1600/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0017-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,  am   3. Dezember  2007

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1573/J-NR/2007 betreffend Schließung von Postämtern und Postverteilerzentren in Kärnten, die die Abgeordneten Josef Bucher und KollegInnen am 3. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Seit 1. Mai 1996 ist die Österreichische Post AG (ÖPAG) kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr. Ungeachtet dessen habe ich bei der ÖPAG Erkundigungen eingeholt, um diese Anfrage ausführlich beantworten zu können. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der Österreichischen Post AG.

 

Fragen 1 bis 5:

Welche Postämter im Bundesland Kärnten sollen nach dem Plan des Post-Managements geschlossen bzw. zusammengelegt werden?

 

Ist es richtig, dass die Postämter in Himmelberg, Deutsch-Griffen, Sirnitz, Mörtschach und Lind im Drautal von einer Schließung bedroht sind?

 

Wurden Sie von der Österreichischen Post AG über die geplanten Postämter-Schließungen im Bundesland Kärnten informiert?

 

Wie ist jeweils der derzeitige Stand bei den von der Schließung betroffenen Postämtern und Postverteilerzentren?

 

Wann soll die Schließung bzw. Zusammenlegung der Postämter im Bundesland Kärnten jeweils erfolgen?

 

Antwort:

Von den 357 Postämtern, deren Schließung im Jahre 2005 vorgesehen war, wurden insgesamt 47 Postämter über einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahren) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beobachtet; für insgesamt 19 Postämter, darunter 9562 Himmelberg, 9571 Sirnitz, 9572 Deutsch Griffen, 9753 Lind im Drautal und 9842 Mörtschach ist laut ÖPAG eine kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage jedoch nicht möglich.

 

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wurden in einem ersten Schritt die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden 9562 Himmelberg, 9571 Sirnitz, 9572 Deutsch Griffen, 9753 Lind im Drautal und 9842 Mörtschach informiert und bei der Entwicklung von Alternativlösungen einbezogen.

Es wurden in Kärnten die Postämter in diesen Gemeinden mit 30. November 2007 geschlossen.

 

Frage 6:

Welche Gründe werden für die geplanten Schließungen bzw. Zusammenlegungen jeweils von der Österreichischen Post AG angeführt?

 

Antwort:

Die Österreichische  Post AG unterliegt als Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Aktienrechts und ist somit zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Laut Auskunft der Österreichischen Post AG ist bei den betroffenen Postämtern trotz Verlängerung des Beobachtungszeitraums und der Durchführung von verschiedenen umsatzfördernden und kostensenkenden Maßnahmen seitens der Österreichische Post AG  (wie z.B. Änderung der Öffnungszeiten, Ausweitung der Produktpalette, etc.) eine nachhaltig kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.

 

Frage 7:

Nach welchen Kriterien hat die Österreichische Post AG die Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung der einzelnen Postämter beurteilt?

 

Antwort:

Da die Österreichische Post AG kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.

 

Frage 8:

Sind die Schließungen der Postämter mit dem Versorgungsauftrag der Post-Universaldienstverordnung vereinbar? Wenn ja, warum?

 

Antwort:

Laut Auskunft der zuständigen Abteilung erfolgt die Schließung der vier genannten Postämter gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung. Die Österreichische Post AG ist laut Postgesetz und der Post-Universaldienstverordnung verpflichtet, die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen zu allgemein erschwinglichen Preisen sicherzustellen.

Schließungen von Postämtern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine kostendeckende Führung der Filiale dauerhaft ausgeschlossen werden muss und die Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung gewährleistet wird. Außerdem muss die Gemeinde rechtzeitig informiert, und die Alternativlösung im Einvernehmen mit der Gemeinde gefunden werden.

Eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen ist laut Auskunft der Österreichischen Post AG auch für die Zukunft gesichert.

 


Frage 9:

Wie soll die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen in den betroffenen Gemeinden jeweils konkret sichergestellt werden?

 

Antwort:

Nach Auskunft der Österreichischen Post AG wird in Himmelberg, Sirnitz, Deutsch-Griffen und Mörtschach voraussichtlich jeweils eine Post.Servicestelle eingerichtet. In Lind im Drautal wird voraussichtlich ein Landzusteller bzw. eine Landzustellerin die Versorgung mit Postdienstleistungen sicherstellen; Landzusteller bzw. Landzustellerinnen versorgen die Bevölkerung in ländlichen Regionen mit Postdienstleistungen. Die Aufgabe von Paketen oder die Einzahlung auf ein Sparbuch ist direkt bei diesen möglich.

 

Frage 10:

Beabsichtigen Sie, für das Bundesland Kärnten eine Mindestzahl an Postämtern durch eine gesetzliche Bestimmung festzulegen?

 

Antwort:

Es ist nicht beabsichtigt im Rahmen des Postgesetzes eine Mindestanzahl von Postämtern festzulegen. Nach dem Postgesetz und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung ist die österreichische Post AG als Universaldienstleister verpflichtet, den Nutzern ständig Postdienstleistungen flächendeckend in entsprechender Qualität zur Verfügung zu stellen.

 

Frage 11:

Warum beabsichtigt die Österreichische Post AG die Postverteilerzentren in Friesach und Weitensfeld nach einigen Jahren wieder zu schließen?

 

Antwort:

Die Standortentscheidung für eine Zustellbasis wird laut der Österreichischen Post AG aufgrund von logistischen und wirtschaftlichen Gründen getroffen. Aufgrund der gegenständlichen Optimierungsmaßnahme wird es laut Information der Österreichischen Post AG zu keiner Reduktion des Personals kommen, die Arbeitsplätze in der Region sollen bestehen bleiben.

 

Frage 12:

Welche Anstrengungen werden bzw. wurden von Ihnen und dem Post-Management unternommen, um die betroffenen Postämter bzw. Postzentren im Bundesland zu erhalten und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen?

 

 

 

Antwort:

Die Vorgangsweise der Österreichischen Post AG entspricht laut zuständiger Abteilung den Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstverordnung. Die wirtschaftliche Entwicklung der fünf genannten Postämter wurde seit 2005 beobachtet; trotz versuchter Maßnahmen (Änderung der Öffnungszeiten, Erweiterung des Angebotes) konnte laut Auskunft der Österreichischen Post AG keine wirtschaftliche Betriebsführung erreicht werden.

 

Fragen 13 und 14:

Wie viele „Postpartner“ gibt es (nach Bezirken aufgeschlüsselt) derzeit in Kärnten?

 

Wie viele Post-Servicestellen (aufgeschlüsselt nach Bezirken) gibt es derzeit in Kärnten?

 


Antwort:

Folgende Aufstellung wurde mir von der Österreichischen Post AG übermittelt:

 

 

 

Post.Partner

Post.Servicestellen

 

Feldkirchen

 

3

Hermagor

1

7

Klagenfurt Land

 

3

Spittal an der Drau

4

9

St. Veit an der Glan

1

13

Villach Land

3

7

Villach Stadt

 

1

Völkermarkt

3

2

Wolfsberg

 

9

Bundesland Kärnten

12

54

 

 

Frage 15:

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG arbeiten als Landzusteller (aufgeschlüsselt nach Bezirken) in Kärnten?

 

Antwort:

Nach mir vorliegenden Informationen der Österreichischen Post AG arbeiten in Kärnten derzeit 524 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Landzusteller bzw. Landzustellerinnen. Eine Gliederung nach politischen Bezirken ist nicht möglich, da die Zustellbasen und die jeweils zu bedienenden Rayone zum Teil in unterschiedlichen politischen Bezirken liegen.

 

 

Frage 16:

Beabsichtigen Sie eine Änderung bei den Öffnungszeiten der Postämter im Bundesland Kärnten durchzuführen? Wenn ja, warum? Bei welchen Postämtern sollen die Öffnungszeiten (aufgeschlüsselt nach Bezirken) geändert werden?

 

 

Antwort:

Da die Österreichische Post AG, wie bereits eingangs erwähnt, kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich Ihnen dazu keine Auskünfte geben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann