1574/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.11.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0098-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1575/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gewaltsames Auftreten von linksradikalen Vereinen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ja, wobei ich davon ausgehe, dass sich die Frage auf den Vorfall vom 6. auf den 7. September 2007 bezieht.

Zu 3:

Nach dem mir vorliegenden Bericht der zuständigen Anklagebehörde sind die Erhebungen noch nicht abgeschlossen. Eine Bewertung der sicherheitsbehördlichen Erhebungen steht mir nicht zu.

Zu 4:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollziehungsbereich der Bundesministerin für Justiz.

Zu 5 und 6:

Medienberichte und darin allenfalls zitierte Äußerungen sind nach den einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen. Möglicherweise abfällig gemeinte Kollektivbezeichnungen sind für sich allein nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 283 StGB.

Zu 7 und 8:

Der Wortlaut der Bestimmungen des Verbotsgesetzes darf als bekannt vorausgesetzt werden. Der Straftatbestand des § 3g des Verbotsgesetzes stellt nicht bestimmte einzelne Äußerungen unter Strafe, sondern die nationalsozialistische Wiederbetätigung. Ob diese vorliegt, wird vom Gericht im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Falles zu beurteilen sein. Die einseitige und die historischen Abläufe verzerrende Darstellung, die Deutschen seien (in erster Linie) Opfer des Zweiten Weltkrieges gewesen, wird wohl noch nicht für sich allein genommen den Tatbestand erfüllen, kann aber im Zusammenhang mit anderen Handlungen und Äußerungen in diese Richtung beurteilt werden.

Zu 9 und 10:

Nach den mir vorliegenden Berichten der Anklagebehörden liegen keine Erkenntnisse über in Österreich bestehende Verbände vor, die den „Titokult“ bzw. den „Partisanen-Kult“ verherrlichen würden.

28. November 2007

(Dr. Maria Berger)