1597/AB XXIII. GP
Eingelangt am 04.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0015-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1570/J-NR/2007 betreffend Schließung von Postämtern im Bundesland Oberösterreich, die die Abgeordneten Ursula Haubner und KollegInnen am 3. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Seit 1. Mai 1996 ist die Österreichische Post AG (ÖPAG) kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr. Ungeachtet dessen habe ich bei der ÖPAG Erkundigungen eingeholt, um diese Anfrage ausführlich beantworten zu können. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der Österreichischen Post AG.
Fragen 1 bis 4:
Welche Postämter im Bundesland Oberösterreich sollen nach dem Plan des Post-Managements geschlossen bzw. zusammengelegt werden?
Ist es richtig, dass die Postämter in Oftering, Niederwaldkirchen, Hagenberg und Kopfing von einer Schließung bedroht sind?
Wurden Sie von der Österreichischen Post AG über die geplanten Postämter-Schließungen im Bundesland Oberösterreich informiert?
Wie ist jeweils der derzeitige Stand bei den von der Schließung betroffenen Postämtern?
Antwort:
Von den 357 Postämtern, deren Schließung im Jahre 2005 vorgesehen war, wurden insgesamt 47 Postämter über einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahren) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beobachtet; bei insgesamt 19 Postämtern, darunter 4064 Oftering, 4174 Niederwaldkirchen, 4232 Hagenberg und 4794 Kopfing ist laut ÖOAG eine kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.
Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wurden in einem ersten Schritt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden 4064 Oftering, 4174 Niederwaldkirchen, 4232 Hagenberg und 4794 Kopfing informiert und bei der Entwicklung von Alternativlösungen einbezogen.
Im Bundesland Oberösterreich sollen die Postämter in diesen Gemeinden geschlossen werden.
Frage 5:
Wann soll die Schließung bzw. Zusammenlegung der Postämter im Bundesland Oberösterreich jeweils erfolgen?
Antwort:
Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wurde das Postamt 4064 Oftering mit 23. November 2007, das Postamt 4174 Niederwaldkirchen mit 30. November 2007 und das Postamt 4794 Kopfing mit 3. Dezember 2007 geschlossen. Das Schließungsdatum für das Postamt 4232 Hagenberg steht derzeit noch nicht fest.
Frage 6:
Welche Gründe werden für die geplanten Schließungen bzw. Zusammenlegungen jeweils von der Österreichischen Post AG angeführt?
Antwort:
Die Österreichische Post AG unterliegt als Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Aktienrechts und ist somit zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Laut Auskunft der Österreichischen Post AG ist bei den betroffenen Postämtern trotz Verlängerung des Beobachtungszeitraums und der Durchführung von verschiedenen umsatzfördernden und kostensenkenden Maßnahmen seitens der Österreichische Post AG (wie z.B. Änderung der Öffnungszeiten, Ausweitung der Produktpalette, etc.) eine dauernde kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.
Frage 7:
Nach welchen Kriterien hat die Österreichische Post AG die Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung der einzelnen Postämter beurteilt?
Antwort:
Da die Österreichische Post AG kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.
Frage 8:
Sind Sie den Anschuldigungen der jeweiligen Ortsvertreter nachgegangen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Laut Auskunft der zuständigen Abteilung erfolgt in einem ersten Schritt die Information der Bürgermeister der betroffenen Gemeinden von der Österreichischen Post AG, die in die Suche nach Ersatzlösungen eingebunden sind.
Keine Postfiliale wird ersatzlos aufgelassen. Im Sinne der Vorgaben der Post-Universaldienstverordnung wurden mit den Gemeinden Gespräche geführt, um die bestmögliche Alternative (Post.Partner, Post.Servicestelle oder Landzusteller) zu finden. Eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG jedenfalls auch in Zukunft gewährleistet.
Frage 9:
Sind die Schließungen der Postämter mit dem Versorgungsauftrag der Post-Universaldienstverordnung vereinbar? Wenn ja, warum?
Antwort:
Die Schließung der vier genannten Postämter erfolgt nach Auskunft der zuständigen Abteilung gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung. Die Österreichische Post AG ist laut Postgesetz und der Post-Universaldienstverordnung verpflichtet, die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen zu allgemein erschwinglichen Preisen sicherzustellen.
