1563/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weiterer Abgeordneter haben am 28. September 2007 unter der Nummer 1560/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Informationsveranstaltungen mit Univ.-Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Bei der Veranstaltung waren zwei Beamte der SID/LVT Salzburg anwesend.

 

Zu Frage 2:

Bei einer Veranstaltung am 02.08.2007 in Klagenfurt, waren zwei Beamte der SID/LVT Kärnten anwesend. Bei einer weiteren Veranstaltung am 14.08.2007 in Graz befanden sich zwei Beamte der SID/LVT Steiermark im Bereich des Veranstaltungsortes, nahmen aber an der Informationsveranstaltung nicht teil.

 

Zu den Fragen 3 und 7:

Die Anwesenheit von Beamten erfolgt auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes, wenn auf Grund der Informationslage der Sicherheitsbehörden nicht auszuschließen ist, dass - beispielsweise durch Störaktionen durch gefährliche Angriffe - ein unverzügliches polizeiliches Einschreiten erforderlich sein könnte.

 

Zu Frage 4:

Univ.-Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ist nicht Gegenstand staatsschutzrelevanter Beobachtungen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich informierte das BM.I/ Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung darüber, dass Vertreter der Europe Direct Informationsstellen in den Bundesländern vermutlich an diesen Veranstaltungen teilnehmen und unter Umständen aggressiven Handlungen ausgesetzt sein könnten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung leitete die Information an die betreffenden Landesämter weiter.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Hierzu liegen keine Informationen vor.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Für den Bereich der Sicherheitsbehörden ist dies zu verneinen. Die Sicherheitsbehörden werden grundsätzlich dann tätig, wenn sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen eine entsprechende Aufgabenstellung ergibt.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Ein Naheverhältnis des NFÖ zu rechtsextremen Kreisen kann aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage nicht bestätigt werden.

 

Zu Frage 14:

Hierzu liegen keine Informationen vor.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Die Untersagung erfolgte nicht durch die Behörde. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor.