1575/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.11.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 02.10.2007 unter der Zl. NR 1567/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schubhaftzentrum und Schubhäftlinge“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Primäre Zielsetzung für die Errichtung eines neuen Objektes für den Anhaltevollzug zur Sicherung des fremdenrechtlichen Verfahrens, der Ausreise und Ausweisung, ist die Verbesserung der gegebenen Anhaltesituation für Fremde, über die Schubhaft verhängt wurde bzw. werden soll unter Berücksichtigung der Menschenrechtsstandards und den nationalen und internationalen Empfehlungen der Menschenrechtsausschüsse.
Das Bundesministerium für Finanzen hat im Rahmen der Befassung nach § 43 BHG dem Projekt zur Errichtung eines Anhaltezentrums für Fremde mit Schreiben vom 18.10.2007 zur Erstellung eines Mietvertragsangebotes durch die Bundes-Immobilienges.m.b.H., seine grundsätzliche Zustimmung erteilt.
Nach Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wird unter Beiziehung des Menschenrechtsbeirates ein konkretes Raum- und Funktionsprogramm erstellt. Anschließend ist für die detaillierte Ausarbeitung der gegenständlichen Bauaufgabe und zur Erlangung von Vorentwurfs- bzw. Einreichunterlagen ein Architektenwettbewerb vorgesehen.
Zu Frage 2:
Die Entscheidung für den Bau eines Schubhaftzentrums stellt das Resultat eines langen und intensiven Diskussionsprozesses in Expertenkreisen dar. Die nach dienstbetrieblichen und wirtschaftlichen Kriterien definierten Anforderungen an ein derartiges Schubhaftzentrum wurden einer detaillierten Prüfung unterzogen.
Der Standort Leoben wurde unter anderem aufgrund seiner geografisch zentralen Lage in Betracht gezogen, um Transportkosten (Überstundenleistungen, Bindung von Transportkapazitäten und Personalressourcen) zu minimieren und Verkehrswege so kurz wie möglich zu halten.
Zu Frage 3:
Zurzeit ist die BIG mit der Erstellung eines Mietangebotes beauftragt. Aus diesem Grund können noch keine dem BM.I entstehenden tatsächlichen Kosten bekannt gegeben werden.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2006 wurden von den Polizeianhaltezentren 9.362 Aufnahmen von Schubhäftlingen registriert, wobei es sich in 682 Fällen nicht um Neuaufnahmen, sondern um Überstellungen von/aus einem anderen PAZ handelte.
Die Aufnahmen verteilten sich wie folgt:
|
PAZ Bludenz |
186 |
|
PAZ Eisenstadt I |
316 |
|
PAZ Eisenstadt II |
148 |
|
PAZ Graz |
712 |
|
PAZ Leoben |
217 |
|
PAZ Innsbruck |
412 |
|
PAZ Klagenfurt |
449 |
|
PAZ Villach |
233 |
|
PAZ Linz |
666 |
|
PAZ Steyr |
67 |
|
PAZ Wels |
256 |
|
PAZ Salzburg |
1.126 |
|
PAZ Schwechat |
180 |
|
PAZ St. Pölten |
269 |
|
PAZ Wiener Neustadt |
205 |
|
PAZ Wien |
3.920 |
|
Gesamt |
9.362 |
Zu Frage 5:
2006 wurden 4.090 Fremde abgeschoben; um auf die effektive Anzahl der Außerlandesbringungen zu kommen, sind zu dieser Zahl allerdings auch noch die Anzahl der Zurückschiebungen (2006: 1.685) sowie die Anzahl der Dublinüberstellungen (2006: 1098) hinzuzufügen. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen (z.B. nach erfolgter Rückkehrberatung – im Jahr 2006: 2189; davon 736 nach Schubhaft) von Bedeutung.
Festzuhalten ist allerdings, dass nicht jeder Außerlandesbringung zwingend eine Schubhaft voran gehen muss.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Eine derartige Statistik wird nicht geführt. Eine diesbezügliche Erhebung der gewünschten Daten anhand von Akten, würde einen enormen Administrationsaufwand verursachen.
Eine Erhebung bei den einzelnen Behörden wäre nur bedingt aussagekräftig, zumal die Behörden über abgebrochene Abschiebungen, die von anderen Organisationseinheiten durchgeführt und in der Folge neue Behördenzuständigkeiten begründen nicht zwingend im vollen Umfang informiert werden.
Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass ich zur Verbesserung der Dokumentation solcher Fälle bereits ein entsprechendes Statistiktool im Rahmen der neuen zentral verwalteten Anhaltedatei in Auftrag gegeben habe. Mangels erfasster entsprechender statistischer Daten, ist daher eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich.
Zu Frage 11 und 12:
Die Schubhaftkosten wurden gemäß § 10 FPG-DV für das Jahr 2006 mit einer Kostenpauschale von € 26,76 pro angefangenen Kalendertag der Schubhaft und für das Jahr 2007 mit € 27,52 festgesetzt. Da es sich dabei um einen Pauschalkostensatz handelt, ist eine Aufgliederung nach einzelnen Aufwendungsarten allerdings nicht möglich.
Zu Frage 13:
Im Jahr 2006 wurden über 2.700 Asylwerber Schubhaften verhängt.
Zu den Fragen 14 bis 16:
Mangels erfasster, entsprechender, substantieller und statistischer Daten, ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich.