1596/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0014-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien, am      . Dezember 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1569/J-NR/2007 betreffend Schließung von Postämtern im Bundesland Vorarlberg, die die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek und KollegInnen am 3. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Einleitend möchte ich anmerken, dass die Österreichische Post AG (ÖPAG) seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist. Ungeachtet dessen habe ich bei der ÖPAG Erkundigungen eingeholt, um diese Anfrage ausführlich beantworten zu können. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der Österreichischen Post AG.

 

Fragen 1 bis 5:

Welche Postämter im Bundesland Vorarlberg sollen nach dem Plan des Post-Managements geschlossen bzw. zusammengelegt werden?

 

Ist es richtig, dass die Postämter in Mellau und Schoppernau von einer Schließung bedroht sind?

 

Wurden Sie von der Österreichischen Post AG über die geplanten Schließungen im Bundesland Vorarlberg informiert?

 

Wie ist jeweils der derzeitige Stand bei den von der Schließung betroffenen Postämtern?

 

Wann soll die Schließung bzw. Zusammenlegung der Postämter im Bundesland Vorarlberg jeweils erfolgen?

 

 

Antwort:

Nach Auskunft der Österreichischen Post AG wurden von den 357 Postämtern, deren Schließung im Jahre 2005 vorgesehen war, insgesamt 47 Postämter über einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahre) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beobachtet; bei insgesamt 19 Postämter, darunter 6881 Mellau und 6886 Schoppernau, ist laut Auskunft der ÖPAG eine kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage jedoch nicht möglich.

 

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wurden in einem ersten Schritt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden 6881 Mellau und 6886 Schoppernau informiert und bei der Entwicklung von Alternativlösungen einbezogen.

Im Bundesland Vorarlberg wurden die Postämter in den betroffenen Gemeinden mit Datum 30. November 2007 geschlossen.

 

Frage 6:

Welche Gründe werden für die geplanten Schließungen bzw. Zusammenlegungen jeweils von der Österreichischen Post AG angeführt?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG unterliegt als Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Aktienrechts und ist somit zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Laut Auskunft der Österreichischen Post AG ist bei den betroffenen Postämtern trotz Verlängerung des Beobachtungszeitraums und der Durchführung von verschiedenen umsatzfördernden und kostensenkenden Maßnahmen seitens der Österreichischen Post AG (wie z.B. Änderung der Öffnungszeiten, Ausweitung der Produktpalette, etc.) eine dauernde kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.

 

Frage 7:

Nach welchen Kriterien hat die Österreichische Post AG die Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung der einzelnen Postämter beurteilt?

 

Antwort:

Da die Österreichische Post AG kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich diese Frage leider nicht beantworten.

 

Frage 8:

Sind die Schließungen der Postämter mit dem Versorgungsauftrag der Post-Universalverordnung vereinbar? Wenn ja, warum?

 

Antwort:

Laut Auskunft der zuständigen Abteilung erfolgt die Schließung der zwei genannten Postämter  gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung. Die Österreichische Post AG ist laut Postgesetz und der Post-Universaldienstverordnung verpflichtet, die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen zu allgemein erschwinglichen Preisen sicherzustellen.

Schließungen von Postämtern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine kostendeckende Führung der Filiale dauerhaft ausgeschlossen werden muss und die Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung gewährleistet wird. Außerdem muss die Gemeinde rechtzeitig informiert, und die Alternativlösung im Einvernehmen mit der Gemeinde gefunden werden.

Eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG auch für die Zukunft gesichert.

 

 

Frage 9:

Wie soll die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen in den betroffenen Gemeinden jeweils konkret sichergestellt werden?

 

Antwort:

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wird als Alternative für die Postämter Mellau und Schoppernau  jeweils ein Landzusteller bzw. eine Landzustellerin eingerichtet. Diese versorgen die Bevölkerung in ländlichen Regionen mit Postdienstleistungen. Die Aufgabe von Paketen oder die Einzahlung auf ein Sparbuch ist direkt bei diesen möglich.

 

Frage 10:

Beabsichtigen Sie, für das Bundesland Vorarlberg eine Mindestzahl an Postämtern durch eine gesetzliche Bestimmung festzulegen?

 

Antwort:

Es ist nicht beabsichtigt im Rahmen des Postgesetzes eine Mindestanzahl von Postämtern festzulegen. Nach dem Postgesetz und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung ist die österreichische Post AG als Universaldienstleister verpflichtet, den Nutzern ständig Postdienstleistungen flächendeckend in entsprechender Qualität zur Verfügung zu stellen.

 

 

Frage 11:

Welche Anstrengungen werden bzw. wurden von Ihnen und dem Post-Management unternommen, um die betroffenen Postämter im Bundesland Vorarlberg zu erhalten und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen?

 

Antwort:

Laut Auskunft der zuständigen Abteilung entspricht die Vorgangsweise der Österreichische Post AG den Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstverordnung. Die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Postämter wurde seit 2005 beobachtet; trotz versuchter Maßnahmen (Änderung der Öffnungszeiten, Erweiterung des Angebotes) konnte laut Auskunft der ÖPAG  keine wirtschaftliche Betriebsführung erreicht werden.

 

 

Fragen 12 und 13:

Wie viele „Postpartner“ gibt es (nach Bezirken aufgeschlüsselt) derzeit in Vorarlberg?

 

Wie viele Post-Servicestellen (aufgeschlüsselt nach Bezirken) gibt es derzeit in Vorarlberg?

 

 

 

Antwort:

Die Anzahl der Post.Partner bzw. der Post.Servicestellen in den Bezirken von Vorarlberg ist aus folgender von der Österreichischen Post AG übermittelten Aufstellung ersichtlich:

 

 

Post.Partner

Post.Servicestellen

Bludenz

1

8

Bregenz

3

6

Dornbirn

-

1

Feldkirch

1

1

Vorarlberg

          5

16

 

 

 

Frage 14:

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG arbeiten als Landzusteller (aufgeschlüsselt nach Bezirken) in Vorarlberg?

 

Antwort:

Nach mir vorliegenden Informationen der Österreichischen Post AG arbeiten in Vorarlberg 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  als Landzusteller bzw. Landzustellerinnen. Eine Gliederung nach politischen Bezirken ist nicht möglich, da die Zustellbasen und die jeweils zu bedienenden Rayone zum Teil in unterschiedlichen politischen Bezirken liegen.

 

Frage 15:

Beabsichtigen Sie eine Änderung bei den Öffnungszeiten der Postämter im Bundesland Vorarlberg durchzuführen? Wenn ja, warum? Bei welchen Postämtern sollen die Öffnungszeiten (aufgeschlüsselt nach Bezirken) geändert werden?

 

Antwort:

Da die Österreichische Post AG wie bereits eingangs erwähnt kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich Ihnen keine detaillierten Auskünfte geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Werner Faymann