1537/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

GZ: BMWF-10.000/0179-C/FV/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 26. November 2007
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bestätigt den Erhalt der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1523/J-NR/2007 betreffend Reisesucht der Retroregierung, die die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen am 27. September 2007 an mich richteten. Weder bin ich süchtig noch retro, aber gerne antworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 7:
Für den Zeitraum bis 7. März 2007 verweise ich auf meine Angaben in der Beantwortung 459/AB XXIII. GP. Die weiteren Auslandsdienstreisen bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung sind der angeschlossenen Tabelle zu entnehmen (Beilage). Die Reisen dienten einerseits in erster Linie der Wahrnehmung der Präsenz Österreichs auf Ministerebene bei EU-Gremien und andererseits der Verbesserung der österreichischen Position in der internationalen Forschungs-landschaft sowie der Erörterung von Fragen des universitären Bereiches.
Zu Frage 8:
In den unten angeführten Beträgen sind auch die Kosten für jene drei Auslandsdienstreisen (einmal Berlin, zweimal Brüssel) enthalten, die in der Beantwortung 459/AB angeführt, bei denen jedoch damals mangels Abrechnung noch keine Kostenangaben möglich waren.
a. € 55.139,40
b. € 17.600,10
c. € 20.674,28
d. € 12.785,02
e. entfällt
f. € 4.080,--
g. entfällt
Zu Frage 9:
Zur Systematik
der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004
auf Verfügung des Generalsekretärs
des Rates/hohen Vertreters für die gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedsstaat für die zu
erwartenden Reisekosten
zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen
seiner Vorbereitungsgremien oder anderer
Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein
pauschaler Betrag überwiesen
wird. Für den gesamten Bund werden die
Transportkostenrefundierungen zwischen dem
Rat und dem Bundesministerium
für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalver-
gütung in das allgemeine Budget
einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts
erfolgt. Darüber hinaus leistet
die Europäische Kommission einen vom Dienstreisenden
anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort.
Zu Fragen 10 bis 12:
Nein.
Zu Fragen 13 bis 16:
Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1528/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.
Beilage
