1537/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                            GZ: BMWF-10.000/0179-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 26. November 2007

 

 

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bestätigt den Erhalt der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1523/J-NR/2007 betreffend Reisesucht der Retroregierung, die die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen am 27. September 2007 an mich richteten. Weder bin ich süchtig noch retro, aber gerne antworte ich wie folgt:

 

 

Zu Fragen 1 bis 7:

Für den Zeitraum bis 7. März 2007 verweise ich auf meine Angaben in der Beantwortung  459/AB XXIII. GP. Die weiteren Auslandsdienstreisen bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung  sind der angeschlossenen Tabelle zu entnehmen (Beilage). Die Reisen dienten einerseits in erster Linie der Wahrnehmung der Präsenz Österreichs auf Ministerebene bei EU-Gremien und andererseits der Verbesserung der österreichischen Position in der internationalen Forschungs-landschaft sowie der Erörterung von Fragen des universitären Bereiches.

 

Zu Frage 8:

In den unten angeführten Beträgen sind auch die Kosten für jene drei Auslandsdienstreisen (einmal Berlin, zweimal Brüssel) enthalten, die in der Beantwortung 459/AB angeführt, bei denen jedoch damals mangels Abrechnung noch keine Kostenangaben möglich waren.

 


a.  € 55.139,40

b.  € 17.600,10

c.  € 20.674,28

d.  € 12.785,02

e.  entfällt

f.   €   4.080,--

g.  entfällt

 

Zu Frage 9:

Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004
auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/hohen Vertreters für die gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedsstaat für die zu erwartenden Reisekosten
zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer
Sit
zungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen
wird. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem
Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalver-
tung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts
erfolgt. Darüber hinaus leistet die Europäische Kommission einen vom Dienstreisenden
anzusprechenden Reisekostenersatz an das jeweilige Ressort.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Nein.

 

Zu Fragen 13 bis 16:

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1528/J-NR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen.

 

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.

 

 

Beilage