1539/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       November 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0096-I/4/2007

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1467/J vom 27. September 2007 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Mietvertrags­gebühren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die vergebührten Mietverträge werden nicht einzeln im EDV-System des Bundesministeriums für Finanzen verbucht bzw. aufgezeichnet. Die Verbuchung der entsprechenden Gebühren erfolgt nur dann auf ein speziell gekennzeichnetes Gebühren-Unterkonto, wenn es sich um Verträge zwischen Privaten handelt. Der Großteil der Bestandsverträge wird aber von Hausverwaltungen abgeschlossen. In diesen Fällen werden alle von der Hausverwaltung abzuführenden Gebühren auf deren Steuerkonto unter der allgemeinen Gebührenkenn­zeichnung verbucht. Daher sind die Bestandsvertragsgebühren nicht gesondert EDV-mäßig auswertbar.

 

Das Bundesministerium für Finanzen schätzt die Einnahmen aus diesen Gebühren auf
ca. 50 Mio. € pro Jahr.

Zu 3.:

Die Frage der Mietvertragsgebühren kann frühestens im Rahmen der Steuerreform 2010 behandelt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen