1542/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am . November 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0094-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1466/J vom 27. September 2007 der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Ausgaben- bzw. Belastungsvorschläge von SPÖ-Spitzenpolitikern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Eingangs ersuche ich um Verständnis, dass eine Schätzung der Gesamtkosten der in der vorliegenden Anfrage angeführten Vorschläge für das Bundesbudget nur teilweise möglich ist, weil die Kosten im Einzelnen jeweils von der Ausgestaltung der angesprochenen Maßnahme abhängen, deren Konkretisierung allerdings in den angesprochenen Veröffentlichungsquellen überwiegend fehlt.
Die Experten meines Ressorts haben sich dennoch bemüht, die angesprochenen Forderungen - soweit möglich - einer Berechnung zuzuführen. In mehreren Punkten konnten jedoch aufgrund mangelnder Präzisierung der Forderungen seriöse Berechnungen nicht oder nur unter Zugrundelegung ergänzender Annahmen durchgeführt werden.
Weiters möchte ich vorweg ausdrücklich festhalten, dass Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben vom Regierungsprogramm abgedeckt sein müssten und darüber hinausgehende Projekte mit budgetären Auswirkungen einem Finanzierungsvorbehalt unterliegen; dies würde bedeuten, dass derartige Projekte entweder bereits in einem beschlossenen Budget enthalten sind oder für sie zumindest bereits eine konkrete (Gegen)Finanzierung (wie beispielsweise durch Ausgabeneinsparungen) feststeht.
Im Einzelnen nehme ich zu den angesprochenen Forderungen nunmehr wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Der von Herrn Bundesminister Dr. Erwin Buchinger in Begutachtung versandte Entwurf eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2007 (SVÄG 2007) würde das Bundesbudget nach Schätzungen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz, welche von den Experten meines Hauses plausibilisiert wurden, bis zum Jahr 2010 mit insgesamt 95,6 Mio. € und bis zum Jahr 2015 mit insgesamt rund 1.575,6 Mio. € zusätzlich belasten.
Zu den von Herrn Bundesminister Dr. Erwin Buchinger laut der Tageszeitung „Die Presse“ vom 9. Juni 2007, „Sozialminister Buchinger will Weg in die Invaliditätspension erleichtern“ angesprochenen Vorschlägen betreffend „Mehr Schwerarbeiter“ („Ziel sei, dass fünf Prozent aller Pensionisten als Schwerarbeiter gelten können. Erreichen könnte man das durch eine Erweiterung der Kriterien.“) ergibt sich nachfolgende Kostenschätzung: Unter der Annahme, dass sich der Neuzugang in die Schwerarbeitspension auf 5% erhöht (4000 Personen) sowie unter der Annahme, dass der Pensionsantritt 2 bis 3 Jahre früher erfolgt, würden sich Kosten von rund 200 Mio. € p.a. ergeben.
Betreffend den - in derselben Veröffentlichungsquelle - von Herrn Bundesminister Dr. Erwin Buchinger angesprochenen Vorschlägen hinsichtlich eines erleichterten Zugangs zur Invaliditätspension wird festgehalten, dass hier keine Präzisierung dahingehend vorliegt, wie und in welchem Ausmaß der Zugang zur Invaliditätspension ausgeweitet werden soll. Insofern kann daher keine seriöse Aussage dazu getroffen werden, in welchem prozentuellen Ausmaß sich der Neuzugang zur Invaliditätspension erhöhen würde. Das Bundesministerium für Finanzen geht davon aus, dass sich selbst unter der – sehr vorsichtigen Annahme – eines nur um ein Prozent höheren Neuzugangs in die Invaliditätspension und einer angenommenen Bezugsdauer von 5 Jahren die Kosten um rund 18 Mio. € p.a. erhöhen würden.
Zum „Papamonat“ bleibt Herr Bundesminister Dr. Erwin Buchinger im „ORF-Morgenjournal vom 3. August 2007“ in seinen diesbezüglichen Aussagen sehr unkonkret und lässt viele Fragen der Ausgestaltung offen. Anhand der vorliegenden Angaben (bis zu 40% Inanspruchnahme bei bis zu 800 € Geldleistung, finanziert von der öffentlichen Hand für ein bis zwei Monate) lässt sich folgendes Maximalszenario errechnen: Bei geschätzten 75.000 Geburten (Mehrlingsgeburten berücksichtigt) würde diese zusätzliche Leistung einen finanziellen Mehraufwand von rund 24 Mio. € pro Monat bedeuten. Diese Berechnung erfolgte unter der Annahme, dass der „Papamonat“ zusätzlich zu den bisherigen Leistungen eingeführt würde und keinen Einfluss auf den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes hätte. Vorschläge zur Finanzierung des „Papamonats“ (Transfer oder in Versicherungsform) wurden von Herrn Bundesminister Dr. Erwin Buchinger nicht näher erläutert. Ferner wäre die Finanzierung der Versicherungszahlungen für die Pensions- und Krankenversicherung während der Bezugsdauer des „Papamonats“ zu klären.
Was die Finanzierung der Pflege sowie der Mindestsicherung betrifft, verweise ich auf das von mir am 10. Oktober 2007 mit den Finanzausgleichspartnern abgeschlossene „Paktum neuer Finanzausgleich“, wonach auf Basis der noch abzuschließenden – und in Bezug auf die Finanzierung der Mindestsicherung zusätzlich noch konkret auszuformulierenden - Art. 15a B-VG Vereinbarung die Finanzausgleichspartner übereinkommen, dass die Finanzierungsbeteiligung der Länder an den Ausgaben für Pflege 40% beträgt und der Gesamtbetrag mit 40 Mio. € gedeckelt wird (für Länder und Gemeinden daher 16 Mio. €). Zur Finanzierung der Mindestsicherung sieht dieses Paktum vor, dass die jeweilige Gebietskörperschaft die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Finanzierungsanteile trägt, wobei die Nettozusatzkosten für Länder und Gemeinden mit zusammen 50 Mio. € gedeckelt werden.
Der von Herrn Bundesminister Dr. Erwin Buchinger in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 28. Februar 2007 angesprochene Aufbau eines Pflegefonds mit einer Dotierung von mehr als 100 Mio. € pro Jahr würde sich mit Kosten von mehr als 100 Mio. € im Budget niederschlagen. Zu den in diesem Zusammenhang, in selbiger Veröffentlichungsquelle, angestellten Überlegungen einer diesbezüglichen Verwendung bzw. Widmung der Erbschaftssteuer darf darauf hingewiesen werden, dass die Erbschaftssteuer aufgrund einer Entscheidung der Höchstgerichte mit 1. August 2008 auslaufen wird.
Bezüglich einer geforderten Lohnerhöhung um 4% bzw. der Fragestellung nach den Kosten eines derartigen Gehaltsabschlusses für die öffentlich Bediensteten, führe ich folgendes aus:
Eine Gehaltserhöhung um 4% würde für den Bundesbereich samt Landeslehrern nachhaltige Mehrausgaben in Höhe von 406 Mio. € verursachen. Nicht davon umfasst sind die Nachfolgegesellschaften der PTV und der Bereich der übrigen Gebietskörperschaften, die autonome Abschlüsse tätigen.
Zu den in der Tageszeitung „Österreich“ vom 16. August 2007, „Sonderzahlung gegen Teuerung“ von Herrn Bundesminister Dr. Erwin Buchinger im Pensionsbereich dargelegten Vorschlägen, darf ich darauf hinweisen, dass die diesbezüglichen Kosten letztlich von der konkreten Ausgestaltung des Modells abhängig wären. Würde man allerdings den rund 238.000 Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbeziehern eine einmalige Sonderabgeltung von z.B. 1000 € gewähren, so würden sich die Kosten auf einmalig 238 Mio. € belaufen.
Ich darf an dieser Stelle jedoch betonen, dass mit der erst kürzlich erzielten politischen Einigung über die Aufwertung der Pensionen im Jahr 2008 seitens der Bundesregierung ein solides und sozial gerechtes Ergebnis erzielt und damit die richtige Balance im Spannungsfeld der Generationengerechtigkeit gefunden werden konnte.
Hinsichtlich der in der vorliegenden Anfrage weiters angesprochenen Forderung einer Anhebung der Negativsteuer auf monatlich 250 € wäre zu bedenken, dass diese Maßnahme zu einem Steuerausfall in der Höhe von voraussichtlich etwa 3,5 Mrd. € pro Jahr führen würde. Eine isolierte Einführung einer derart hohen Negativsteuer würde zu einem extrem hohen Sprung im Nettoeinkommen in der Nähe der Besteuerungsgrenze führen. Ein um einige € höheres Einkommen würde zu einem Wegfall der Negativsteuer und daher zu einer Verminderung des monatlichen Nettoeinkommens von bis zu 250 € pro Monat führen. Um dies zu vermeiden, müsste der Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag auf eine ähnliche Höhe wie der Negativsteuerbetrag angehoben werden. Diese Erhöhung käme dann allen Arbeitnehmern zugute, wodurch der Steuerausfall auf über 10 Mrd. € ansteigen würde. Eine derart starke Begünstigung ausschließlich der Arbeitnehmer wäre verfassungsrechtlich bedenklich und müsste daher auch zu entsprechenden Begünstigungen bei Pensionisten und Selbständigen führen. Auch bei diesen Gruppen wäre eine Erhöhung bzw. Einführung eines Absetzbetrages erforderlich, um einen Anspruch auf Negativsteuer zu ermöglichen und einen Nettoeinkommenssprung zu vermeiden. Dies würde einen zusätzlichen Lohn- und Einkommensteuerausfall von etwa 7 Mrd. € bedeuten.
Ferner würde eine Senkung des Eingangssteuersatzes Steuerausfälle mit sich bringen und folglich das Budget durch Mindereinnahmen erheblich belasten. Für eine genaue Berechnung dieser budgetären Kosten wären konkrete Angaben über die von Herrn Bundesminister Dr. Erwin Buchinger geforderte Höhe der Senkung des Eingangssteuersatzes erforderlich. Diesbezügliche Angaben können der angeführten Quelle jedoch nicht entnommen werden.
Zum Thema „Wiedereinführung einer Vermögenssteuer“ wurde in der Regierung festgelegt, keine neuen Steuern einzuführen. Davon abgesehen wurde die Vermögenssteuer Anfang der 90er Jahre aufgrund nachteiliger Wirkung für den Standort Österreich abgeschafft. Auch gibt es eine echte Vermögenssteuer nur mehr in sehr wenigen Ländern. Zudem erfolgt in den noch verbleibenden (z.B. Schweden) eine sukzessive Abschaffung. Eine solche Maßnahme würde aufgrund der negativen Auswirkungen auf den Kapitalmarkt dem heimischen Wirtschaftsstandort nachhaltig schaden.
Im weiteren darf ich darauf hinweisen, dass Österreich mit der Körperschaftssteuersenkung von 34% auf 25% mit 1. Jänner 2005 einen erfolgreichen Weg beschritten hat, der zu einem Mehraufkommen führte: das Körperschaftssteueraufkommen hat sich von 4,418 Mrd. € im Jahr 2005 auf 4,833 Mrd. € im Jahr 2006 erhöht. Demnach konnte das Aufkommen aufgrund der dadurch bewirkten massiven Verstärkung der Wirtschaftsdynamik trotz Senkung des Steuersatzes verbessert werden. Eine zusätzliche Besteuerung von Gewinnen würde diese Dynamik wieder schwächen und negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich entfalten.
