1586/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am 16. Oktober 2007 unter der Nr. 1643/J an mich eine schriftliche parlamentarische An- frage betreffend Wissenswertes zum Kunstsammler Herbert Batliner gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 4:

Ø      Welche der oben genannten Darstellungen sind Ihnen bekannt?

Ø      Ist Ihnen bekannt, dass Herbert Batliners Kanzlei bis in die 1990er-Jahre die Ver- mögensverwalterin des mittlerweile verurteilten ecuadorianischen Drogenhänd- lers Hugo Reyes Torres war?

Ø      Ist Ihnen bekannt, dass die Kanzlei Herbert Batliner, Informationen des Spiegel" zufolge, jahrelang als Vermögensverwalterin für deutsche Steuerhinterzieher, darunter Friedrich Karl Flick und Paul Schockemöhle, tätig war?

Ø      Ist Ihnen bekannt, dass Herbert Batliner seit Jahren auf die Einreise nach Deutsch- land verzichtet, da er befürchten muss, dass gegen ihn im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsdelikten in Höhe von etwa 250 Millionen Euro ein Haftbefehl ausgestellt werden könnte?

Die angeführten Darstellungen und Vorwürfe sind mir seit längerem bekannt und las- sen sich unter anderem auch über die verfügbaren (elektronischen) Medien nachver- folgen. Aus keiner der mir vorliegenden Informationen ergibt sich eine rechtmäßige Verurteilung von Herrn DDr. Batliner oder seiner Kanzlei, wie auch die diesbezügli- chen der Albertina vorliegenden Informationen seitens der Anwälte von Herrn DDr. Batliner keinen Hinweis auf ein wie immer geartetes Fehlverhalten ergeben haben. Aus diesen Informationen ergibt sich auch weder ein Hinweis auf das Vorliegen eines Haftbefehles in Deutschland noch über ein aufrechtes Verfahren. Über die Reisege- wohnheiten von Herrn DDr. Batliner liegen mir keine Informationen vor.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Ø      Spielt es für die Republik Österreich eine Rolle, aus welchen Quellen sich die Fi- nanzkraft eines Kunstsammlers speist, dessen Sammlung man als Dauerleihgabe über zehn Jahre hinweg präsentiert?

Ø      Sind die Werke der Sammlung Batliner, die der Albertina als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt wurden, Teil der österreichischen Bundeshaftung und erstreckt sich die Bundeshaftung auch auf jene Kunstwerke, die augenblicklich nicht in der Ausstellung zu sehen sind?

Ø      Wenn nein: Welche Versicherung mit welchen Zahlungsverpflichtungen wurde für die Sammlung Batliner seitens der Albertina abgeschlossen?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1642/J durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.