1569/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 26. November 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0179-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1611/J betreffend „Spielberg neu“, welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 10. Oktober 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Förderungen können nur nach entsprechend begründeter Antragstellung genehmigt werden.

 

Für das ursprüngliche, von den Projektträgern sodann zurückgezogene Projekt    wären seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in der Tat Fördermittel in der Höhe von € 45 Mio. darstellbar gewesen. Das erheblich verkleinerte Vorhaben „Spielberg neu“ liegt noch nicht als konkret ausformuliertes Projekt vor. Dementsprechend wurden auch noch keine Förderanträge gestellt.

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 6 der Anfrage:

 

Während das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen seines Wirkungsbereiches den Projektträgern auf deren Wunsch mit Beratung und Unter-stützung zur Verfügung steht, sind Investorengespräche primär Angelegenheit der Projektträger selbst.