1595/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordnete Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Oktober 2007
unter der Nr. 1587/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten
Asyl- und Fremdenwesen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

Das Bundesministerium für Inneres hat im Jahre 2006 für das Asylwesen laut der vom
Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellten Applikation HV-SAP (Stand vom
12.11.2007) insgesamt € 177.617.599,19 aufgewendet.

Ausgabenart:

 

Erfolg 2006

Summe

Bundesasylamt

UBAS

Fl.Betreuung  und Integration

PERSONALAUSGABEN

16.958.625,65

9.307.316,53

6.748.291,71

903.017,41

ANLAGEN

227.325,07

22.536,79

186.474,18

18.314,10

FÖRDERUNGEN

4.216.969,72

0,00

0,00

4.216.969,72

AUFWENDUNGEN, gesetzl. VERPFLICHTUNGEN

20.962.774,33

295.600,33

73.954,38

20.593.219,62

AUFWENDUNGEN

135.251.904,42

6.804.295,87

3.660.822,17

124.786.786,38

SUMME

177.617.599,19

16.429.749,52

10.669.542,44

150.518.307,23

 

 

Zu Frage 2

Die Gesamthöhe der Geldmittel, die vom Bundesministerium für Inneres in Niederösterreich
für das Asylwesen aufgewendet wurden, lässt sich mangels technischer Möglichkeit der
Zuordnung von Ausgaben zu den einzelnen Bundesländern nicht vollständig beantworten.

 

Das Bundesministerium für Inneres hat im Jahr 2006 für das Asylwesen in Niederösterreich
nach den vorliegenden Unterlagen rd. 38,2 Mio. € aufgewendet.

 

Zu Frage 3

Vorweg darf festgehalten werden, dass Aufzeichnungen über die gesamten Kosten des
Fremdenwesens (im engeren Sinne), die der Republik Österreich im Zusammenhang mit der
Abschiebung von Fremden entstehen, nämlich über Kosten des fremdenpolizeilichen
Verfahrens, Schubhaftkosten, Schubkosten sowie administrative Begleitkosten nicht geführt
werden.

 

Allerdings werden unter dem Voranschlagsansatz 1/11538 „Fremdenwesen; Aufwendungen“
die bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistrate angefallenen Schubkosten (u.a.
Verpflegungs-, Bahn-, Flug-, Dolmetscherkosten u.ä.) vom BM.I übernommen. Im Jahre
2005 wurden insgesamt € 1,776.554,53 an Bezirkshauptmannschaften und Magistraten zur
Anweisung gebracht.

 

Weitere Aufwandskosten für Fremde (u.a. Amtsausstattung und medizinische Kosten), die
unter dem Voranschlagsansatz 1/11708 „Sicherheitsexekutive; Aufwendungen“ im Jahre
2005 in den Polizeianhaltezentren ausgegeben wurden, beliefen sich auf geschätzte
€ 1,6 Mio.

 

Somit wurden im Jahr 2005 im Bereich „Fremdenwesen“ insgesamt ca. € 3,4 Mio.
aufgewendet.

Zu Frage 4

Unter dem Voranschlagsansatz 1/11538 „Fremdenwesen; Aufwendungen“ wurden im Jahr
2005 € 509.514,17 an Bezirksverwaltungsbehörden in Niederösterreich ausbezahlt.

 

Mangels statistischer Aufzeichnungen können keine Angaben darüber gemacht werden, wie
hoch in diesem Zeitraum die in den Polizeianhaltezentren unter dem Voranschlagsansatz
1/11708 „Sicherheitsexekutive; Aufwendungen“ geleisteten Ausgaben für Niederösterreich
waren.

 

Zu Fragen 5 und 6

Nein. Seitens des Bundesministeriums für Inneres werden keine Ausgleichszahlungen im
Bereich der Sozialversicherung für in Anspruch genommene Leistungen von Asylwerbern
getätigt.

 

Zu Frage 7

Die Beantwortung dieser Frage ist aufgrund der dahinter liegenden Systemlogik nicht
möglich, da weder die BIS (Betreuungs-Informations-System)-Applikation noch das HV-SAPSystem  nur die Kosten für die Unterbringung enthält. Die Leistungen der Unterbringung und der Verpflegung werden immer gemeinsam verrechnet bzw. gibt es Kostensätze, in denen
beide Leistungsarten enthalten sind. Weiters sind die reinen Unterbringungssätze in den

Ländern regional unterschiedlich.

 

Zu Frage 8

Die Gesamthöhe der Geldmittel, die vom Bundesministerium für Inneres im Budgetjahr 2006
für Transport von Asylwerbern innerhalb Österreichs aufgewendet wurden, beträgt
insgesamt € 1.005.671,88.