1608/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.12.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

 

Der Abgeordnete Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 10.10.2007 unter der Zl. 1615/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der Anwendung des § 24 Asylgesetz gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 11:

Statistiken, wie viele Asylwerber sich gemäß § 24 Abs 1 AsylG 2005 dem Verfahren entzogen haben, werden nicht geführt.

 

Statistisch erfasst wird jedoch die Anzahl der gemäß § 24 Abs 2 AsylG 2005 eingestellten Verfahren. Im Jahr 2006 wurden erstinstanzlich 3.568 sowie im Zuge der Berufungs-verfahren 1.185 Verfahren eingestellt.

 

Zu den Fragen 2 bis 10:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 


Zu den Fragen 12 und 13:

Im Jahr 2006 erfolgten Fortsetzungen nach § 24 Abs 2 AsylG 2005 sowie - hinsichtlich Verfahren, welche vor dem 01.01.2006 anhängig wurden und für welche somit das AsylG 1997 in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden war - nach § 30 Abs 2 AsylG 1997 bzw. § 30 Abs 4 AsylG 1997 idFd AsylG-Novelle 2003. Hinsichtlich der beiden zuletzt genannten Bestimmungen gilt eine 3-Jahresgrenze, nach deren Ablauf eine Fortsetzung des Verfahrens nicht mehr zulässig ist.

 

Erstinstanzlich wurden im Jahr 2006 insgesamt 1.465 Asylverfahren fortgesetzt. Fortsetzungen zuvor eingestellter Berufungsverfahren werden statistisch nicht erfasst.

 

Zur Frage 14:

Statistische Aufzeichnungen, wie hoch die Anzahl der Asylwerber zu einem bestimmten Zeitpunkt in Österreich ist, werden nicht geführt.

 

Es kann jedoch darüber Auskunft gegeben werden, wie viele Asylwerber sich in Österreich in Grundversorgung befanden, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass sich nicht alle Asylwerber in Grundversorgung befinden (z.B. mangelnde Hilfsbedürftigkeit oder Vorliegen von Ausschlussgründen).

 

Eine Abfrage für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist nicht möglich. Bezüglich grundversorgte Asylwerber in Österreich zum Stichtag 1.9.2007 wird auf die Anfragebeantwortung Nr. 1584/J verwiesen.