1620/AB XXIII. GP

Eingelangt am 07.12.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                           GZ: BMWF-10.000/0194-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 6. Dezember 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1603/J-NR/2007 betreffend die wissenschaftliche Kompetenz zur kritischen Befassung mit Nuklearfragen – kurz „nuklearkritische Kompetenz“ – in Österreich, die die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am
9. Oktober 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Die Festlegung der Forschungsbereiche sowie der zugehörigen Forschungsintensität geschieht in Österreich im Rahmen der Autonomie der Universitäten. Aus Sicht des BMWF ist Kritik als „Kunst der Beurteilung“ der Wissenschaft inhärent und kein zusätzliches Kriterium.

 

Zu Fragen 2 bis 5:

Unabhängige wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Nuklearen Sicherheit/Risiko-forschung besteht in Österreich an den Universitäten Wien und Innsbruck sowie an den Tech-nischen Universitäten Wien und Graz.

 

Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung mit der Universität Wien für die Jahre 2007 bis 2009 abgeschlossene Leistungsvereinbarung sieht dazu unter dem Vorhaben „Stärkung interuniversitärer Initiativen – Forschung“ Folgendes vor:

Die Universität Wien und die Universität für Bodenkultur Wien bekennen sich zu einer Struktur-bereinigung und planen eine Kooperation im Bereich Geowissenschaften und Risikoforschung am Standort Wien. Diese beinhaltet Schwerpunktsetzungen an den beiden Universitäten, Ab-stimmung bei Berufungen und bei Anschaffungen von Großgeräten sowie eine gemeinsame Nutzung von analytischen Einrichtungen.

 

Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung mit der Universität für Boden-kultur Wien für die Jahre 2007 bis 2009 abgeschlossene Leistungsvereinbarung führt dazu unter dem Leitvorhaben „Standort Türkenschanze - Global Change“ Folgendes aus:

Die Schaffung eines Zentrums für Risiko- und Sicherheitsforschung soll dazu beitragen, die vorhandene Forschungskompetenz zum Klimawandel und seinen Auswirkungen (in Österreich) sowie das bestehende Zentrum für Naturgefahren und Risikomanagement zu integrieren. Das Zusammenwirken mit dem Forschungscluster Landschaft und Entwicklung, die damit ver-bundene Kompetenz zu raumwirksamen Themen, die Erfahrung und insbesondere die ingenieurwissenschaftlichen Kenntnisse im Umgang mit Naturgefahren im Bergraum und die seit Jahren führende Rolle in den Bemühungen um die österreichische Klima- und Klimafolgen-forschung (ÖAW, AustroClim, StartClim, proVision,....) führen zu einem fachlichen Nukleus, in dem von der Universität Wien zusätzlich das Institut für Risikoforschung eingebracht wird. Externe Partnerschaften bestehen über das „Kplus alpS“ auch mit der Universität Innsbruck.

 

Die Universität für Bodenkultur Wien hat daher bei den interuniversitären-Kooperationen unter Geowissenschaften und Risikoforschung folgendes Vorhaben ausgeführt:

Langfristiges Ziel ist die Schaffung eines Geo-Zentrums Wien unter Einbindung der Univer-sität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien und der Technischen Universität Wien. Ein solches interuniversitäres Institut wird federführend an einer Universität eingerichtet werden. Begleitet werden die Installation und der Betrieb durch einen paritätisch besetzten Beirat.

Kurzfristig (ab 1.1.2007) wird ein Lehrverbund zwischen der Universität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien und der Technischen Universität Wien geschaffen. Gleichzeitig wird in Verbindung mit der anlaufenden Etablierung des Geo-Zentrums an der Universität Wien und  an der Universität für Bodenkultur Wien – zur Stärkung des gleichlautenden Schwerpunkt-themas – ein Zentrum für Risiko- und Sicherheitsforschung geschaffen. Die derzeitigen Investitionsplanungen für Infrastrukturen beider Universitäten (Universität Wien, Universität für Bodenkultur Wien) und später der Technischen Universität Wien werden ab sofort abge-stimmt und für das Geo-Zentrum an der Universität Wien als auch für das Zentrum für Risiko- und Sicherheitsforschung an der Universität für Bodenkultur Wien eingerichtet.

 

Die dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehende Auf-stellung von Eckpunkten für einen Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Universität Wien und der Universität für Bodenkultur Wien sieht unter dem Titel „Zentrum für Risiko und Sicherheit“ Folgendes vor:

An der Universität für Bodenkultur Wien entsteht ein Schwerpunkt für Risiko- und Sicher-heitsforschung, in das die Universität Wien das Institut für Risikoforschung einbringt. Damit öffnet sich das derzeit an der Universität für Bodenkultur Wien etablierte „Zentrum für Naturgefahren und Risikomanagement“ (ZENAR) auch für andere Themenbereiche. Eine Mitnutzung der Ressourcen durch die Universität Wien ist sichergestellt.

Seitens der Universität Wien wird die Zusammenarbeit mit der Universität für Bodenkultur in Form einer Forschungsplattform favorisiert.

Genauere Details müssen durch die beiden Universitäten noch festgelegt werden.

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird alles daran setzen, dass das Weiterbestehen der nuklearkritischen Kompetenz des Instituts für Risikoforschung in forschungsrelevantem Umfang und im Rahmen der autonomen Kooperationen der Universität Wien mit der Universität für Bodenkultur Wien vorhabensgemäß sichergestellt werden kann. Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung werden weiterführende Gespräche mit den beteiligten Universitäten initiiert werden.

 

Unter Hinweis auf den Umstand, dass es sich bei den gegenständlichen Fragen im Detail nicht um Fragen der Aufrechterhaltung des Verwaltungsvollzuges handelt, wird von einer weiteren partiellen Beantwortung Abstand genommen.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden weder in den Jahren 2005, 2006 noch 2007 Aufträge im genannten Bereich vergeben. Es sind auch keine der-artigen Auftragsvergaben geplant.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung finanziert über die Globalbudgets die Universitäten und damit auch alle von diesen betriebenen Forschungen, soweit diese nicht über Drittmittel durchgeführt werden. Eine zusätzliche Finanzierung ist budgetär nicht vor-gesehen.

 

Zu Frage 9:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist kein Auftraggeber für die wissen-schaftliche Bearbeitung von nuklearen Themen. Es hat jedoch Forschungen, die über EU-Projekte teilfinanziert wurden, stets im Sinne der österreichischen Nuklearpolitik finanziell unterstützt und damit in allen beantragten Fällen ermöglicht.

 

Zu Frage 10:

Forschung und Ausbildung sind in Österreich grundsätzlich in staatlichen und in privaten In-stitutionen möglich. Eine Abhängigkeit von Finanzmitteln ist in beiden Fällen gegeben, über die Notwendigkeit entscheiden in allen Fällen die Auftraggeber. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung deckt über die Grundfinanzierung ein breites Ausbildungs- und Meinungsspektrum ab, darüber hinausgehende Anliegen können nur im Einvernehmen mit den betreffenden Organisationen eingerichtet bzw. weitergeführt und durch die jeweiligen Interes-senten finanziert werden.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Die Risikoforschung ist ihrer Natur nach nicht auf Nuklearrisken beschränkt und sollte daher mit breiter Sicht, jedoch an einer Stelle angeboten werden. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird die seit längerer Zeit zwischen der Universität Wien und der Universität für Bodenkultur geführten Gespräche über die Ansiedlung eines einschlägigen Instituts nach seinen Möglichkeiten und unter Bedachtnahme auf die Wünsche und Möglich­keiten der betreffenden Institutionen im Sinne des Regierungsprogramms unterstützen. Sollte ein entsprechendes Konzept von einer Universität vorgelegt werden, könnte es auch in die Leistungsvereinbarungen Eingang finden.

 

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.