen ergab sich kein Zusammenhang mit einem Beherbergungsbetrieb bzw. mit Duschen eines Tennisvereins oder privaten Duschen. Es gab keine Verdachtsfälle im Zusammenhang mit einer Badeanlage.

 

Wien:

Es wurden bei 7 Badeanlagen Legionellen im Warmwasser der Duschen nachgewiesen.

In Wien ist eine Erkrankung eines Touristen an Legionellen gemeldet worden.

 

Vorarlberg:

In Vorarlberg wurden bei vier Proben Legionellen nachgewiesen.

 

Steiermark:

In keinem Fall wurden Legionellen nachgewiesen.

 

Oberösterreich:

Politischer Bezirk Braunau am Inn

Es gab keine Legionellen-Fälle in Zusammenhang mit Badeanlagen.

 

Politischer Bezirk Schärding

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Gmunden

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Wels-Land

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Freistadt

In 1 Fall Legionellen nachgewiesen, keine Legionellenerkrankung.

 

Politischer Bezirk Eferding

Es wurden keine Legionellen im Jahr 2006 bei Kontrollen nachgewiesen. Es gab keine Legionellen-Fälle (Erkrankungen).

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

Kein Fall.

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

Kein Fall.

 

Politischer Bezirk Rohrbach

Es wurden in keinem Fall bei Kontrollen Legionellen nachgewiesen.

 

Politischer Bezirk Perg

In keinem Fall.

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

In keinem Fall.

 


Politischer Bezirk Linz- Stadt

Es wurden in 5 Fällen Legionellen der Serogruppen 2-14 nachgewiesen. Im Stadtgebiet von Linz wurde 2006 keine Legionellen-Erkrankung (in Zusammenhang mit dem Bäderhygienegesetz) gemeldet.

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

Legionellen bei Kontrollen

a) Nachweis von Legionellen:     keine

b) Anzahl der Legionellenfälle:     keine

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

Legionellen wurden 1 Mal nachgewiesen.

Keine Erkrankungen.

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

Es wurden keine Legionellen-Fälle nachgewiesen.

 

Politischer Bezirk Steyr-Land

Keine.

 

Politischer Bezirk Linz- Land

Legionellen wurden nur in einem Bad nachgewiesen, die Keimzahl lag über 1000 KBE/100 ml.

 

Niederösterreich:

 

Politischer Bezirk

 

Amstetten

1

Baden

0

Bruck/Leitha

0

Gänserndorf

0/jedoch 1 Infektion, Ansteckungsort nicht NÖ

Gmünd

0

Hollabrunn

0

Horn

0

Korneuburg

1 Fall, doch nicht im Zusammenhang mit den Bäder-Anlagen

Krems

0

Lilienfeld

0

Melk

0

Mistelbach

1/Therme Laa/Thaya am 6.9.2007 in mäßigem Ausmaß, Sanierungsmaßnahmen durchgeführt

Mödling

1/Keine Erkrankungen

Neunkirchen

0/Im Warmkneippbecken eines Beherbungsbetriebes und bei Warmwasserduschen in zwei Freibädern

Scheibbs

0

St. Pölten

0

Tulln

0

Waidhofen/Thaya

0

Wien-Umgebung

0

Wiener Neustadt

0

Zwettl

0

Magistrat der Stadt Krems

0

Magistrat der Landeshauptstadt

St. Pölten

1/0

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

0

Magistrat der Wiener Neustadt

2/Keine Erkrankungen

 

Salzburg:

Im Land Salzburg wurden im Jahr 2006 keine Legionellen bei Bädern nach dem Bäderhygienegesetz nachgewiesen.

 

Die nachstehende Tabelle der AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene Wien, Nationale Referenzzentrale für Legionella-Infektionen, gibt einen Überblick über die Erkrankungen und Todesfälle insgesamt:   

       

Im Jahr 2006 wurden von der Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen 69 Fälle von Legionärskrankheit registriert. Das ist eine weitere Steigerung gegenüber den vorangegangenen Jahren (2000 waren es 35; 2001: 39; 2002: 51; 2003: 51; 2004: 59; 2005: 65). Diese Steigerung erklärt sich vor allem durch die verbesserte Diagnostik, insbesondere den vermehrten Einsatz des Legionella-Harnantigen-Tests in Spitälern.

 

Aufschlüsselung der Fälle von Legionärskrankheit auf Bundesländer:

 

W                                   :        25

NÖ                                 :          4

OÖ                                 :          6

S                                    :          6

T                                    :        11

V                                    :          3

K                                    :          3

St                                  :          7

B                                    :          1

Im Ausland wohnhaft      :          3

 

Diese Aufschlüsselung nach Bundesländern bezieht sich auf die Wohnorte der Patient/inn/en und stimmt in vielen Fällen nicht mit dem Ansteckungsort überein, wie z.B. bei reiseassoziierten Fällen von Legionellose.

