1601/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0019-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

                                                                                                             Wien, am    3 . Dezember  2007

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1574/J-NR/2007 betreffend Schließung von Postämtern im Bundesland Salzburg, die die Abgeordneten Dolinschek und KollegInnen am 3. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Seit 1. Mai 1996 ist die Österreichische Post AG (ÖPAG) kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr. Ungeachtet dessen habe ich bei der ÖPAG Erkundigungen eingeholt, um diese Anfrage ausführlich beantworten zu können. Alle Antworten entsprechen den Auskünften der Österreichischen Post AG.

 

Fragen 1 bis 4:

Welche Postämter im Bundesland Salzburg sollen nach dem Plan des Post-Managements geschlossen bzw. zusammengelegt werden?

 

Ist es richtig, dass die Postämter in  Niedernsill, Hallein-Altstadt, Gartenau-St.Leonhard sowie am Salzburger Flughafen von einer Schließung bedroht sind?

 

Wurden Sie von der Österreichischen Post AG über die geplanten Postämter-Schließungen im Bundesland Salzburg informiert?

 

Wie ist jeweils der derzeitige Stand bei den von der Schließung betroffenen Postämtern?

 


Antwort:

Nach Auskunft der Österreichischen Post AG wurden von den 357 Postämtern, deren Schließung im Jahre 2005 vorgesehen war,  insgesamt 47 Postämter über einen längeren Zeitraum (bis zu zwei Jahren) hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Entwicklung beobachtet; für insgesamt 19 Postämter, darunter 5035 Salzburg-Flughafen, 5083 Gartenau-St.Leonhard, 5409 Hallein und 5722 Niedernsill ist laut Auskunft der ÖPAG eine kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage jedoch nicht möglich.

 

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG wurden in einem ersten Schritt  die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden 5083 Gartenau – St. Leonhard, 5409 Hallein, 5722 Niedernsill und 5035 Salzburg Flughafen informiert und bei der Entwicklung von Alternativlösungen einbezogen.

Im Bundesland Salzburg sollen diese Postämter geschlossen werden.

 

Frage 5:

Wann soll die Schließung bzw. Zusammenlegung der Postämter im Bundesland Salzburg jeweils erfolgen?

 

Antwort:

Die Schließung des Postamtes 5035 Salzburg-Flughafen erfolgte laut Auskunft der Österreichischen Post AG mit 31. Oktober 2007; die Schließung der Postämter 5083 Gartenau-St.Leonhard und 5722 Niedernsill erfolgte mit 30. November 2007 und das Postamt 5409 Hallein soll mit 31. Jänner 2008 geschlossen werden.

 

Frage 6:

Welche Gründe werden für die geplanten Schließungen bzw. Zusammenlegungen jeweils von der Österreichischen Post AG angeführt?

 

Antwort:

Die Österreichische Post AG unterliegt als Aktiengesellschaft den Bestimmungen des Aktienrechts und ist somit zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. Laut Auskunft der Österreichischen Post AG ist bei den betroffenen Postämtern trotz Verlängerung des Beobachtungszeitraums und der Durchführung von verschiedenen umsatzfördernden und kostensenkenden Maßnahmen seitens der Österreichischen Post AG (wie z.B. Änderung der Öffnungszeiten, Ausweitung der Produktpalette, etc.)  eine dauernde kostendeckende Betriebsführung aufgrund mangelnder Kundennachfrage nicht möglich.

 

Fragen 7 und 8:

Nach welchen Kriterien hat die Österreichische Post AG die Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung der einzelnen Postämter beurteilt?

 

„Das Post-Management hat nicht die geringste Anstrengung unternommen, um eine wirtschaftliche Verbesserung zu erzielen“, kritisierte die Personalvertretung. Sind Sie diesen Anschuldigungen nachgegangen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Da die Österreichische Post AG kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.

 

Frage 9:

Sind die Schließungen der Postämter mit dem Versorgungsauftrag der Post-Universaldienstver-

ordnung vereinbar? Wenn ja, warum?

 

 

 


Antwort:

Laut Auskunft der zuständigen Abteilung erfolgt die Schließung der vier genannten Postämter  gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung. Die Österreichische Post AG ist laut Postgesetz und der Post-Universaldienstverordnung verpflichtet, die flächendeckende Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen zu allgemein erschwinglichen Preisen sicherzustellen.

Schließungen von Postämtern dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine kostendeckende Führung der Filiale dauerhaft ausgeschlossen werden muss und die Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung gewährleistet wird. Außerdem muss die Gemeinde rechtzeitig informiert, und die Alternativlösung im Einvernehmen mit der Gemeinde gefunden werden.

Eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen ist laut ÖPAG auch für die Zukunft gesichert.

 

Frage 10:

Wie soll die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen in den betroffenen Gemeinden jeweils konkret sichergestellt werden?

 

Antwort:

Nach Auskunft der Österreichischen Post AG wird in Hallein ein Post.Partner eingerichtet, am Salzburger Flughafen und in Niedernsill ist jeweils eine Post.Servicestelle vorgesehen. In Gartenau-St.Leonhard wird ein Landzusteller bzw. eine Landzustellerin die Versorgung mit  Postdienstleistungen sicherstellen. Landzusteller bzw. Landzustellerinnen versorgen die Bevölkerung in ländlichen Regionen mit Postdienstleistungen, die Aufgabe von Paketen oder die Einzahlung auf ein Sparbuch ist direkt bei diesen möglich.

 

Frage 11:

Beabsichtigen Sie, für das Bundesland Salzburg eine Mindestzahl an Postämtern durch eine gesetzliche Bestimmung festzulegen?

 

Antwort:

Es ist nicht beabsichtigt im Rahmen des Postgesetzes eine Mindestanzahl von Postämtern festzulegen. Nach dem Postgesetz und der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung ist die österreichische Post AG als Universaldienstleister verpflichtet, den Nutzern ständig Postdienstleistungen flächendeckend in entsprechender Qualität zur Verfügung zu stellen.

 

Frage 12:

Welche Anstrengungen werden bzw. wurden von Ihnen und dem Post-Management unternommen, um die betroffenen Postämter im Bundesland Salzburg zu erhalten und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen?

 

Antwort:

Die Vorgangsweise der Österreichischen Post AG entspricht laut zuständiger Abteilung den Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstverordnung. Wie bereits erwähnt, wurde die wirtschaftliche Entwicklung der vier genannten Postämter seit 2005 beobachtet; trotz versuchter Maßnahmen (Änderung der Öffnungszeiten, Erweiterung des Angebotes) konnte laut Auskunft der ÖPAG keine wirtschaftliche Betriebsführung erreicht werden.

 

 

 

Fragen 13 und 14:

Wie viele „Postpartner“ gibt es (nach Bezirken aufgeschlüsselt) derzeit in Salzburg?

 

Wie viele Post-Servicestellen (aufgeschlüsselt nach Bezirken) gibt es derzeit in Salzburg?

 


Antwort:

Die Anzahl der Post.Partner bzw. Post.Servicestellen in den Bezirken von Salzburg ist aus folgender Aufstellung, die mir von der Österreichischen Post AG übermittelt wurde, ersichtlich:

 

 

 

Post.Partner

Post.Servicestellen

Hallein

1

3

Salzburg Stadt

1

 

Salzburg Umgebung

2

4

St. Johann im Pongau

2

3

Zell am See

1

3

Tamsweg

1

1

Bundesland Salzburg

8

14

 

 

Frage 15:

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG arbeiten als Landzusteller (aufgeschlüsselt nach Bezirken) in Salzburg?

 

Antwort:

Nach den mir vorliegenden Informationen der Österreichischen Post AG arbeiten in Salzburg derzeit 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Landzusteller bzw. Landzustellerinnen. Eine Gliederung nach politischen Bezirken ist nicht möglich, da die Zustellbasen und die jeweils zu bedienenden Rayone zum Teil in unterschiedlichen politischen Bezirken liegen.

 

Frage 16:

Beabsichtigen Sie eine Änderung bei den Öffnungszeiten der Postämter im Bundesland Salzburg durchzuführen? Wenn ja, warum? Bei welchen Postämtern sollen die Öffnungszeiten (aufgeschlüsselt nach Bezirken) geändert werden?

 

Antwort:

Da die Österreichische Post AG, wie bereits eingangs erwähnt, kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, kann ich Ihnen dazu keine Auskünfte geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Werner Faymann