1555/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0251-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1501/J der Abgeordneten Maga. Christine Lapp und Genossinnen und
Genossen
wie folgt:

Fragen 1, 2, 5 und 6:

Im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz wird ein weiblicher Lehrling im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung (verlängerte Lehrausbildung) im Lehrberuf Verwaltungsassistentin ausgebildet.

Frage 3:

Seitens des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wird - ergänzend zu der intensiven Betreuung des Lehrlings durch engagierte ressorteigene Ausbilder/innen - die im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung angebotene
Berufsausbildungsassistenz in Anspruch genommen.

Frage 4:

Die Forcierung der Integrativen Berufsausbildung im Bund wurde von der Bundesregierung mit Ministerratsbeschluss vom 29. August 2007 beschlossen. Die Vermittlung von Lehrstellensuchenden in die Integrative Lehrlingsausbildung beim Bund sowie damit einhergehende Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden über die Plattform www.bundessache.at organisiert. Diese Plattform wurde gemeinsam vom Bundessozialamt, WienWork und dem Bundeskanzleramt gegründet. Sie unterstützt darüber hinaus bei der Suche nach Übungspraktika während des der Integrativen Berufsausbildung vorangehenden Clearingsprozesses sowie bei der Abstimmung mit den Unterstützungsleistungen der Berufsausbildungsassistenz.

Die Lehrlingskoordinator/inn/en in den Ressorts werden zudem von der im Bundeskanzleramt angesiedelten Bundeslehrlingskoordination informiert und beraten.

Frage 7:

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz war und ist selbstverständlich bemüht, Jugendlichen mit Handicap Ausbildung und Beschäftigung bieten zu können. In welchem Ausmaß Jugendlichen in den nächsten Jahren jedoch die Möglichkeit geboten werden kann, eine Lehre im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz zu absolvieren, ist derzeit noch nicht absehbar.

Um für junge Menschen mit Behinderung bestmögliche Bedingungen für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen, fördert mein Ressort jedoch eine Reihe von Maßnahmen, die insbesondere auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind.

-       Clearing:

Die Leistung des „Clearing“ dient dazu, jugendlichen Menschen mit Behinderung den bestmöglichen Übergang zwischen Schule und Beruf zu ermöglichen und die Zielgruppe an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Clearing–Teams haben dabei die Aufgabe, im letzten bzw. vorletzten Schuljahr gemeinsam mit den Betroffenen Möglichkeiten einer beruflichen Entwicklung zu erarbeiten, zu begleiten und anschließend einen Karriereplan zu erstellen. Ziel der Leistung ist es, das individuell am besten geeignete Maßnahmenpaket zur beruflichen Integration festzulegen.

-       Arbeitsassistenz für Jugendliche:

Ziel der Arbeitsassistenz ist es, Menschen mit Behinderung beim Erwerb einer Beschäftigung zu unterstützen bzw. den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes abzuwenden und über Fördermaßnahmen zur beruflichen Integration zu informieren.

Dieses bewährte Instrument wurde den Bedürfnissen junger Menschen mit Behinderung angepasst und wird derzeit als Dienstleistung einer eigenen
Arbeitsassistenz gefördert, die durch speziell für diesen Personenkreis qualifizierte Fachkräfte erbracht wird.

Auf Basis von maßgeschneiderten Zukunfts- und Laufbahnplanungen wird Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz geleistet und bei Bedarf auch Arbeitsbegleitung angeboten.

-       Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz:

Weiters können junge Menschen mit Behinderung auch Unterstützung in Form der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Sie
orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen und ermöglicht Menschen mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen die selbst bestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben oder am Ausbildungsplatz.

-       Berufsausbildungsassistenz

Durch die Maßnahme der Berufsausbildungsassistenz und die damit verbundenen Möglichkeiten einer maßgeschneiderten Ausbildung (verlängerte Lehre oder Teilqualifikation) kann ebenso ganz gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen werden.

Weiters wird im Zeitraum von 1.11.2007 bis 31.07.2008 insb. auch das Eingehen neuer Lehrverhältnisse zusätzlich finanziell unterstützt („Aktion 500“).

Zusätzlich zu den angeführten Förderungen steht Jugendlichen mit besonderen
Bedürfnissen die gesamte Förderpalette der beruflichen Integration zur Verfügung (u.a. Förderungen zur Arbeitsplatzausstattung, Mobilitätsförderung, etc…).

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen