1541/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am     November 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0092-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1505/J vom 27. September 2007 der Abgeordneten Maga. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend integrative Berufsausbildung beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3. und 5. bis 7.:

Wie aus dem Umstand, dass in meinem Ressort das gesetzlich geforderte Ausmaß zur Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht regelmäßig um mehrere hundert Personen weit überschritten wird, zu erkennen ist, wird der Beschäftigung behinderter Menschen im Bundesministerium für Finanzen ein hoher Stellenwert eingeräumt. So hat mein Amtsvorgänger in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4270/J vom 17. Mai 2006 zuletzt ausgeführt, dass die Pflichtzahl um 708 überschritten wurde.

 

Ich halte das für einen wichtigen Beitrag zur Zielsetzung auch dieser Bundesregierung, behinderungsbedingte Benachteiligungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden und zu beseitigen. Eine Gesellschaft, die Behinderung aus ihrem Bewusstsein verdrängt, verliert ihren humanen Charakter. Menschen mit Behinderung müssen so gefördert werden, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen können, sie müssen als gleichberechtigte Partner in unserer Gesellschaft integriert sein. Der soziale Rechtsstaat hat die selbstverständliche Aufgabe, die dafür notwendigen Maßnahmen zu fördern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen, so wie es mit dem Behindertengleichstellungsgesetz in großem Umfang erstmals geschehen ist.

Die Forcierung der Integrativen Berufsausbildung im Bund ist dabei ein weiterer Bestandteil der Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzungen. Das darauf aufsetzende Projekt „Integrative Berufsausbildung/Teilqualifizierung“ befindet sich in meinem Ressort allerdings erst im Anlaufstadium beziehungsweise hat es bislang keine dem gegenständlichen Personenkreis zuzuordnenden Bewerberinnen und Bewerber gegeben. Mit Stichtag 1. Oktober 2007 sind daher in meinem Ressort keine Jugendlichen im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung beziehungsweise im Rahmen der Teilqualifizierung beschäftigt.

 

Selbstverständlich wird das Bundesministerium für Finanzen allerdings auch hinkünftig ganz allgemein zur weiteren Integration von Menschen mit Behinderung oder sonstigen Benachteiligungen in den Arbeitsmarkt beitragen und im Besonderen auch gegenständliches Projekt unterstützen.

 

Zu 4.:

Die grundsätzlichen Ausführungen zur Abwicklung der mit Ministerratsbeschluss vom 29. August 2007 beschlossenen Forcierung der Integrativen Berufsausbildung im Bund ersuche ich der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1492/J vom 27. September 2007 durch den Herrn Bundeskanzler zu entnehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen