156/AB XXIII. GP
Eingelangt am 07.02.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 7. Dezember 2006 unter der Nr. 154/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rückführung von abgelehnten Asylwerbern bzw. Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Dieser Artikel war mir nicht bekannt. Es trifft aber zu, dass es auch in Österreich, so wie praktisch in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, immer wieder Probleme bei der Identifikation von abzuschiebenden Personen oder der Erlangung von Ersatzreisedokumenten gibt. Derartige Probleme sind beispielsweise, dass zur Ausstellung von Identitätspapieren Bestätigungen von den Inlandsbehörden der Zielländern eingeholt werden müssen (was oftmals zeitaufwändig ist) oder dass die Identifikation überhaupt schwierig ist, da in den betroffenen Zielländern keine Register über die Einwohner der Zielstaaten geführt werden.
Zur besseren Bewältigung dieser Probleme führen die zuständigen Beamten meines Ressorts natürlich auch entsprechende interne Aufzeichnungen über die notwendigen Formalerfordernisse.
Insofern wird auch in meinem Ressort eine vergleichbare „Problemstaatenliste“ geführt.
Um diese Verfahren zu beschleunigen und dadurch die Außerlandesschaffung innerhalb der gebotenen Fristen gewährleisten zu können, wurden seitens meines Ressorts aber in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen ergriffen. So wurde beispielsweise in Bezug auf bestimmte Staaten die Beschaffung von Heimreisezertifikaten zentralisiert und es bestehen diesbezüglich regelmäßige Kontakte mit den jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörden.
Wie im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode dargestellt, soll diese Vorgangsweise ausgebaut und der Abschluss von bilateralen Rückübernahmeabkommen und EU-Gemeinschaftsabkommen forciert werden.
Zu Frage 5:
Konkrete diesbezügliche Forderungen sind mir nicht bekannt. Es trifft aber zu, dass gerade seitens der Europäischen Union in letzter Zeit zunehmend versucht wird, gegen die illegale Migration mit gesamthaften Konzepten vorzugehen. So wurde zum Beispiel im jüngsten EU-Afrika-Dialog bereits Einvernehmen darüber erzielt, die Themen Rückübernahme, Rückkehrhilfe und Unterstützung in der Heimat stärker zu vernetzen, um durch wirksame Entwicklungsunterstützung im Ursprungsstaat schon das Entstehen von illegaler Migration zu unterbinden.
Ein weiteres Beispiel sind auch die Ergebnisse des Informellen Treffens der Justiz- und Innenminister vom 14. – 16. Jänner 2007 in Dresden, wo die Prioritäten in der europäischen Zuwanderungspolitik diskutiert wurden. Dabei wurden sowohl ein globaler Ansatz, der insbesondere Migration und Entwicklung stärker verknüpft als auch der Abschluss von „Partnerschaftsabkommen“ zwischen EU und Drittstaaten sowie die Förderung zirkulärer Migration als Anreiz für Rückübernahmeabkommen mit Ursprungs- und Transitländern als zweckmäßig erachtet.