Schließungen von Postämtern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine kostendeckende Führung der Filiale dauerhaft ausgeschlossen werden muss und die Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung gewährleistet wird. Außerdem muss die Gemeinde rechtzeitig informiert, und die Alternativlösung im Einvernehmen mit der Gemeinde gefunden werden.
Eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen ist auch für die Zukunft gesichert.
Frage 10:
Wie soll die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen in den betroffenen Gemeinden jeweils konkret sichergestellt werden?
Antwort:
Als Ersatz für die Postämter 4064 Oftering und 4232 Hagenberg ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG jeweils ein Post.Partner vorgesehen.
Für die Postämter 4174 Niederwaldkirchen und 4794 Kopfing ist jeweils eine Post.Servicestelle als Ersatz vorgesehen.
.
Frage 11:
Beabsichtigen Sie, für das Bundesland Oberösterreich eine Mindestzahl an Postämtern durch eine gesetzliche Bestimmung festzulegen?
Antwort:
Es ist nicht beabsichtigt im Rahmen des Postgesetzes eine Mindestanzahl von Postämtern festzulegen. Nach dem Postgesetz und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung ist die österreichische Post AG als Universaldienstleister verpflichtet, den Nutzern ständig Postdienstleistungen flächendeckend in entsprechender Qualität zur Verfügung zu stellen.
Frage 12:
Welche Anstrengungen werden bzw. wurden von Ihnen und dem Post-Management unternommen, um die betroffenen Postämter im Bundesland Oberösterreich zu erhalten und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen?
Antwort:
Die Vorgangsweise der Österreichischen Post AG entspricht laut zuständiger Abteilung den Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstverordnung. Die wirtschaftliche Entwicklung der genannten vier Postämter wurde seit 2005 beobachtet; trotz versuchter Maßnahmen (Änderung der Öffnungszeiten, Erweiterung des Angebotes) konnte laut Auskunft der ÖPAG keine wirtschaftliche Betriebsführung erreicht werden.
Fragen 13 und 14:
Wie viele „Postparnter“ gibt es (nach Bezirken aufgeschlüsselt) derzeit in Oberösterreich?
Wie viele Post-Servicestellen (aufgeschlüsselt nach Bezirken) gibt es derzeit in Oberösterreich?
Antwort:
Die Anzahl der Post.Partner bzw. der Post.Servicestellen in den Bezirken von Oberösterreich ist aus folgender Aufstellung der Österreichischen Post AG ersichtlich:
|
|
Post.Partner |
Post.Servicestellen |
|
Braunau am Inn |
1 |
1 |
|
Eferding |
2 |
2 |
|
Freistadt |
3 |
2 |
|
Gmunden |
2 |
2 |
|
Grieskirchen |
4 |
1 |
|
Kirchdorf an der Krems |
4 |
|
|
Linz Land |
3 |
1 |
|
Linz Stadt |
1 |
|
|
Perg |
1 |
2 |
|
Ried im Innkreis |
3 |
2 |
|
Rohrbach |
3 |
5 |
|
Schärding |
|
5 |
|
Steyr Land |
4 |
5 |
|
Steyr Stadt |
|
1 |
|
Urfahr Umgebung |
1 |
3 |
|
Vöcklabruck |
3 |
1 |
|
Wels Land |
4 |
2 |
|
Bundesland Oberösterreich |
39 |
35 |
Frage 15:
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG arbeiten als Landzusteller (aufgeschlüsselt nach Bezirken) in Oberösterreich?
Antwort:
Nach mir vorliegenden Informationen der Österreichischen Post AG arbeiten in Oberösterreich derzeit 1117 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Landzusteller bzw. Landzustellerinnen. Eine Gliederung nach politischen Bezirken ist nicht möglich, da die Zustellbasen und die jeweils zu bedienenden Rayone zum Teil in unterschiedlichen politischen Bezirken liegen.
Frage 16:
Beabsichtigen Sie eine Änderung bei den Öffnungszeiten der Postämter im Bundesland Oberösterreich durchzuführen? Wenn ja, warum? Bei welchen Postämtern sollen die Öffnungszeiten (aufgeschlüsselt nach Bezirken) geändert werden?
Antwort:
Da die Österreichische Post AG, wie bereits eingangs erwähnt, kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich Ihnen dazu keine Auskünfte geben.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann