1545/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0115-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1911/J vom 8. November 2007 der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reisesucht der Staatssekretäre der Retroregierung“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3. bis 5.:
Dienstreisen sind ein notwendiger Bestandteil der Tätigkeit des mir beigegebenen Staatssekretärs im In- und Ausland. Unter strikter Anwendung der Kriterien von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit begleiten ihn dabei zu jeder für die Vertretung der Interessen Österreichs innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches erforderlichen Dienstreise nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für seine Unterstützung bei der Erreichung der jeweiligen Zielsetzung zweckdienlich erscheinen und daher nach den der Reise zugrunde liegenden Themenbereichen ausgewählt werden.
Hinsichtlich des von der gegenständlichen Fragestellung erfassten Zeitraumes bis einschließlich 7. März 2007 verweise ich auf die ausführliche Beantwortung der diesbezüglich bereits gestellten schriftlichen parlamentarischen Anfragen, nämlich Nr. 404/J vom 28. Februar 2007 und Nr. 481/J vom 7. März 2007. Daran anschließend bis zum Datum des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage, also bis einschließlich 8. November 2007, wurden von dem mir beigegebenen Staatssekretär, Herrn Dr. Christoph Matznetter, nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt:
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Datum |
Anlass und Zielort |
Begleitung a.d. Kabinett des HStS |
Begleitung aus meinem Ressort |
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19.-21.4. 2007 |
Informeller Ecofin Ratstagung in Berlin |
3 Personen |
2 Personen |
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7.–8.5. 2007 |
Teilnahme an der SEPA (Single European Payment Area) in Brüssel |
2 Personen |
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14.-19.5. 2007 |
OECD Meeting in Paris Tagung der Afrikanischen Entwicklungsbank in Shanghai, Treffen von Wirtschaftstreibenden in Hongkong |
2 Personen |
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1.–2.7. 2007 |
Gespräche im Finanzministerium in Paris* |
1 Person |
1 Person |
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13.7. 2007 |
Ecofin Budget in Brüssel |
1 Person |
2 Personen |
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28.9.–1.10. 2007 |
Steuerfachgespräche im Finanzministerium in Lissabon |
1 Person |
1 Person |
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21.–26.10. 2007 |
Reise mit dem Herrn Bundespräsidenten nach Kairo sowie nach Bangkok und Hongkong |
2 Personen** |
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* Der Herr Staatssekretär hat aus terminlichen Gründen nicht selbst an der Reise teilgenommen, weshalb hier nur Stornokosten angefallen sind.
** 2 Personen haben den mir beigegebenen Staatssekretär, Herrn Dr. Christoph Matznetter, nach Kairo begleitet, wobei eine Person vor der Weiterreise nach Bangkok und Hongkong wieder nach Wien zurückgekehrt ist.
Zu 2.:
Das Bundesministerium für Finanzen nimmt nicht nur an den regelmäßig in Brüssel stattfindenden Ecofin-Ratssitzungen teil, sondern ist auch in anderen multilateralen Finanzinstitutionen ständig vertreten. Die Vertretung Österreichs in den multilateralen Finanzinstitutionen ist dabei unabdingbare Voraussetzung, um einerseits globale wirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen und andererseits die Interessen der österreichischen Wirtschaft in die internationale Gemeinschaft einzubringen. Die Wahrnehmung der Rechte Österreichs und der Einsatz für die österreichischen Interessen ist dabei wohl auch im Sinne der Anfragesteller. Darüber hinaus verweise ich auf den in der zur Beantwortung der Fragen 1. und 3. bis 5. aufgenommenen Tabelle jeweils angeführten Reisezweck.
Zu 6. bis 10.:
Die aus den zu den Fragen 1. und 3. bis 5. angeführten Dienstreisen außerhalb Österreichs erwachsenen Gesamtkosten betragen € 38.774,02. Davon entfallen auf den mir beigegebenen Staatssekretär, Herrn Dr. Christoph Matznetter, € 11.470,89, auf sein Kabinett € 21.439,49 und auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts, welche ihn begleitet haben € 5.863,64. Da ihn, wie er mir versicherte, weder Bedienstete anderer Ressorts, noch amtsfremde Personen oder Familienmitglieder auf den Dienstreisen begleitet haben, sind dafür auch keine Kosten erwachsen.
Ich weise darauf hin, dass hier zum Teil nur die bereits verrechneten Flugkosten angeführt sind. Sonstige Kosten wie Hotelrechnungen müssen zu einigen Dienstreisen beziehungsweise daran teilgenommen habenden Personen von der Reiserechnungsstelle im Bundesministerium für Finanzen erst verbucht werden. Der Vollständigkeit halber teile ich mit, dass auch der mir beigegebene Staatssekretär wie auch ich auf die Erstattung einer Tagesgebühr bei Auslandsdienstreisen verzichtet.
Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004 auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen wird. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und meinem Ressort abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts, so auch nicht auf meines hinsichtlich der Dienstreisen des mir beigegebenen Staatssekretärs, erfolgt.
Zu 11. bis 13.:
Wie mir Herr Dr. Christoph Matznetter versichert hat, hat er sich in seiner Funktion als mir beigegebener Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen nicht auf Einladung und Kosten von Privatpersonen oder Firmen im Ausland aufgehalten.
Mit freundlichen Grüßen