1544/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am      November 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0091-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1526/J vom 27. September 2007 der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reisesucht der Retroregierung“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Bevor ich auf die einzelnen Fragestellungen der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage eingehe, ist zu den Ausführungen in der Einleitung derselben klarzustellen, dass Österreich erfreulicherweise das viertreichste Land der Europäischen Union ist. Der Standort Österreich ist dabei ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie wirtschaftliche Stärke, Wohlstand und ein wirksames Sozialsystem unter den Bedingungen des globalen Wettbewerbs realisiert werden können, nämlich mit dem Zusammenwirkten von exzellenten Unternehmen, hochqualifizierten Arbeitskräften und optimalen Rahmenbedingungen. Dank dieser Faktoren ist es nicht nur gelungen, dass die Exportquote – die Exportwirtschaft ist Wachstumstreiber Nummer eins und jeder zweite Arbeitsplatz wird durch die Exportwirtschaft gesichert – von 37,9% im Jahr 1996 auf knapp 60% im Vorjahr gestiegen ist. Im in der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage angesprochenen Zeitraum zwischen 1991 und 2006 ist auch die reale Wirtschaftsleistung um knapp 38 % gestiegen und die Beschäftigung um knapp 9,6 %. Die Nettolöhne pro Beschäftigter beziehungsweise Beschäftigtem sind laut WIFO um 32 % gestiegen. Eine Fortsetzung dieser postiven Entwicklung Österreichs erfordert nicht nur von der österreichischen Wirtschaft, sondern auch von der Politik, internationale Kontakte zu knüpfen und zu erhalten. Daher werde ich die zu diesem Zweck erforderlichen Auslandsreisen auch hinkünftig im erforderlichen Umfang wahrnehmen.

 

Zu 1. und 3. bis 7.:

Dienstreisen sind ein notwendiger Bestandteil meiner Tätigkeit im In- und Ausland. Unter strikter Anwendung der Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit begleiten mich dabei zu jeder für die Vertretung der Interessen Österreichs innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches als Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen erforderlichen Dienstreise nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für meine Unterstützung bei der Erreichung der jeweiligen Zielsetzung zweckdienlich erscheinen und daher nach den der Reise zugrunde liegenden Themenbereichen ausgewählt werden.

 

Hinsichtlich des von der gegenständlichen Fragestellung erfassten Zeitraumes bis einschließlich 7. März 2007 verweise ich auf die ausführliche Beantwortung der diesbezüglich bereits gestellten schriftlichen parlamentarischen Anfragen, nämlich Nr. 404/J vom 28. Februar 2007 und Nr. 481/J vom 7. März 2007. Daran anschließend bis zum Datum des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage, also bis einschließlich 27. September 2007, wurden von mir nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt, wobei in der Darstellung auch die bereits in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 605/J vom 30. März 2007 angeführten Reisen nochmals enthalten sind:


 

Datum

Anlass und Zielort

Begleitung aus meinem Kabinett

Begleitung aus meinem Ressort

8./9. 3. 2007

Europäischer Rat in Brüssel

2 Personen

1 Person

26./27. 3. 2007

Ecofin-Rat in Brüssel

2 Personen

2 Personen

13.-16. 4. 2007

IMF/WB Tagung in Washington

2 Personen

2 Personen

7.–8. 5. 2007

Ecofin-Rat in Brüssel

2 Personen

3 Personen

10. 5. 2007

Treffen mit Schweizer FM

Hans-Rudolf Merz

2 Personen

2 Personen

25. 5. 2007

Treffen mit Finanzminister Bajuk in Laibach

2 Personen

1 Person

4.–5. 6. 2007

Ecofin-Rat in Luxemburg

2 Personen

3 Personen

9.–10. 7. 2007

Ecofin-Rat in Brüssel

2 Personen

2 Personen

13.–15.9. 2007

Informeller Ecofin-Rat

in Porto

2 Personen

1 Person

 

Auf einer Reise wurde ich vom Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Herrn Dr. Klaus Liebscher, begleitet, wobei dessen Kosten nicht vom Bundesministerium für Finanzen getragen wurden, und einmal von einem Fotografen.

