1561/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0199-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            Wien, 23. November 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1642/J-NR/2007 betreffend Wissenswertes zum Kunstsammler Herbert Batliner, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde am 16. Oktober 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Die angeführten Darstellungen und Vorwürfe sind mir seit längerem bekannt und lassen sich unter anderem auch über die verfügbaren (elektronischen) Medien nachverfolgen. Aus keiner der mir vorliegenden Informationen ergibt sich eine rechtmäßige Verurteilung von Herrn DDr. Batliner oder seiner Kanzlei, wie auch die diesbezüglichen der Albertina vorliegenden Informationen seitens der Anwälte von Herrn DDr. Batliner keinen Hinweis auf ein wie immer geartetes Fehlverhalten ergeben haben. Aus diesen Informationen ergibt sich auch weder ein Hinweis auf das Vorliegen eines Haftbefehles in Deutschland noch über ein aufrechtes Verfahren. Über die Reisegewohnheiten von Herrn DDr. Batliner liegen mir keine Informationen vor.

 

Zu Frage 5:

Der geltenden Rechtslage entsprechend spielt es für die Republik Österreich in jedem Fall eine Rolle, aus welchen Quellen sich die Finanzkraft von Personen speist, die sich in Österreich ständig oder temporär aufhalten. Das trifft daher auf Kunstsammler ebenso wie auf andere Personengruppen zu. Weiters ist aber - den rechtsstaatlichen Usancen entsprechend – zu bemerken, dass entweder eine rechtskräftige Verurteilung oder das Vorliegen von stichhaltigen Beweisen eine wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung eines Menschen oder einer Orga­nisation bilden. Behauptungen oder Gerüchte sind nicht dazu zu zählen.

Zu Frage 6:

Grundsätzlich kann in einer derartig komplexen Angelegenheit nie etwas vollkommen aus­geschlossen werden. Die vorliegenden Informationen, zu denen vor allem auch die mit der Sammlung übergebene Dokumentation der Sammlung Batliner gehört, lässt jedenfalls den Schluss zu, dass schon seit langer Zeit Provenienzforschung betrieben wurde.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Die Dokumentation der Sammlung Batliner ist Teil ihrer Übergabe an die Albertina. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen.

 

Zu Frage 9:

Nein, die Dokumentation der Sammlung Batliner wurden den Mitgliedern der Kommission für Provenienzforschung nicht vorgelegt.

 

Zu Frage 10:

Für die Sammlung Batliner sind wie für andere Privatsammlungen und Stiftungen die geltenden Gesetze anzuwenden.

 

Zu Frage 11:

Die Provenienzforschung, die seit Jahren betrieben wird und deren Bemühungen in den bundeseigenen Sammlungen durch deren schieren Umfang noch lange nicht zu Ende ist, ist wie alle anderen Initiativen des Bundes immer wieder einer Prüfung zu unterziehen.

 

Zu Frage 12:

Derzeit befinden sich in allen Bundesmuseen als Dauerleihgaben 1.044 Kunstwerke, bei denen eine Bundeshaftung beantragt wurde. Die Zahl aller Dauerleihgaben (einschließlich jener, bei denen keine Bundeshaftung vorliegt) ist zweifelsohne um ein Vielfaches höher anzusetzen, jedoch stehen dem Ressort zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitergehende Informationen im gewünschten Detaillierungsgrad nicht zur Verfügung. Es darf in diesem Zusammenhang um Verständnis ersucht werden, dass in Anbetracht des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes im vorgegebenen Zeitrahmen eine entsprechende Auskunft nicht erfolgen kann. Jedenfalls kann zu der primär im Blickwinkel der Anfrage stehenden Albertina festgehalten werden, dass sich in der Albertina 416 Werke als Dauerleihgaben aus privaten Sammlungen befinden. Diese sind:

-        Österreichische Nationalbank

-        American-Austrian Foundation

-        Raiffeisen Zentralbank

-        Erste Bank (früher ÖCI)

-        Goethe-Verein

-        Galerie König & Lettner

-        Erben nach J. Czerwenka u. L. Bernauer

-        Giselbert v. Angeli

-        Hedwig Wingler

-        Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

-        Franz Gertsch

-        Sammlung Rheingold

-        Dr. Ernst Ploil

-        Sammlung Batliner

-        Sammlung Forberg


Zu Fragen 13 und 14:

Derzeit sind die Werke der Sammlung Batliner, die in den jetzigen sowie folgenden Wechsel­ausstellungen der Albertina gezeigt werden, Teil der österreichischen Bundeshaftung. Es wurde daher derzeit keine kommerzielle Versicherung für die Sammlung Batliner seitens der Albertina abgeschlossen. Im Sinn der zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesministerium für Finanzen Ende Oktober getroffenen Vereinbarung werden Dauerleihgaben ab dem 1. Jänner 2008, zunächst begrenzt auf die Dauer eines Kalenderjahres, nicht mehr Teil der Bundeshaftung sein. Betreffend letztere Vorgangsweise wurde in der Sitzung der Bundesregierung am 31. Oktober 2007 entsprechend informiert (Pkt. 59 des 31. Beschluss­protokolls).

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.