1567/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.11.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. September 2007 unter der Nr. 1483/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Islamisierung Österreichs und radikal-fundamentaler Islamismus in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Ø Hat die Bundesregierung bis dato gegen die Islamisierung Österreichs kon-krete Schritte gesetzt?
Ø Wenn ja, welche?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in Zukunft gegen die Islami-sierung Österreichs zu setzen gedenken?
Ø Hat die Bundesregierung bis dato gegen möglichen islamistischen Terror in Ös-terreich konkrete Schritte gesetzt?
Ø Wenn ja, welche?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in Zukunft gegen möglichen islamistischen Terror in Österreich zu setzen gedenken?
Ø Hat die Bundesregierung bis dato für eine flächendeckende Integration von musli-mischen Menschen in die österreichische Gesellschaft konkrete Schritte gesetzt?
Ø Wenn ja, welche?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in Zukunft für eine flächen-deckende Integration von muslimischen Menschen in die österreichische Gesell-schaft zu setzen gedenken?'
Von einer „Islamisierung“ kann weder auf europäischer noch österreichischer Ebene gesprochen werden. Die Gedanken-, Religions- und Gewissensfreiheit, wie sie in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist, wird von der Europäischen Union und Österreich gewährleistet.
Auf europäischer Ebene greift der Europäische Rat die Sorgen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auf und misst deshalb auch dem Ausbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts besondere Bedeutung bei.
Nach den Terroranschlägen in den USA (2001) sowie vor allem nach den Terroranschlägen in Madrid (2004) und London (2005) haben der Europäische Rat und der Rat ein umfassendes Paket an Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung wurde erheblich intensiviert. Der vom Europäischen Rat 2001 angenommene Aktionsplan wurde 2004 grundlegend überarbeitet und substantiell erweitert.
Im Jahr 2005 nahm der Europäische Rat die EU-Strategie zur Terrorismusbekämp-fung an. Diese Strategie zielt darauf ab, den Terrorismus weltweit unter Achtung der Menschenrechte zu bekämpfen und es ihren Bürgerinnen und Bürgern zu ermögli-chen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben.
Um vor allem dem Phänomen der Radikalisierung und der Anwerbung für Terroris-mus wirksam entgegenzuwirken, wurde vom Rat eine Strategie und ein Aktionsplan angenommen, mit dem Ziel, die Aktivitäten von Netzen und Personen, die Menschen für den Terrorismus anwerben, zu bekämpfen. Darüber hinaus geht es darum, die gemäßigten Stimmen zu stärken und sich noch intensiver für Sicherheit, Recht, De-mokratie und Chancen für alle einzusetzen.
Auch dem Thema Integration wird in mehreren Politikbereichen große Bedeutung beigemessen. Auch die Bundesregierung hat durch die Einrichtung der
Integrationsplattform, in welcher auch die Zivilgesellschaft eingebunden ist, einen Schritt in diese Richtung gesetzt, um einen Dialog zu fördern. In diesem Dialog sind auch Angehörige der moslemischen Glaubensrichtung einbezogen.
Ich halte fest, dass es nicht um das Schüren von Vorurteilen und Ängsten gegenüber dem Islam geht. Unsere Gegner sind jene, die Demokratie, Freiheit und Menschenrechte in Frage stellen.
Die österreichischen Behörden sind meines Erachtens in der Bekämpfung und Verhinderung von terroristischen Aktivitäten sehr erfolgreich. Jede Erweiterung ihrer Befugnisse ist zwischen den Polen Achtung der Grundrechte und der effektiven Bekämpfung potenzieller Terrorbedrohungen genau abzuwiegen, wie dies die Bundesregierung etwa im Zusammenhang mit der „Online-Durchsuchung“ festgehalten hat.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1484/J durch den Bundesminister für Inneres.