 

Zu 2.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist für den einmal im Monat stattfindenden Ecofin-Rat zuständig. Im Ecofin-Rat werden unter anderem Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion, der Wirtschafts- und Budgetpolitik, der Steuerkoordination und die Finanzbeziehungen zu Drittstaaten, erörtert. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Fachministerräten sowie an den Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs ist verbindlicher Bestandteil des Entscheidungsfindungsprozesses der Europäischen Union. Die Wahrnehmung der Rechte Österreichs und der Einsatz für die österreichischen Interessen ist dabei wohl auch im Sinne der Anfragesteller. Darüber hinaus verweise ich auf den in der zur Beantwortung der Fragen 1. und 3. bis 7. aufgenommenen Tabelle jeweils angeführten Reisezweck.

 

Zu 8. und 9.:

Die aus den zu den Fragen 1. und 3. bis 7. angeführten Dienstreisen außerhalb Österreichs erwachsenen Gesamtkosten betragen € 126.381,86. Davon entfallen auf mich € 26.683,36, auf mein Kabinett € 51.512,34, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts, welche mich begleitet haben € 42.021,50 und auf die hinzugezogenen sonstigen Personen € 6.164,66. Da mich weder Bedienstete anderer Ressorts, noch Familienmitglieder auf den Dienstreisen begleitet haben, sind dafür auch keine Kosten erwachsen.

 

Ich weise darauf hin, dass hier zum Teil nur die bereits verrechneten Flugkosten angeführt sind. Sonstige Kosten wie Hotelrechnungen müssen zu einigen Dienstreisen beziehungsweise daran teilgenommen habenden Personen von der Reiserechnungsstelle im Bundesministerium für Finanzen erst verbucht werden. So wurden etwa hinsichtlich jener Auslandsaufenthalte, zu welchen ich auf die ausführliche Beantwortung von diesbezüglich bereits gestellten schriftlichen parlamentarischen Anfragen verwiesen habe, € 501,-- an zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgerechneten Kosten nachverrechnet. Der Vollständigkeit halber teile ich mit, dass ich auf die Erstattung einer Tagesgebühr bei Auslandsdienstreisen verzichte.

 

Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004 auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen wird. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und meinem Ressort abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts, so auch nicht auf meines hinsichtlich meiner Dienstreisen, erfolgt.

 

Zu 10. bis 12.:

Ich habe mich in meiner Funktion als Bundesminister für Finanzen nicht auf Einladung und Kosten von Privatpersonen oder Firmen im Ausland aufgehalten.

 

Zu 13. bis 16.:

In den Fällen meiner zeitweiligen Verhinderung in Folge eines Aufenthaltes in einem Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union habe ich entsprechend Artikel 73 B-VG für eine ausreichende Vertretung vorgesorgt und einen entsprechenden Vertretungsauftrag erteilt. Eine solche Beauftragung mit der Vertretung wurde jeweils zeitgerecht dem Herrn Bundespräsidenten und dem Herrn Bundeskanzler zur Kenntnis gebracht. Der Ministerratsdienst im Bundeskanzleramt hat in weiterer Folge entsprechend einer diesbezüglichen Vereinbarung mit allen Bundesministerien jeweils die Frau Präsidentin des Nationalrates sowie den jeweiligen Präsidenten des Bundesrates schriftlich in Kenntnis gesetzt. Hinsichtlich der detaillierten diesbezüglichen Angaben verweise ich zum einen auf die jeweilige Mitteilung durch die Frau Präsidentin des Nationalrates, zum anderen ersuche ich, diese auch der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1528/J vom 27. September 2007 durch den Herrn Bundeskanzler zu entnehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen