1539/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0096-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1467/J vom 27. September 2007 der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Mietvertragsgebühren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die vergebührten Mietverträge werden nicht einzeln im EDV-System des Bundesministeriums für Finanzen verbucht bzw. aufgezeichnet. Die Verbuchung der entsprechenden Gebühren erfolgt nur dann auf ein speziell gekennzeichnetes Gebühren-Unterkonto, wenn es sich um Verträge zwischen Privaten handelt. Der Großteil der Bestandsverträge wird aber von Hausverwaltungen abgeschlossen. In diesen Fällen werden alle von der Hausverwaltung abzuführenden Gebühren auf deren Steuerkonto unter der allgemeinen Gebührenkennzeichnung verbucht. Daher sind die Bestandsvertragsgebühren nicht gesondert EDV-mäßig auswertbar.
Das Bundesministerium für
Finanzen schätzt die Einnahmen aus diesen Gebühren auf
ca. 50 Mio. € pro Jahr.
Zu 3.:
Die Frage der Mietvertragsgebühren kann frühestens im Rahmen der Steuerreform 2010 behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen