1579/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.12.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/131-PMVD/2007                                                                                    3. Dezember 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Oktober 2007 unter der Nr. 1588/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einschränkungen bei der Rekruten- und Truppenausbildung auf Grund fehlender Kreditmittel" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 6, 13, 17, 21 bis 23, 25 bis 27, 29, 32 bis 44, 60 bis 61:

Auf Grund der Tatsache, dass es mir besonders wichtig ist, die qualitativ hochstehende Ausbildung sowohl der Rekruten des Österreichischen Bundesheeres, als auch der Kräfte für internationale Operationen – nicht zuletzt im Hinblick auf die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Republik Österreich – ohne weitere Einschränkungen aufrecht zu erhalten, wurde die erwähnte Anordnung von mir mit schriftlicher Ministerweisung außer Kraft gesetzt und verfügt, dass die unbedingt benötigten Mittel für die Abgeltung von Mehrdienstleistungen in der Ausbildung durch budgetäre Umschichtungen aufzubringen sind. Ich kann somit versichern, dass die Ausbildung im Jahre 2007 in gewohnter Qualität fortgeführt wird. Das Budget meines Ressorts wird dadurch insgesamt aber nicht überschritten werden.

Zu 7, 14, 15 und 28:

Hiezu möchte ich anmerken, dass das Österreichische Bundesheer sowohl im Inland im Rahmen des Assistenzeinsatzes an der Staatsgrenze, als auch bei einer Vielzahl von Auslandseinsätzen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr im Einsatz steht.

Zu 8 und 9:

Das Österreichische Bundesheer stellt am Samstag – abgesehen von angeordneten Aus­bildungsvorhaben, Unterstützungs- und Assistenzleistungen – im Hinblick auf die Zweck­mäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit all jene Dienste, die erforderlich sind, um einerseits die Sicherheit der militärischen Anlagen und Liegenschaften zu gewährleisten und andererseits eine allfällig erforderliche Alarmierung sicher zu stellen.

Zu 10 bis 12, 16, 18 und 19:

Nein.

Zu 20:

Das Österreichische Bundesheer wird so wie bisher auch in Zukunft jederzeit die ihm übertragenen Aufgaben bestmöglichst und mit gewohnt hoher Professionalität erfüllen.

Zu 24:

Die Führungsfähigkeit im Österreichischen Bundesheer wird auch weiterhin durchgehend gegeben sein.

Zu 30 und 31:

Nein.

Zu 45 bis 52:

Sowohl die Bediensteten im Österreichischen Bundesheer als auch die Grundwehrdienst leistenden Soldaten werden wie bereits in den Jahren zuvor ihren Dienst auch weiterhin mit größtmöglichem Einsatz und hoher Motivation durchführen.

Zu 53:

Eine in meinem Ressort eingerichtete Arbeitsgruppe erarbeitet laufend mögliche Maßnahmen zum Thema Attraktivitätssteigerung des Dienstes im Österreichischen Bundesheer. So wurden zur Steigerung der Attraktivität des Grundwehrdienstes etwa moderne Sportbekleidung und die täglichen Stunde Sport eingeführt, Internetzugänge in Kasernen eingerichtet und neues Ausbildungsgerät beschafft.

Zu 54 und 55:

Durch die Verkürzung des Wehrdienstes auf derzeit sechs Monate sind Verbandsübungen für Grundwehrdienst leistenden Soldaten grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Verbandsübungen mit anderen Kräften wie KIOP/KPE sind natürlich auch weiterhin möglich und werden auch dementsprechend durchgeführt.

Zu 56 bis 58:

Die Ausbildung im Österreichischen Bundesheer war und ist von höchster Professionalität getragen. Diese Professionalität wird wie gewohnt auch weiterhin von den eingesetzten Ausbildern vermittelt werden.

Zu 59:

Ja.