1576/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.11.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schatz, Freundinnen und Freunde haben am 03. Oktober 2007 unter der Nr. 1576/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  „Kostenfrage zur Sondierung und Freilegung von Kriegsrelikten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nach Ansicht des Bundesministeriums für Inneres, leidet das Urteil des Erstgerichts an einem Mangel, der auf eine unzulässige Auslegung des Sicherheitspolizeigesetzes zurückzuführen ist.

 

Zu Frage 2:

Die Experten meines Hauses prüfen derzeit verschiedene Varianten, um das Regierungsprogramm entsprechend umzusetzen.

 

 

Zu Frage 3:

Intention einer allfälligen Gesetzesänderung ist eine Entlastung betroffener Grundstücks­eigentümer.

 

Zu Frage 4:

Der Zeitpunkt des Vorliegens einer allfälligen Regierungsvorlage wird sich nach dem Abschluss der Gespräche und dem Ergebnis der Prüfung der finanziellen, ressourcen­relevanten und rechtlichen Rahmenbedingungen richten.

 

Zu Frage 5:

Mangels gesetzlicher Grundlagen können vom Bundesministerium für Inneres keine finanziellen Angebote gemacht werden.

 

Zu Frage 6:

Mit dem Bundesministerium für Finanzen.