1612/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.12.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0267-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1629/J des Abgeordneten KR Alois Gradauer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Zunächst ist zu bemerken, dass sich die Bundesregierung in ihrem Regierungspro­gramm das Ziel gesetzt hat, den Personalstand des Bundes unter Beachtung der Aufgabenverantwortung und Aufgabenreform zu konsolidieren.

 

Um dieses Ziel zu erreichen und eine vorausschauende Ressourcenplanung sicher zu stellen, wurde in der 1. Ministerratssitzung am 24. Jänner 2007 beschlossen, bis zum In-Kraft-Treten des Bundesfinanzgesetzes 2007 mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2007 keine Neuaufnahmen in den Bundesdienst vorzunehmen.

 

Auch nach dem Außer-Kraft-Treten des Aufnahmestopps wurden aufgrund der Planstellensituation im Ressort nur wenige befristete Aufnahmen (Vertretungen) vorgenommen, wobei sich darunter keine Frauen über 55 Jahre und keine Männer über 60 Jahre befinden.

 

 

Fragen 3 und 4:

 

In meinem Ressort sind im Zeitraum 11.1.2007 bis 31.10.2007 zwei Frauen und ein Mann aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienststand ausgeschieden.

 

In keinem dieser Fälle lagen die Gründe für die vorzeitige Ruhestandsversetzung bzw. für die Berufsunfähigkeit im dienstlichen Bereich.

 

In zwei Fällen handelt es sich um Bedienstete, die auf ehemaligen Arbeitsplätzen für Behinderte gemäß Punkt 3 Abs. 3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes aufge­nommen wurden und bei denen aufgrund des Krankheitsverlaufes eine Weiterbe­schäftigung nicht mehr möglich war.

 

Im dritten Fall handelt es sich um eine Krebserkrankung, die eine vorzeitige Ruhe­standsversetzung erforderlich machte.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen