1560/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0202-III/4a/2007 |
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Wien, 23. November 2007 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1655/J-NR/2007 betreffend Vertragsverhandlungen der neuen Staatsoperndirektion, die die Abg. Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen am 17. Oktober 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Leitung der Wiener Staatsoper hat es eine mündliche und daher gemäß den Bestimmungen des Schauspielergesetzes rechtsverbindliche Vereinbarung über die wesentlichen Punkte des Vertrages zwischen Herrn Dominique Meyer und mir gegeben.
Zu Fragen 2 und 3:
Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der neuen Leitung der Wiener Staatsoper hat es eine mündliche Einigung zwischen mir, Herrn Dominique Meyer und Herrn Franz Welser-Möst über dessen künftige Tätigkeit im Rahmen der Wiener Staatsoper GmbH gegeben. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um eine vom Interpellationsrecht umfasste Angelegenheit der Vollziehung handelt, da die Zuständigkeit zum Abschluss des Bühnendienstvertrages mit Herrn Franz Welser-Möst grundsätzlich Angelegenheit der Geschäftsführung der Wiener Staatsoper GmbH ist.
Zu Fragen 4 bis 6:
Der Geschäftsführervertrag mit Herrn Dominique Meyer wurde am 24. Oktober 2007 unterzeichnet. Hinsichtlich des Bühnendienstvertrages mit Herrn Franz Welser-Möst wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verwiesen.
Zu Frage 7:
Wie sich aus der Beantwortung der Fragen 1 sowie 2 und 3 ergibt, wurden die Vertragsverhandlungen bereits vor der offiziellen Bekanntgabe der neuen Direktion begonnen.
Zu Fragen 8 bis 11:
Von einer Beantwortung wird aufgrund der Ausführungen zu Frage 7 abgesehen.
Zu Fragen 12 und 13 sowie 16 und 17:
Zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Anfrage gab es einen fertig verhandelten schriftlichen Vertrag, der am 24. Oktober 2007 von Herrn Dominique Meyer und vom Geschäftsführer der Bundestheater-Holding unterzeichnet worden ist.
Zu Fragen 14 und 15 sowie 18 und 19:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3.
Zu Frage 20:
Eingangs wird auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 verwiesen. Davon abgesehen umfasst das Anforderungsprofil für Herrn Franz Welser-Möst als Musikdirektor der Wiener Staatsoper insbesondere folgende Aufgaben: Beratung des Direktors bei der Spielplangestaltung; in grundsätzlichen Fragen der Engagement- und Ensemblepolitik; bei der Auswahl der szenischen und musikalischen Leading Teams für Neuproduktionen sowie bei Engagements von Ensemblemitgliedern und Gästen (Sängerinnen und Sänger, Dirigentinnen und Dirigenten); Aufrechterhaltung bzw. Steigerung und Überwachung des Leistungsniveaus, insbesondere der Sängerinnen und Sänger, des Staatsopernorchesters, des Staatsopernchores, des Bühnenorchesters, der Studienleitung, der Korrepetitorinnen und Korrepetitoren, der Hausdirigentinnen und Hausdirigenten; künstlerische Verantwortung für das Staatsopernorchester.
Zu Frage 21:
In den von mir geführten intensiven Vorgesprächen anlässlich der Designierung von Herrn Dominique Meyer und Herrn Franz Welser-Möst konnte in allen wesentlichen künstlerischen und organisatorischen Fragen voller Konsens zwischen den Beteiligten erzielt werden. Dem Inhalt dieser Gespräche ist selbstverständlich in den Dienstverträgen der beiden Obgenannten Rechnung zu tragen.
Zu Frage 22:
Dies ist schon deshalb nicht möglich, weil das Bundestheaterorganisationsgesetz zwingend einen künstlerischen und einen kaufmännischen Geschäftsführer für die Wiener Staatsoper GmbH vorsieht, denen allein die gesellschaftsrechtliche Verantwortung zukommt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.