1576/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.11.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Inneres, leidet das Urteil des Erstgerichts an einem Mangel, der auf eine unzulässige Auslegung des Sicherheitspolizeigesetzes zurückzuführen ist.
Zu Frage 2:
Die Experten meines Hauses prüfen derzeit verschiedene Varianten, um das Regierungsprogramm entsprechend umzusetzen.
Zu Frage 3:
Intention einer allfälligen Gesetzesänderung ist eine Entlastung betroffener Grundstückseigentümer.
Zu Frage 4:
Der Zeitpunkt des Vorliegens einer allfälligen Regierungsvorlage wird sich nach dem Abschluss der Gespräche und dem Ergebnis der Prüfung der finanziellen, ressourcenrelevanten und rechtlichen Rahmenbedingungen richten.
Zu Frage 5:
Mangels gesetzlicher Grundlagen können vom Bundesministerium für Inneres keine finanziellen Angebote gemacht werden.
Zu Frage 6:
Mit dem Bundesministerium für Finanzen.