1570/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.11.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 26. November 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0181-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1613/J betreffend Fördermittel für die Obersteiermark, welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 10. Oktober 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1611/J zu verweisen.

 

 


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

In der Obersteiermark wurden folgende Förderungsprogramme eingesetzt:

·      Arbeitsmarktförderungs-Gesetz (AMFG)

·      ERP-Fonds

·      KMU-Förderungsgesetz (KMU-FG)

·      Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG)

 

Projekte, die beantragt wurden und die qualitativ den Intentionen der Richtlinie entsprochen haben und entsprechen, sind gefördert worden und werden gefördert. In der Obersteiermark sind seit 2005 nachstehende Unterstützungen gewährt worden:

 

 

Fälle

Förderungsleistungen (in € Mio.)

Garantien:

101

40,5

Zuschüsse:

537

47,5

Kredite:

68

126,6

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die entsprechenden Budgetansätze sind:

AMFG:

1/63666

KMU-FG:

1/63156

FTFG:

1/63176

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Für Investitionsprojekte, die sich durch einen hohen Innovationsgehalt und durch positive arbeitmarktpolitische Effekte auszeichnen, werden stets alle Bemühungen unternommen, eine entsprechende Hilfestellung seitens der öffentlichen Hand bieten zu können. Es werden auch weiterhin in der Obersteiermark alle in Frage kommenden Förderungsprogramme herangezogen.