1564/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. September 2007 unter der Nr. 1553/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Interventionen für Michail Cherney“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Aktenvermerke entsprechen den Tatsachen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Ja.

 

Zu den Fragen 6 bis 14 (nicht fortlaufend nummeriert):

Mit den Fragen 1 bis 4 der Anfrage 1169/J vom 4. Juli 2007 wurde Auskunft begehrt, warum und unter welchen Umständen Michail Cherney im Mai 2003 ein Visum erteilt wurde.

 

Diese Fragen konnten deshalb nicht beantwortet werden, weil im BM.I tatsächlich kein diesbezüglicher Aktenvorgang auflag.

 

Das Bundesministerium für Inneres, respektive die für Visaangelegenheiten zuständige Fachabteilung, wurde erstmalig anlässlich eines Visumantrags vom November 2003 in ein Visumverfahren betreffend Michail Cherney einbezogen.

 

Die in Rede stehenden Aktenvermerke des Bundeskriminalamts wurden im Zusammenhang mit kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Oktober sowie Dezember 2003 angelegt. Der damaligen Stellungnahme des Bundeskriminalamts wurde im Rahmen des Visumverfahrens im November 2003 Rechnung getragen. In dem oben erwähnten Ermittlungsakt sind keine weiteren Informationen enthalten, als jene, die bereits in den Aktenvermerken aufscheinen.