Zu der angesprochenen Forderung der Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer merke ich an, dass sich die Regierung darauf geeinigt hat, diese Steuern auslaufen zu lassen. Damit soll eine Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher sowie der Klein- und Mittelbetriebe erreicht werden. Die ererbten oder geschenkten Güter stammen aus Mitteln, die bereits einmal besteuert wurden. Diese doppelte Belastung soll durch ein Auslaufen dieser Steuern aufgehoben werden.
Zum Thema „exorbitante Verteuerung der LKW-Maut“ weise ich darauf hin, dass die Zuständigkeit in Mautangelegenheiten beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie liegt.
Zu 2.:
Selbstverständlich gefährden alle, nicht im Regierungsprogramm verankerten Ausgabenvorhaben die Budgetziele. Auch das Ziel eines über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushaltes wird dadurch gefährdet. Wie bereits einleitend ausgeführt, möchte ich ausdrücklich betonen, dass Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben vom Regierungsprogramm abgedeckt sein müssten und darüber hinausgehende Projekte mit budgetären Auswirkungen einem Finanzierungsvorbehalt unterliegen. Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Konsolidierung des Bundeshaushaltes vor allem durch eine nachhaltige Dämpfung der Ausgabendynamik zu erreichen. Unerwartete Mehreinnahmen sollen primär für eine raschere Defizit- und Schuldenrückführung eingesetzt werden. Denn übermäßige Defizite belasten den Wirtschaftsstandort Österreich, gefährden den Wettbewerb und haben negative Auswirkungen auf den Beschäftigungsstandort.
Ziel der Bundesregierung gemäß dem Regierungsprogramm ist das Erreichen eines über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushaltes. Bis spätestens 2010 soll ein Budgetausgleich bzw. leichter Budgetüberschuss erzielt werden.
Die Budgetkonsolidierung ist eine wichtige Basis für eine nachhaltige Verbesserung des Wirtschaftswachstums. Sie dient unter anderem der Vertrauensbildung, schafft Arbeitsplätze, stabilisiert die Erwartungen der Märkte, setzt Mittel für Zukunftsausgaben und die soziale Absicherung frei. Sie ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Sicherung der Sozialsysteme und für die notwendigen Investitionen in Zukunftsbereiche. Weiters ist gemäß den Regierungsvorhaben eine Steuerreform 2010 mit einer spürbaren Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der Wirtschaft vorgesehen.
Zu 3.:
Wie bereits einleitend ausgeführt, unterliegen - mit Ausnahme der im Regierungsprogramm vereinbarten zusätzlichen Ausgaben - sämtliche darüber hinausgehenden budgetrelevanten Projekte und Vorhaben der Bundesregierung einem Finanzierungsvorbehalt. Ferner ist es meine Aufgabe als Finanzminister, die vereinbarten Eckwerte für die Budgetsalden bis zum Jahr 2010 sicherzustellen. Aufgrund des Regierungsprogramms ist für jede neue Defizit erhöhende Maßnahme ein Vorschlag für eine Gegenfinanzierung zu erstatten. Solche Vorschläge sind aus den angeführten Veröffentlichungsquellen nicht erkennbar bzw. wäre mit ihnen – ganz unabhängig von deren negativen wirtschaftlichen Auswirkungen - keine ausreichende Gegenfinanzierung zu erreichen. Bei Einhaltung der festgelegten Budgetziele beinhalten diese Vorschläge zusätzliche Belastungen, die die Budgetkonsolidierung und den notwendigen Spielraum für eine Steuerreform einschränken, welche eine spürbare Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der Wirtschaft bringen soll.
Da, wie bereits mehrmals erwähnt, die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen von der detaillierten Ausgestaltung jeder einzelnen Maßnahme abhängen, diese Fakten mir aber nicht bekannt sind bzw. den angeführten Quellen auch nicht zu entnehmen sind, ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich die zusätzliche Belastung des österreichischen Steuerzahlers nicht konkret beziffern kann. Gesichert ist aber, dass alle diese Maßnahmen erhebliche Belastungen für den österreichischen Steuerzahler bringen würden.
Ich darf jedenfalls an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass ich für die Bereiche Pflege und Mindestsicherung mit den Ländern und Gemeinden zu einer tragfähigen und kostengünstigen Regelung gefunden habe. Besonders hervorzuheben ist ferner – wie auch bereits zur Beantwortung der Frage 1. ausgeführt - die erzielte Einigung über die Aufwertung der Pensionen im Jahr 2008, basierend auf der soliden Wachstumspolitik der letzten Jahre sowie der rechtzeitig eingeleiteten Pensionssicherungsreform.
Zu 4.:
Österreich hat sich in den Jahren seit dem EU-Beitritt wirtschaftlich hervorragend behauptet und konnte sich gegen ein hartes internationales Umfeld als Wirtschaftsstandort verteidigen. Es ist klar, dass Arbeitszeitverkürzung oder früher Pensionsantritt bei akutem Facharbeitermangel zu schwerwiegenden Produktionskürzungen und dauerhafter Verlagerung von Produktionsstätten führen wird. Die vom Vorsitzenden der Gewerkschaft der Privatangestellten Abg.z.NR Wolfgang Katzian im Printmedium „Format“ vom 24. August 2007, „Gleich zwölf Wochen Urlaub?“, angeführten Zahlen kämen einer Verminderung der in Österreich geleisteten Arbeitsstunden um etwa 15% bis 20% gleich. In dieser Höhe müsste entweder der Zuzug durch gleich qualifizierte Ausländer hergestellt werden, oder der Wohlstand und das Bruttoinlandsprodukt würde entsprechend sinken. Klar ist, dass dann die Pensionen nicht mehr finanziert werden könnten, weil auch eine Anhebung der Abgabenquote von derzeit 41,5% des Bruttoinlandsprodukts auf über 60% gravierende Wirkungen auf den Standort Österreich hätte. Die angesprochene Forderung nach einer Anhebung der Negativsteuer auf monatlich 250 € würde das österreichische Budgetdefizit weit über die Maastricht-Marke von 3% des BIP, das wären heuer 8,2 Mrd. €, anheben und müsste Österreich Strafzahlungen von bis zu 0,5% des BIP, das sind etwa 1,35 Mrd. €, an die EU leisten. Es müsste daher eine Gegenfinanzierung gesucht werden, deren Volumen sämtliche bisherige Steuerreformen bei weitem übertreffen würde. Derart gravierende Änderungen hätten zwingend Veränderungen in der Struktur der österreichischen Wirtschaft zur Folge, mit erheblichen Verlusten an Arbeitsplätzen, investiertem Kapital, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
Zu 5.:
Zusammenfassend darf ich festhalten, dass die Mehrzahl der in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Forderungen wie z.B. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2007 (SVÄG 2007) einschließlich Verlängerung der „Hacklerregelung“ auf Dauer, Pflegefonds in der erwähnten Ausgestaltung, "Papamonat", Arbeitszeitverkürzung in der erwähnten Ausgestaltung oder 4%ige Gehalts- und Lohnrunde nicht Bestandteil des Regierungsübereinkommens sind.
Bezüglich der angesprochenen steuerlichen Forderungen wird darauf hingewiesen, dass die im Regierungsprogramm erwähnte Steuerreform keine detaillierten Angaben enthält. Der Zeitplan zur Steuerreform ist zwischen der Regierungsspitze akkordiert und es werden im Rahmen der Vorbereitung dieser Steuerreform sowohl die Maßnahmen zur Erreichung des Nulldefizits als auch die Evaluierung der einzelnen Steuerreformmaßnahmen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen