1559/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                   GZ: BMWF-10.000/0197-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 25. November 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1634/J-NR/2007 betreffend Auswirkungen der Zu-gangsbeschränkungen auf die Studierendenzahlen, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald , Kolleginnen und Kollegen am 11. Oktober 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

In der Novellierung des § 124b Universitätsgesetz 2002 ist vorgesehen, dass das Rektorat in sechs vom deutschen Numerus clausus betroffenen Studien Aufnahmeverfahren vor der Zu-lassung oder Auswahlverfahren nach der Zulassung durchführen kann.

 

Zu Frage 2:

Es soll wie bisher sichergestellt sein, dass bei der Festsetzung der Zahl der Studierenden in den jeweiligen Studien mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.

 

Zu Frage 3:

Es entspricht keineswegs meiner Intention, die Anzahl der Neuzulassungen zu reduzieren. Dies war auch nicht Gegenstand meines Gesetzesvorschlages.

 

Zu Fragen 4, 5 und 6:

§ 124b Universitätsgesetz 2002 war auf zwei Jahre befristet. Eine umfangreiche Studie hinsichtlich der Auswirkungen des § 124b Universitätsgesetz 2002 wurde dem Parlament zugeleitet. Nur wenige europäische Länder haben einen so freien Universitätszugang wie Österreich.

 

Zu Frage 7:

Das österreichische Studienbeihilfensystem wurde in den letzen 6 Jahren gut ausgebaut. Die Zahl der Studierenden, die eine Studienförderung beziehen, ist in den letzten 6 Jahren von rund 34.000 auf 48.000 Studierende gestiegen. Die soziale Durchmischung im tertiären Bereich hat sich laut Bericht zur sozialen Lage der Studierenden leicht verbessert: Waren im Jahr 1990 bildungsnahe Schichten noch um den Faktor 4,1 überrepräsentiert, so beträgt dieser Faktor im Jahr 2006 den Wert 2,7.

 

Heute erhält jeder 3. Studierende an den Fachhochschulen und jeder 5. Studierende an den Universitäten bereits eine Studienförderung. Die Ausgaben für die Studienförderung sind seit dem Jahr 2000 um 66 Mio. € auf rund 180 Mio. € gestiegen.

Mein Ziel ist, die Treffsicherheit zu erhöhen, die Studienbeihilfen anzuheben und den Bezieherkreis zu erweitern: So wurde das Studienförderungsgesetz bereits mit Wirksamkeit vom 1. September 2007 novelliert, die Studienbeihilfen wurden dabei um 12 % angehoben. Eine zweite Novelle soll zu einer allgemeinen Ausweitung der Anspruchsberechtigten durch Anhebung der Einkommensgrenzen führen, außerdem werden finanziell besonders belastete Gruppen von Studierenden (mit Kinderbetreuungspflichten, mit körperlichen Beeinträch-tigungen) zusätzlich durch spezielle Änderungen des Studienförderungsgesetzes berücksichtigt und deren Förderungsbedingungen verbessert.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Die Auswirkung der Verlängerung des § 124b Universitätsgesetz 2002 wird wiederum umfassend evaluiert werden. Die Entwicklung der sozialen Zusammensetzung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger ist in der „Studie zur sozialen Lage der Studierenden“, die dem Parlament alle drei Jahre zugeleitet wird, enthalten.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.