1565/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am        November 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0097-I/4/2007

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1544/J vom 28. September 2007 der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Auswirkungen der MitarbeiterInnenbeteiligung auf die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 10.:

Die steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EstG sind auf den Lohnzetteln nicht gesondert auszuweisen, sondern fallen unter „Sonstige steuerfreie Bezüge“. Daher liegen keine entsprechend den gegenständlichen Fragen detailliert auswertbaren Daten vor. Das Bundesministerium für Finanzen schätzt die Höhe des Steuerausfalles aufgrund dieser Befreiung derzeit auf etwa 20 bis 30 Mio. Euro pro Jahr.

 

Zu 11.:

Es wird überlegt, künftig die Steuerbefreiung nur einzuräumen, wenn die Beteiligung nicht nur bestimmten Gruppen, sondern allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt wird. Die steuerlichen Vergünstigungen werden davon abhängen, welche konkreten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle von den Sozialpartnern ausverhandelt werden.

 

Zu 12. bis 14:

Die Thematik der Modelle befindet sich noch in Diskussion. Die Überlegungen gehen dahin, Gewinnbeteiligung und Unternehmensbeteiligung steuerlich zu fördern.

Die finanziellen Auswirkungen können im derzeitigen Stadium noch nicht geschätzt werden. Diese Maßnahme stellt einen Teilbereich der künftigen Steuerreform dar, entsprechende Berechnungen sind daher in diesem Gesamtkontext zu betrachten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen