1582/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.12.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

 


      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/136-PMVD/2007                                                                                    3. Dezember 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Oktober 2007 unter der Nr. 1621/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "eigenartige Vorgangsweise bei der Bestellung des stellvertretenden General­stabschefs" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Ja.

Zu 2:

Nein.


Zu 3 und 4:

Nein. Ich darf aber in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass GenLt Mag. Entacher im Hinblick auf die Ruhestandsversetzung des bisherigen Arbeitsplatzinhabers, GenLt Mag. Spinka, mit Ablauf des 31. Oktobers 2007 mit den Aufgaben dieses Arbeitsplatzes vorüber­gehend in der Zeit von 2. bis 31. Oktober 2007 (als Urlaubsvertretung) und ab 1. November 2007 betraut wurde. Da eine derartige Betrauung lediglich die vorübergehende Weiter­führung der Aufgaben des Arbeitsplatzes „stvChGStb & Ltr GStbDion“ bezweckt, bedarf diese gewählte Vorgangsweise keiner Ausschreibung nach dem Ausschreibungsgesetz.

Zu 5:

Ja.

Zu 6, 7, 17 und 18:

Entfällt.

Zu 8:

Im Hinblick darauf, dass die Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung derzeit ganzheitlich reformiert und umstrukturiert wird, wurde diese Funktion gleichzeitig mit den anderen Spitzenfunktionen der Zentralstelle am 22. Oktober 2007 ausgeschrieben, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Zu 9:

Nach der Geschäftseinteilung der Zentralstelle sind dem Kabinett des Bundesministers die Aufgaben Adjutanturdienst, Dienst um die Person des Bundesministers, unmittelbare Be­ratung des Bundesministers in militärischen Angelegenheiten und in rechtlichen Angelegen­heiten, Beratung des Bundesministers in Fragen der Kommunikation und Information, strategische Informationsaufbereitung, kabinettsinterne Projektbearbeitung, allgemeine An­gelegenheiten der intra- und interministeriellen Koordination der Sicherheits- und Verteidi­gungspolitik, Beratung und Unterstützung des Bundesministers bei den ihm obliegenden Entscheidungen in allen das Ressort betreffenden Angelegenheiten der allgemeinen Re­gierungspolitik sowie Angelegenheiten der an den Bundesminister direkt herangetragenen sozialen Anbringen zugeordnet.

Zu 10:

Entfällt.


Zu 11:

Nein.

Zu 12, 13 und 15:

In diesem Zusammenhang ist zunächst daran zu erinnern, dass das Bundesheer dem Art. 79 Abs. 1 B-VG entsprechend nach den Grundsätzen eines Milizsystems eingerichtet ist. Dies impliziert aber auch, dass allen Personen die sich über die allgemeine Wehrpflicht hinaus zur Leistung von Milizübungen verpflichtet haben, dies auch ermöglicht wird. Im Konkreten hat mein Kabinettchef in der Zeit von 13. bis 21. September 2007 an einer Waffenübung bei seinem Mobilmachungsverband, dem Jägerbataillon W1, teilgenommen.

Zu 14:

Ja.

Zu 16:

Nein.