 

Frage 15:

Auch hier ist wieder darauf hinzuweisen, dass die nachfolgenden Angaben nicht zwischen Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz und gewerblichen Betriebsanlagen differenzieren.

 

Kärnten:

Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

 

Tirol:

Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

 


Burgenland:

Keine.

 

Wien:

Es mussten keine Bäder geschlossen werden. Die Legionellen traten im Warmwasser der Duschen auf; die Gründe für das vermehrte Auftreten lagen im technischen Bereich.

 

Angesichts jüngster Meldungen in den Medien über kürzlich veröffentlichte Prüfberichte des Kontrollamts betreffend Hygiene in den städtischen Bädern Wiens, in denen von mehrfachen Richtwertüberschreitungen bei Legionellen in Duschanlagen berichtet wurde und denen zufolge unter Umständen auch Schließungen von Duschanlagen vorzunehmen gewesen wären, habe ich die Stadt Wien umgehend zur Klärung der Sachlage aufgefordert.

 

Vorarlberg:

Es waren keine Bäderschließungen erforderlich.

 

Steiermark:

Es mussten keine Bäder geschlossen werden.

 

Oberösterreich:

Im Bezirk Linz-Stadt gab es im Jahr 2006 eine vorübergehende Schließung von Betriebsteilen, in Linz-Land war der Kontrollbefund negativ, Desinfektions-maßnahmen wurden durchgeführt.

 

Niederösterreich:

Es mussten keine Bäder geschlossen werden.

 

Salzburg:

Im Jahr 2006 wurde im Land Salzburg kein Bad wegen Legionellen geschlossen.

 

Laut Information der AGES wurden im Jahr 2006 keine Bäder wegen Fällen von Legionärskrankheit geschlossen.

 

Frage 16:

Kärnten:

 

Bezirk

Ursache für das Auftreten von Legionellen

Erkrankungen/
Todesfälle 2006

Klagenfurt-Stadt

---

---

Villach-Stadt

---

---

Feldkirchen

---

---

Hermagor

---

---

Klagenfurt-Land

---

---

Spittal/Drau

---

---

St. Veit an der Glan

Die genaue Ursache konnte nicht festgestellt werden, wahrscheinlichste Ursache war die lange Warmwasserleitung und der eingebaute Verbrühungsschutz. Als Lösung wurde eine Umgehung des Verbrühungsschutzes gebaut, sodass auch bei diesen Duschen die wöchentliche thermische Desinfektion greift.

keine

Villach-Land

Legionellen traten in einer Dusch­anlage auf, wo das Wasser durch Sonneneinstrahlung über ein Schlauchsystem erwärmt wird.

Mittlerweile wurde veranlasst, dass der Erwärmungsschlauch abgebaut wird und in den Duschen nur mehr Kaltwasser verwendet wird, da eine elektrische Wassererwärmungsanlage nicht zur Verfügung steht.

keine

Völkermarkt

---

---

Wolfsberg

---

---

 

Tirol:

Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

 

Burgenland:

Die Biologische Station Illmitz hat im Jahr 2006 in 6 Badeanlagen Legionellen im Beckenwasser nachgewiesen. Gründe für das Auftreten von Legionellen waren ein zu geringer Chlorgehalt im Beckenwasser sowie ungenügende Filterrückspülung und ungenügende Desinfektion der Luftleitungen in Whirlpools.

 

Wien:

Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.

 

Vorarlberg:

Das Auftreten von Legionellen betraf in Vorarlberg jeweils Whirlpools. Bei zwei Whirlpools lag die Ursache in Filterverkeimungen. Bei den beiden anderen Whirlpools wurden die Legionellen durch das Warmwasser eingebracht.

 

Steiermark:

In keinem Fall wurden Legionellen nachgewiesen.

 


Oberösterreich:

Politischer Bezirk Braunau am Inn

Es traten keine Legionellen auf.

 

Politischer Bezirk Schärding

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Gmunden

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Wels-Land

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Freistadt

Verkeimung der Mehrschichtfilter.

 

Politischer Bezirk Eferding

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Steyr- Stadt

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems

---

 

Politischer Bezirk Wels- Stadt

---

 

Politischer Bezirk Rohrbach

Leermeldung.

 

Politischer Bezirk Perg

Keine.

 

Politischer Bezirk Ried im Innkreis

---

 

Politischer Bezirk Linz- Stadt

Der Legionellennachweis erfolgte direkt bei den Entnahmestellen in den Duschausläufern bzw. Wasserhähnen. In einem Fall konnten Legionellen auch im Warmwasserboiler nachgewiesen werden.

 

Politischer Bezirk Grieskirchen

gegenstandslos

 

Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung

Auftreten der Legionellen in der Herren-Dusche des Hallenbades Gallneukirchen (lag lt. AGES im Toleranzbereich).

 

Politischer Bezirk Vöcklabruck

--

 


Politischer Bezirk Steyr-Land

Keine.

 

Politischer Bezirk Linz- Land

Beim ggst. Bad liegt eine ungünstige Leitungssituation vor.

 

Niederösterreich:

 

Politischer Bezirk

 

Amstetten

Unzureichende Temperaturen des Boilers u. wenig benutztes Leitungssystem

Baden

---

Bruck/Leitha

---

Gänserndorf

---

Gmünd

---

Hollabrunn

---

Horn

---

Korneuburg

--

Krems

---

Lilienfeld

---

Melk

---

Mistelbach

Geringgradige Belastung des Warmwassers

Mödling

Duschanlage Wellnessbereich

Neunkirchen

Mangelnde Wartung der Aufbereitungsanlagen

Scheibbs

---

St. Pölten

---

Tulln

---

Waidhofen/Thaya

---

Wien-Umgebung

---

Wiener Neustadt

---

Zwettl

---

Magistrat der Stadt Krems

---

Magistrat der Landeshauptstadt

St. Pölten

Legionellen nachgewiesen im aufbereiteten Wasser und nach Filter d. Whirlpools (nicht im Beckenwasser) -Stoßchlorierungen des Filters u. freies wirksames Chlor angehoben

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

---

Magistrat der Wiener Neustadt

Stillstehende Leitungen

 

Salzburg:

Antwort entfällt, siehe Punkt 15.

 

Laut Informationen der AGES bestand bei vier Erkrankungsfällen im Jahr 2006 ein Zusammenhang mit einem öffentlichen Bad, einer Wellness- oder Hydrotherapie-Einrichtung in Österreich (je ein Fall in Wien, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark). In allen Fällen war vermutlich Warmwasser die Infektionsquelle, wobei Unterwassertherapie, Hydroxeur-Wanne und Duschen als mögliche Expositionen genannt wurden.

 

Frage 17:

Auch hier ist wieder darauf hinzuweisen, dass die nachfolgenden Angaben nicht zwischen Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz und gewerblichen Betriebsanlagen differenzieren.

 

Kärnten:

Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

 

Tirol:

Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

 

Burgenland:

Todesfälle sind nicht bekannt. Es ist ein Erkrankungsfall an Legionellose aus dem Burgenland ohne Zusammenhang mit einer Badeanlage bekannt.

 

Wien:

In Wien wurde kein Fall von Legionellenpneumonie im Zusammenhang mit einer Bädereinrichtung bekannt.

 

Vorarlberg:

Keine.

 

Steiermark:

Es gab im Jahr 2006 keine Erkrankungen oder Todesfälle durch Legionellen.

 

Oberösterreich:

Es gabe keine Erkrankungen oder Todesfälle im Zusammenhang mit Legionellen.

 

Niederösterreich:

Im Jahr 2006 gab es keine Erkrankungen oder Todesfälle im Zusammenhang mit Legionellen.

 

Salzburg:

Auf die Ausführungen zu Frage 15 wird verwiesen.

 

Laut Informationen der AGES waren alle 69 Fälle von Legionellosen im Jahr 2006 Erkrankungen mit Lungenentzündungen und sind als Fälle von Legionärskrankheit zu bezeichnen; davon verstarben 9 Patient/inn/en.

Von den vier Erkrankungsfällen, die im Zusammenhang mit Bädern standen, verstarben drei Patient/inn/en.

 

Fragen 18 und 20:

Ich verweise auf meine einleitenden Bemerkungen hinsichtlich gewerblicher Betriebsanlagen.

 

Frage 19:

Abgesehen vom möglichen Auftreten von Legionellen in Duschanlagen ist die Wartung einer Badewasseraufbereitungsanlage von zentraler Bedeutung. Werden Anlagen nicht vorschriftsgemäß gewartet (z.B. Filterspülungen nicht entsprechend durchgeführt), ist der Warmwasserbereich (erhöhte Chlorzehrung) besonders anfällig für vermehrtes Keimwachstum.

 

Die Legionella-Infektionen, die im letzten Jahr mit Bädern im Zusammenhang standen, hatten alle mit Problemen von Trinkwassererwärmungsanlagen zu tun, wobei die Patient/inn/en dem Warmwasser über Duschanlagen oder Therapiebädern, die mit frischem Warmwasser gefüllt werden, exponiert waren.

 

Ein Problem sind Whirlpools und Whirlwannen, welche immer wieder durch Pseudomonaden verkeimt sind.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwotung gescannt) zur Verfügung