1553/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0043-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, am      . November  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1659/J-NR/2007 betreffend die mangelnde Sauberkeit und das oft nicht eingehaltene Rauchverbot in den Zügen der ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen am 17. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich, nach Information durch die ÖBB,  wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Ihnen diese Umstände in den Zügen bekannt?

 

Antwort:

Wie mir die ÖBB mitteilen, ist das im Motiventeil der Anfrage angesprochene Problem, dass in den Toiletten der Züge der ÖBB fallweise geraucht wird, bekannt.

 

Fragen 2 und 3:

Welche Schritte werden Sie diesbezüglich unternehmen?

 

Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Einhaltung des Rauchverbotes gewährleisten zu können?

 

Antwort:

Bei der Umsetzung von „rauchfreien Züge“ handelt es sich um eine operative Unternehmensmaßnahme, wofür das Management der ÖBB eigenverantwortlich ist. Die ÖBB teilten mir dazu mit, dass bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes wie folgt vorgegangen wird:

 

- Die Rauchenden werden informiert, dass im gesamten Zug Rauchverbot gilt.

- Die Rauchenden werden darauf hingewiesen, die Zigarette auszudämpfen und das

   Rauchen zu unterlassen.

- Bis Jahresende 2007 werden die Reisenden vorerst "nur ermahnt" und nicht gestraft. Sollten danach Reisenden uneinsichtig sein und beim Rauchen erwischt werden, wird eine

  Strafgebühr in der Höhe von € 40,--  eingehoben.

- Bei etwaigen Verschmutzungen werden von den Verursachern auch Reinigungskosten in

  der Höhe von € 60,-- eingehoben.

 

Zudem wird nach Auskunft der ÖBB – zur Bewusstseinsbildung und somit zur Steigerung der Nachhaltigkeit dieser Maßnahme - durch zusätzliche Lautsprecheransagen und persönlichen Kontakt mit den Reisenden durch die Zugbegleiter auf das Rauchverbot verstärkt hingewiesen. Wird von Reisenden dennoch das Rauchverbot nicht beachtet, so wird mit Jahresende vorgesehen, eine Strafgebühr gemäß Punkt 12.3. des Österreichischen Eisenbahnen-Personen und Reisegepäcktarifs in der Höhe von € 40,-- einzuheben. Überdies werden in ausgewählten Fernverkehrszügen zwischen bestimmten Streckenabschnitten während der Fahrt auch die „PV Bordservice Unterwegsreinigung“ eingesetzt, um Verschmutzungen durch Raucher zu beseitigen.

 

Frage 4:

Ab wann können Bahnkunden mit Verbesserungen rechnen?

 

Antwort:

Die ÖBB teilten mir mit, dass die MitarbeiterInnen der ÖBB, also ZugbegleiterInnen und UnterwegsreinigungsmitarbeiterInnen gleichermaßen, laufend bemüht sind, die mit dem Rauchverbot intendierten Auswirkungen und somit auch die damit verknüpften Kundenerwartungen zu erfüllen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann