1590/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. November 2007 unter der Nr. 1944/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend sexuelle Belästigung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundeskanzleramtes gab es im Jahr 2006 auf Grund von sexueller Belästigung?
Ø Wie viele Anzeigen innerhalb des Bundeskanzleramtes gab es bis zum 1. Oktober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?
Im Jahr 2006 wurde ein Fall von sexueller Belästigung angezeigt. Im Jahr 2007 kei- ner.
Zu den Fragen 3 bis 6:
Ø Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundeskanzleramtes im Jahr 2006 auf Grund von sexueller Belästigung?
Ø Wie sind die Verfahren 2006 ausgegangen?
Ø Wie viele Disziplinarverfahren gab es innerhalb des Bundeskanzleramtes bis zum 1. Oktober 2007 auf Grund von sexueller Belästigung?
Ø Wie sind die Verfahren 2007 ausgegangen?
Auf Grund sexueller Belästigung gab es im angefragten Zeitraum keine Disziplinar- verfahren.
Zu den Fragen 7 bis 18:
Ø Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundeskanzler- amtes waren im Jahr 2006 Opfer von sexueller Belästigung?
Ø Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundeskanzler- amtes waren bis zum 1. Oktober 2007 Opfer von sexueller Belästigung?
Ø Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männern, des Bundeskanzler- amtes waren im Jahr 2006 Täter von sexueller Belästigung?
Ø Wie viele Bedienstete, geteilt nach Frauen und Männer, des Bundeskanzleramtes waren bis zum 1. Oktober 2007 Täter von sexueller Belästigung?
Ø Gab es im Bundeskanzleramt im Jahr 2006 Versetzungen wegen sexueller Beläs- tigung?
Ø Wenn ja, wie viele?
Ø Gab es im Bundeskanzleramt im Jahr 2006 Kündigungen wegen sexueller Beläs- tigung?
Ø Wenn ja, wie viele?
Ø Gab es im Bundeskanzleramt bis zum 1. Oktober 2007 Versetzungen wegen se- xueller Belästigung?
Ø Wenn ja, wie viele?
Ø Gab es im Bundeskanzleramt bis zum 1. Oktober 2007 Kündigungen wegen se- xueller Belästigung?
Ø Wenn ja, wie viele?
Im Jahr 2006 waren zwei weibliche Bedienstete von sexueller Belästigung betroffen. Ausgegangen ist diese von einem männlichen Bediensteten, der aufgrund seiner Verfehlungen vorerst versetzt wurde. In weiterer Folge wurde ein Kündigungsverfah- ren gegen diesen Bediensteten eingeleitet. Der Bedienstete befindet sich mittlerweile nicht mehr im Dienststand des Bundeskanzleramtes.
Bis zum 1. Oktober 2007 kam es zu keinen derartigen Vorfällen.